Suche
Contact
03.01.2015 | KPMG Law Insights

BaFin äußert sich zu Genehmigungsverfahren für Anlagebedingungen von OGAW

Liebe Leserinnen und Leser,

vor einem Jahr haben wir unseren monatlichen Newsletter

Investment | Recht | Kompakt

ins Leben gerufen. Wir hoffen, Ihnen in diesem Jahr nützliche Informationen und Anregungen geliefert zu haben. Über Feedback zu unserem Newsletter freuen wir uns übrigens immer.

Rückblickend war es ein Jahr mit vielen regulatorischen Maßnahmen. Für 2016 zeichnet sich eine ähnliche Entwicklung ab. In den nächsten Monaten wartet auf die OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften einiges an Arbeit. OGAW V muss bis März 2016 umgesetzt sein. Außerdem bringt die Umsetzung von MiFID II noch einigen Aufwand mit sich.

Doch zunächst einmal wünschen wir Ihnen frohe Festtage und ein erfolgreiches neues Jahr!

Mit herzlichen Grüßen

Henning Brockhaus

BaFin äußert sich zu Genehmigungsverfahren für Anlagebedingungen von OGAW

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat sich in einem Schreiben an die Investmentbranche zum Umstellungsverfahren der OGAW-Anlagebedingungen auf das KAGB in der Fassung des OGAW V-Umsetzungsgesetzes (OGAW V-UmsG) geäußert. Hintergrund ist die sehr kurze Umstellungsfrist bis 18. März 2016. Zu diesem Termin müssen die angepassten OGAW-Anlagebedingungen in Kraft treten.

Der Gesetzgeber hat im Regierungsentwurf des OGAW V-UmsG die Übergangsvorschrift des § 355 Absatz 5 KAGB-Entwurf vorgesehen. Gründe sind die knappe Umsetzungsfrist und die zu erwartende Anzahl der Änderungsanträge. Laut dieser Regelung dürfen nur solche Änderungen der Anlagebedingungen beantragt werden, die zwingend für die Anpassung an die ab 18. März 2016 geltende Fassung des KAGB erforderlich sind.

Die BaFin gibt nun detailliert bekannt, wie ihre Verwaltungspraxis hinsichtlich der Änderungsanträge aussieht. Die Anlagebedingungen sind zunächst elektronisch mit der Aufsicht abzustimmen. Anschließend haben die Kapitalverwaltungsgesellschaften schriftliche Genehmigungsanträge zu stellen. Diese sollen jedoch erst ab dem 22. Februar 2016 eingereicht werden. Anträge, die vor diesem Termin bei der BaFin eingehen, müsste die Aufsicht negativ bescheiden. Sie würden sonst nämlich nach vier Wochen als genehmigt gelten (Genehmigungsfiktion, § 163 Absatz 2 Satz 5 KAGB), es besteht jedoch erst ab 18. März 2016 eine entsprechende Rechtsgrundlage.

Bis zu diesem Termin sind dann auch die Verkaufsprospekte und wesentlichen Anlegerinformationen aller OGAW zu überarbeiten und anschließend der BaFin einzureichen.

EU-Parlament und EU-Kommission erwägen Verschiebung von MiFID II

Der europäische Gesetzgeber erwägt, die geplante Einführung der MiFID II und MiFIR am 3. Januar 2017 zu verschieben. Dies wird maßgeblich mit der aufwändigen Umsetzung bei der IT-Infrastruktur begründet. Noch ist jedoch keine abschließende Entscheidung getroffen.

 

Update des Q&A-Katalogs zur Anwendung der AIFMD

Die ESMA hat am 2. Dezember 2015 ihren Q&A-Katalog zur Anwendung der AIFM-Richtlinie ergänzt und weitere Fragen und Antworten zum Reporting aufgenommen.

Den aktualisierten Q&A-Katalog finden Sie hier.

 

Explore #more

16.04.2026 | KPMG Law Insights

Indexklauseln in Gewerberaummietverträgen: BGH-Urteil eröffnet Rückforderungsrisiken für Vermieter

Wertsicherungsregelungen in Form von Indexklauseln unterliegen in formularmäßigen Gewerberaummietverträgen nicht nur den Beschränkungen des Preisklauselgesetzes, sondern zugleich der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle. Das hat der BGH mit…

16.04.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in Beschaffung aktuell: Schnellere Beschaffung für die Bundeswehr

Mit dem Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung die Beschaffung der Bundeswehr deutlich schneller machen. Das befristete Sonderrecht erleichtert Vergabeverfahren, erlaubt mehr Flexibilität bei Aufträgen…

09.04.2026 | Pressemitteilungen

KPMG Law verstärkt sich mit Dr. Julia Faenger für den Bereich Insurance am Standort Köln

Seit dem 1. April 2026 verstärkt Dr. Julia Faenger, LL.M., als Senior Managerin die versicherungsrechtliche Beratung der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) am Standort…

08.04.2026 | KPMG Law Insights

Neue Pauschalreiserichtlinie 2026: Beschwerdemanagement wird Pflicht

Die EU reformiert die Pauschalreiserichtlinie. Im März 2026 wurden die Änderungen vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet und werden voraussichtlich 2029 in Deutschland Gesetz. Eine…

02.04.2026 | KPMG Law Insights

Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Was jetzt für Unternehmen wichtig wird

Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) in wesentlichen Teilen ablösen. Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft, insbesondere Vermieter, Bestandshalter und Projektentwickler, stehen nun vor…

01.04.2026 | In den Medien

Manager Magazin: KPMG Law auf Platz 1 in der Rechtsberatung

Das Manager Magazin zeichnet zusammen mit der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Management und Beratung (WGMB) alle zwei Jahre Deutschlands beste Wirtschaftsprüfer mit einem „Best-in-Class“-Siegel aus und

27.03.2026 | KPMG Law Insights

Sondervermögen Infrastruktur und Beihilferecht: Orientierung für Förderpraxis und Planung

Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) bringt Ländern, Kommunen und Mittelempfängern auch eine erhebliche beihilferechtliche Verantwortung. Wer Programme entwickelt, Mittel weiterleitet oder empfängt, sollte früh

23.03.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law, KPMG Law AT sowie KPMG in Deutschland und KPMG in Österreich beraten die GOLDBECK GmbH beim Erwerb von 50 Prozent der Anteile an der ZAUNERGROUP Holding GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die Buchberger Ettmayer Rechtsanwälte GmbH (KPMG Law AT) sowie die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG in Deutschland) und…

19.03.2026 | KPMG Law Insights

Business Judgement Rule beim KI-Einsatz: So haften Organe für Entscheidungen

Wenn eine KI die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen liefert, haften die verantwortlichen Personen, nicht die Maschine. Das macht den Einsatz von künstlicher Intelligenz für Vorstände…

16.03.2026 | KPMG Law Insights

KPIs in der Rechtsabteilung: Wie Legal durch Steuerung, Transparenz und Datenanalyse strategisch wirksam wird

Rechtsabteilungen stehen heute vor einer strategischen Zäsur: Sie müssen Risiken zuverlässig absichern, zugleich aber Geschwindigkeit ermöglichen, Kosten steuern und ihren Wertbeitrag gegenüber Management und Business…

Kontakt

Henning Brockhaus

Partner

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 951195061
hbrockhaus@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll