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Symbolbild für Erneuerbare-Energien-Richtlinie: Windräder auf Berg
25.07.2024 | KPMG Law Insights

Bundesregierung legt Gesetz zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vor

UPDATE: Das Gesetz wurde inzwischen verabschiedet. Den aktuellen Beitrag dazu können Sie hier aufrufen:

Gesetz zur Umsetzung der RED III beschleunigt Genehmigungsverfahren für den Windenergieausbau

 

Die Bundesregierung hat am 24. Juli 2024 den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (Renewable Energy Directives, RED III) in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort beschlossen.

Das Gesetz soll den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. Der Gesetzesentwurf, der gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit (BMUV) erarbeitet wurde, enthält planungs- und genehmigungsrechtliche Bestimmungen für die Bereiche Windenergie an Land und Solarenergie.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden. Außerdem sollen vereinfachte Verfahren und verkürzte Genehmigungszeiten den bestrebten Ausbau schneller vorantreiben. Die Regelungen sollen auch für zugehörige Energiespeicher gelten, die am selben Standort errichtet werden.

Ziele der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und nationale Umsetzung

Mit der Richtlinie RED III will die EU den Anteil an Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 steigern. Hierfür sollen beschleunigte Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien ermöglicht werden. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen die ersten Vorgaben nun in nationales Recht übertragen und die ersten Maßnahmen zur Verwirklichung des Ziels auf nationaler Ebene eingeleitet werden.

Die am 20. November 2023 in Kraft getretene EU-Richtlinie sieht für die EU-Mitgliedstaaten eine Umsetzung in nationales Recht bis spätestens Mai 2025 vor. Teilweise wurden bereits einzelne Artikel zum 1. Juli 2024 in nationale Gesetze überführt.

Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

Wesentlicher Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land sowie für Solarenergieanlagen einschließlich zugehöriger Energiespeicher, die im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt sind.

Durch Beschleunigungsgebiete und verkürzte Genehmigungszeiten sollen die Genehmigungsverfahren für Windenergie an Land und Solarenergie wesentlich beschleunigt werden. So können Vorhaben innerhalb der ausgewiesenen Gebiete in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden, so das BMWK.

Darüber hinaus werden von der Richtlinie vorgesehene Beschleunigungsmaßnahmen für alle Vorhaben, auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten, durch Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes umgesetzt.

Fazit

Für die Erreichung der von der EU gesteckten Ziele des Ausbaus erneuerbarer Energien ist die Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens und die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten von zentraler Bedeutung. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung die europäischen Vorgaben um und markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum vollständigen Umstieg auf erneuerbare Energien und einem klimaneutralen Europa.

 

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