Suche
Contact
30.11.2017 | KPMG Law Insights

Alternative Investments Legal | Ausgabe 11/2017

Liebe Leserinnen und Leser,

alles neu macht der Mai, sagt ein Sprichwort – aber auch der November kann es in sich haben: Es gibt im Bereich Alternative Investments wieder reichlich Neuigkeiten, die wir Ihnen in dieser Ausgabe präsentieren möchten.

Unter anderem hat die BaFin ihre Verwaltungspraxis zur Vergabe von Gesellschafterdarlehen durch AIF-KVGen geändert sowie die Merkblätter zum Erlaubnisverfahren für eine AIF-KVG nach § 22 KAGB vom 22.03.2013 und FAQ zum Thema Auslagerung gemäß § 36 KAGB aktualisiert.

Ferner wurde die finale Fassung der MaRisk veröffentlicht und eine Änderung der MaComp konsultiert.

Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre und verbleiben

mit besten Grüßen

Dr. Ulrich Keunecke

BaFin

Änderung der BaFin-Verwaltungspraxis zur Vergabe von Gesellschafterdarlehen durch AIF-KVGen

Mit Schreiben vom 27.11.2017an die Fondsverbände hat die BaFin mitgeteilt, dass sie ab sofort ihre Verwaltungspraxis zur Vergaben von Gesellschafterdarlehen durch AIF-KVGen ändert. AIF-KVGen, die für Rechnung eines AIF sog. „Gesellschafterdarlehen“ nach den §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 282 Abs. 2 Satz 3, 284 Abs. 5 oder 285 Abs. 3 KAGB zu vergeben beabsichtigen, bedürfen in Zukunft keiner Erlaubniserweiterung mehr dafür.

BaFin

Aktualisierung des Merkblattes zum Erlaubnisverfahren für eine AIF-KVG nach § 22 KAGB

Die BaFin hat am 27.11.2017 das Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für eine AIF-KVG nach § 22 KAGB vom 22.03.2013 aktualisiert.

Die aktualisierte Fassung datiert auf den 27.11.2017 und ist hier abrufbar.

BaFin

Veröffentlichung finaler Fassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)

Die BaFin hat am 27.10.2017 die finale Fassung der überarbeiteten MaRisk veröffentlicht.

Nachdem die letzte Novellierung bereits im Jahr 2012 erfolgte, war es aus Sicht der BaFin erforderlich, zur Umsetzung internationaler Anforderungen und zur Angleichung an die aktuelle Best Practice eine Überarbeitung der MaRisk vorzunehmen.

Die MaRisk 2017 beinhalten zahlreiche Klarstellungen und Ergänzungen, aber auch neue Themenfelder mit weitreichenden Konsequenzen für die Institute.

Die finale Fassung kann hier eingesehen werden.

BaFin

Konsultation zur Überarbeitung des Rundschreibens 4/2010 (WA) – MaComp

Die BaFin beabsichtigt, das Rundschreiben 4/2010 MaComp zu überarbeiten und hat den Wortlaut der beabsichtigten Änderungen des AT 3.1, BT 2, 6, 9, 10 und 12.2 im Entwurf veröffentlicht.

Die Überarbeitung umfasst neben der Anpassung der bestehenden Module die Aufnahme mehrerer zusätzlicher neuer Module.

Die neuen Module AT 3.1, BT 2, 6, 9. 10 und 12.2 sollen konsultiert werden, da sie neue inhaltliche Anforderungen enthalten, die über reine Anpassungen an die neue Gesetzeslage hinausgehen. Eine förmliche Konsultation der weiteren neuen bzw. überarbeiteten Module soll nicht stattfinden, da diese, soweit die Änderungen mehr als reine Anpassungen an die neue Gesetzeslage beinhalten, auf ESMA-Leitlinien beruhen, die bereits von ESMA förmlich konsultiert wurden und bereits die Gelegenheit bestand, Stellung zu nehmen.

Die Konsultationsfrist endete am 30.11.2017.

Weiterführende Links

Die Konsultation finden Sie hier.

BaFin

Änderung der FAQ zum Thema Auslagerung gemäß § 36 KAGB

Die BaFin hat am 15.11.2017 darüber informiert, dass der „FAQ zum Thema Auslagerung gemäß § 36 KAGB“ überarbeitet wurde. Die inhaltlichen Änderungen betreffen die folgenden drei Punkte:

  • Q&A Nr. 1 (Tätigkeiten nach Anhang I Nr. 2 AIFM-RL)
  • Q&A Nr. 6 (Auslagerungsanzeige)
  • Q&A Nr. 11 (Briefkastenfirma)

Der überarbeitete FAQ ist unter diesem Link abrufbar.

BaFin

Stellungnahme zur Anwendung der PRIIPs-VO auf Altfonds

Die BaFin ist der Auffassung, dass PRIIP-Hersteller grundsätzlich auch für „Altprodukte“ ein PRIIPs-KID erstellen und veröffentlichen müssen, wenn diese Produkte über den 1.1.2018 hinaus angeboten bzw. vertrieben werden.

Keine Pflicht zur Erstellung eines PRIIPs-KID besteht hingegen, wenn der ursprüngliche PRIIP-Hersteller (oder eine andere Person) für ein „Altprodukt“, welches nach dem 31.12.2017 Kleinanlegern nicht mehr angeboten bzw. an diese vertrieben wird, allein An- bzw. Rückkaufskurse, aber keine Verkaufskurse (mehr) stellt. Ferner ist auch ein Verkauf von Altfonds über reine Vermittlungsplattformen durch einen Kleinanleger im Sinne des Art. 4 Nr. 6 PRIIPs-VO ohne PRIIPs-KID zulässig. Die BaFin begründet ihre Rechtsauffassung damit, dass die Verpflichtung zur Erstellung eines PRIIPs-KID einen verkaufswilligen Kleinanleger deutlich überfordern würde, was nicht gewollt sein könne. Anderenfalls würde man dem Kleinanleger eine wichtige Möglichkeit nehmen, seine Anteile veräußern zu können.

Die BaFin weist darauf hin, dass z.B. aufgrund weiterer Entwicklungen oder Diskussionen auf europäischer Ebene nicht auszuschließen sei, dass sie ihre Ansicht zu einem späteren Zeitpunkt nochmals überprüfen und ggf. revidieren wird. Ferner ist nicht absehbar, ob sich auch zur Entscheidung berufene Gerichte dieser Ansicht anschließen werden.

EU-Kommission

Konsultation zu Pflichten von Institutionellen Investoren und Asset Managern im Hinblick auf Nachhaltigkeit

Die EU-Kommission hat am 13.11.2017 eine öffentliche Konsultation, „on institutional investors and asset managers‘ duties regarding sustainability“, gestartet. Die Konsultation beruht auf der Empfehlung an die EU-Kommission klarzustellen, dass institutionelle Investoren und Asset Manager zur Beachtung von Umwelt-, sozialen und Governance-Aspekten sowie zu Nachhaltigkeit verpflichtet sind.

Die Konsultationsfrist läuft bis zum 22.11.2018.

Sämtliche Informationen finden Sie unter diesem Link.

EIOPA

Konsultation zu zweitem Satz von Empfehlungen zur Überarbeitung der Kapitalanforderungen nach Solvency II

EIOPA hat das Papier „EIOPA-CP-17-006 Consultation paper on EIOPA’s second set of Advice to the European Commission on specific items in the Solvency II Delegated Regulation“ veröffentlicht.

Die Konsultation endet am 05.01.2018.

Das Konsultationspapier finden Sie auf der Webseite der EIOPA unter diesem Link.

EIOPA

Empfehlung zur Vereinfachung der Berechnung der Kapitalanforderungen nach Solvency II

EIOPA hat am 30.10.2017 der Europäischen Kommission Empfehlungen zur Solvency II Richtlinie vorgelegt. Darin enthalten sind Vorschläge zur Vereinfachung der Kapitalanforderungen nach der Standardformel der Solvency II Richtlinie. EIOPA empfiehlt außerdem, eine neue Anlageklasse für nicht börsennotierte Garantien zu schaffen, die von regionalen Regierungen und lokalen Behörden ausgegeben werden. Ferner wird empfohlen, die Anwendung des Look-through-Ansatzes auf verbundene Unternehmen auszudehnen, die im Namen des Versicherers investieren.

Die Stellungnahme kann hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.

EIOPA

Umfrage zum Anlageverhalten von Versicherern

Am 16.11.2017 hat EIOPA im Rahmen ihrer aufsichtlichen Reaktion auf das anhaltende Niedrigzinsumfeld Umfrageresultate veröffentlicht, in denen die Entwicklung des Anlageverhaltens der europäischen Versicherer in den letzten fünf Jahren analysiert wurde.

Die Umfrage wurde im ersten Quartal 2017 durchgeführt und konzentriert sich auf die Aktivseite der Bilanz großer Versicherungsgruppen. Die Ergebnisse basieren auf Eingaben von 87 großen Versicherungsgruppen und 4 Einzelunternehmen in 16 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Informationen zu den Umfrageresultaten können hier eingesehen werden.

Deutsche Wirtschaftsverbände

Brexit-Kompendium

Um die Anliegen der deutschen Wirtschaft für die Brexit-Verhandlungen zu bündeln, haben namhafte deutsche Wirtschaftsverbände am 01.11.2017 branchenübergreifend ein digitales „Brexit-Kompendium“ veröffentlicht. Ziel des Brexit-Kompendiums ist es, die aus Sicht der Wirtschaft relevanten Themenbereiche in einem Nachschlagewerk zusammenzufassen. Hierfür werden die Positionspapiere der teilnehmenden Wirtschaftsverbände an einem Ort zusammengeführt.

Sie finden unter diesem Link u.a. Positionspapiere des GDV, BdB, VÖB, BVI und des Deutschen Aktieninstituts.

Explore #more

07.05.2025 | KPMG Law Insights

Kündigung von befristeten Mietverträgen bei der „Vermietung vom Reißbrett“

Bei einer „Vermietung vom Reißbrett“ beginnt das Mietverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt zu laufen, meist dem Übergabetermin. In der Regel gehen die Vertragsparteien in…

06.05.2025 | In den Medien

Wirtschaftswoche zeichnet KPMG Law aus

KPMG Law wurde vom der WirtschaftsWoche als „TOP Kanzlei 2025“ im Bereich M&A ausgezeichnet. Ian Maywald, Partner bei KPMG Law in München, wurde außerdem…

06.05.2025 | KPMG Law Insights

Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften – Übergangsregel schafft Klarheit

Lehrkräfte und Dozent:innen werden oft auf selbstständiger Basis engagiert. Diese Praxis lässt die Deutsche Rentenversicherung aufhorchen. Immer öfter überprüft sie den sozialversicherungsrechtlichen Status der Honorarkräfte…

02.05.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement im FINANCE Magazin: So können CFOs bis zu 80 Prozent in der Rechtsabteilung einsparen

Der Kostendruck in den Unternehmen steigt – auch in den Rechtsabteilungen. Mittlerweile haben sich zwei Strategien etabliert, um 50 bis 80 Prozent der Kosten einzusparen.…

30.04.2025 | In den Medien

KPMG Law Studie in der Neue Kämmerer: Wie kommt das Sondervermögen in die Kommunen?

Ein Sondervermögen über 500 Milliarden Euro soll in den nächsten zwölf Jahren Investitionen in die Infrastruktur finanzieren. Davon sind 100 Milliarden Euro für die Länder…

29.04.2025 | KPMG Law Insights

Geldwäschebekämpfung und Transparenzregister – was ändert die neue Regierung?

Die künftige Regierung möchte laut Koalitionsvertrag Geldwäsche und Finanzkriminalität „entschieden bekämpfen“. Die Koalitionspartner kündigen an, dass Rechtsgeschäfte juristischer Personen, die den Betrag von 10.000 Euro…

25.04.2025 | KPMG Law Insights

Koalitionsvertrag: Die Pläne für Lieferkettengesetz, EUDR und AGB-Recht

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart: „Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab.“ Auf den ersten Blick eine klare und absolute Aussage.…

25.04.2025 | In den Medien

Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau: Mit Tempo den Investitionsstau überwinden

Geld allein wird nicht reichen, die Investitionsziele umzusetzen. Die Verwaltung muss interne Strukturen schaffen, die ein schnelles Handeln ermöglichen. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter…

23.04.2025 | KPMG Law Insights

Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Koalitionsvertrag 2025

Der Klimaschutz hat es im Koalitionsvertrag zu einer Bedeutung geschafft, mit der nicht zu rechnen war. Im Wahlkampf hatte er keine nennenswerte Rolle gespielt. Auch…

17.04.2025 | KPMG Law Insights

Das bedeutet der Koalitionsvertrag für den Finanzsektor

Der Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD hat auch Auswirkungen auf den Finanzsektor. Hier ein Überblick. Die Erhöhung des Energieangebots Die Koalitionspartner möchten das Energieangebot vergrößern…

Kontakt

Dr. Ulrich Keunecke

Partner
Leiter Sector Legal FS Insurance

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199 200
ukeunecke@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll