Liebe Leserinnen und Leser,
alles neu macht der Mai, sagt ein Sprichwort – aber auch der November kann es in sich haben: Es gibt im Bereich Alternative Investments wieder reichlich Neuigkeiten, die wir Ihnen in dieser Ausgabe präsentieren möchten.
Unter anderem hat die BaFin ihre Verwaltungspraxis zur Vergabe von Gesellschafterdarlehen durch AIF-KVGen geändert sowie die Merkblätter zum Erlaubnisverfahren für eine AIF-KVG nach § 22 KAGB vom 22.03.2013 und FAQ zum Thema Auslagerung gemäß § 36 KAGB aktualisiert.
Ferner wurde die finale Fassung der MaRisk veröffentlicht und eine Änderung der MaComp konsultiert.
Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre und verbleiben
mit besten Grüßen
Dr. Ulrich Keunecke
Mit Schreiben vom 27.11.2017an die Fondsverbände hat die BaFin mitgeteilt, dass sie ab sofort ihre Verwaltungspraxis zur Vergaben von Gesellschafterdarlehen durch AIF-KVGen ändert. AIF-KVGen, die für Rechnung eines AIF sog. „Gesellschafterdarlehen“ nach den §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 282 Abs. 2 Satz 3, 284 Abs. 5 oder 285 Abs. 3 KAGB zu vergeben beabsichtigen, bedürfen in Zukunft keiner Erlaubniserweiterung mehr dafür.
Die BaFin hat am 27.11.2017 das Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für eine AIF-KVG nach § 22 KAGB vom 22.03.2013 aktualisiert.
Die aktualisierte Fassung datiert auf den 27.11.2017 und ist hier abrufbar.
Die BaFin hat am 27.10.2017 die finale Fassung der überarbeiteten MaRisk veröffentlicht.
Nachdem die letzte Novellierung bereits im Jahr 2012 erfolgte, war es aus Sicht der BaFin erforderlich, zur Umsetzung internationaler Anforderungen und zur Angleichung an die aktuelle Best Practice eine Überarbeitung der MaRisk vorzunehmen.
Die MaRisk 2017 beinhalten zahlreiche Klarstellungen und Ergänzungen, aber auch neue Themenfelder mit weitreichenden Konsequenzen für die Institute.
Die finale Fassung kann hier eingesehen werden.
Die BaFin beabsichtigt, das Rundschreiben 4/2010 MaComp zu überarbeiten und hat den Wortlaut der beabsichtigten Änderungen des AT 3.1, BT 2, 6, 9, 10 und 12.2 im Entwurf veröffentlicht.
Die Überarbeitung umfasst neben der Anpassung der bestehenden Module die Aufnahme mehrerer zusätzlicher neuer Module.
Die neuen Module AT 3.1, BT 2, 6, 9. 10 und 12.2 sollen konsultiert werden, da sie neue inhaltliche Anforderungen enthalten, die über reine Anpassungen an die neue Gesetzeslage hinausgehen. Eine förmliche Konsultation der weiteren neuen bzw. überarbeiteten Module soll nicht stattfinden, da diese, soweit die Änderungen mehr als reine Anpassungen an die neue Gesetzeslage beinhalten, auf ESMA-Leitlinien beruhen, die bereits von ESMA förmlich konsultiert wurden und bereits die Gelegenheit bestand, Stellung zu nehmen.
Die Konsultationsfrist endete am 30.11.2017.
Die Konsultation finden Sie hier.
Die BaFin hat am 15.11.2017 darüber informiert, dass der „FAQ zum Thema Auslagerung gemäß § 36 KAGB“ überarbeitet wurde. Die inhaltlichen Änderungen betreffen die folgenden drei Punkte:
Der überarbeitete FAQ ist unter diesem Link abrufbar.
Die BaFin ist der Auffassung, dass PRIIP-Hersteller grundsätzlich auch für „Altprodukte“ ein PRIIPs-KID erstellen und veröffentlichen müssen, wenn diese Produkte über den 1.1.2018 hinaus angeboten bzw. vertrieben werden.
Keine Pflicht zur Erstellung eines PRIIPs-KID besteht hingegen, wenn der ursprüngliche PRIIP-Hersteller (oder eine andere Person) für ein „Altprodukt“, welches nach dem 31.12.2017 Kleinanlegern nicht mehr angeboten bzw. an diese vertrieben wird, allein An- bzw. Rückkaufskurse, aber keine Verkaufskurse (mehr) stellt. Ferner ist auch ein Verkauf von Altfonds über reine Vermittlungsplattformen durch einen Kleinanleger im Sinne des Art. 4 Nr. 6 PRIIPs-VO ohne PRIIPs-KID zulässig. Die BaFin begründet ihre Rechtsauffassung damit, dass die Verpflichtung zur Erstellung eines PRIIPs-KID einen verkaufswilligen Kleinanleger deutlich überfordern würde, was nicht gewollt sein könne. Anderenfalls würde man dem Kleinanleger eine wichtige Möglichkeit nehmen, seine Anteile veräußern zu können.
Die BaFin weist darauf hin, dass z.B. aufgrund weiterer Entwicklungen oder Diskussionen auf europäischer Ebene nicht auszuschließen sei, dass sie ihre Ansicht zu einem späteren Zeitpunkt nochmals überprüfen und ggf. revidieren wird. Ferner ist nicht absehbar, ob sich auch zur Entscheidung berufene Gerichte dieser Ansicht anschließen werden.
Die EU-Kommission hat am 13.11.2017 eine öffentliche Konsultation, „on institutional investors and asset managers‘ duties regarding sustainability“, gestartet. Die Konsultation beruht auf der Empfehlung an die EU-Kommission klarzustellen, dass institutionelle Investoren und Asset Manager zur Beachtung von Umwelt-, sozialen und Governance-Aspekten sowie zu Nachhaltigkeit verpflichtet sind.
Die Konsultationsfrist läuft bis zum 22.11.2018.
Sämtliche Informationen finden Sie unter diesem Link.
EIOPA hat das Papier „EIOPA-CP-17-006 Consultation paper on EIOPA’s second set of Advice to the European Commission on specific items in the Solvency II Delegated Regulation“ veröffentlicht.
Die Konsultation endet am 05.01.2018.
Das Konsultationspapier finden Sie auf der Webseite der EIOPA unter diesem Link.
EIOPA hat am 30.10.2017 der Europäischen Kommission Empfehlungen zur Solvency II Richtlinie vorgelegt. Darin enthalten sind Vorschläge zur Vereinfachung der Kapitalanforderungen nach der Standardformel der Solvency II Richtlinie. EIOPA empfiehlt außerdem, eine neue Anlageklasse für nicht börsennotierte Garantien zu schaffen, die von regionalen Regierungen und lokalen Behörden ausgegeben werden. Ferner wird empfohlen, die Anwendung des Look-through-Ansatzes auf verbundene Unternehmen auszudehnen, die im Namen des Versicherers investieren.
Die Stellungnahme kann hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.
Am 16.11.2017 hat EIOPA im Rahmen ihrer aufsichtlichen Reaktion auf das anhaltende Niedrigzinsumfeld Umfrageresultate veröffentlicht, in denen die Entwicklung des Anlageverhaltens der europäischen Versicherer in den letzten fünf Jahren analysiert wurde.
Die Umfrage wurde im ersten Quartal 2017 durchgeführt und konzentriert sich auf die Aktivseite der Bilanz großer Versicherungsgruppen. Die Ergebnisse basieren auf Eingaben von 87 großen Versicherungsgruppen und 4 Einzelunternehmen in 16 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Informationen zu den Umfrageresultaten können hier eingesehen werden.
Um die Anliegen der deutschen Wirtschaft für die Brexit-Verhandlungen zu bündeln, haben namhafte deutsche Wirtschaftsverbände am 01.11.2017 branchenübergreifend ein digitales „Brexit-Kompendium“ veröffentlicht. Ziel des Brexit-Kompendiums ist es, die aus Sicht der Wirtschaft relevanten Themenbereiche in einem Nachschlagewerk zusammenzufassen. Hierfür werden die Positionspapiere der teilnehmenden Wirtschaftsverbände an einem Ort zusammengeführt.
Sie finden unter diesem Link u.a. Positionspapiere des GDV, BdB, VÖB, BVI und des Deutschen Aktieninstituts.
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