Suche
Contact
Säulengang
23.06.2026 | KPMG Law Insights

Deutschland modernisiert das Schiedsverfahrensrecht

Die Bundesregierung hat am 10. Juni 2026 den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts“ vorgelegt. Damit möchte sie die gesetzlichen Regeln für die Streitbeilegung durch Schiedsgerichte an die Bedürfnisse der heutigen Zeit anpassen. Die Reform soll außerdem die Leistungsfähigkeit der Schiedsgerichte erhöhen und die Attraktivität Deutschlands als Schiedsstandort stärken.

 

Was sind wichtige Kernpunkte des Reformvorhabens?

  • Digitalisierung – Videoverhandlungen und elektronische Schiedssprüche
  • Internationalisierung – gerichtliche Verfahren in englischer Sprache
  • Transparenz – Förderung der Veröffentlichung von Schiedssprüchen

 

Digitalisierung

Für Unternehmen soll es einfacher werden, eine Schiedsvereinbarung zu treffen. Dafür soll § 1031 Abs. 1 ZPO angepasst werden. Dieser verweist neben der Schriftform bisher noch auf Fernkopien und Telegramme und soll nun technologieoffen formuliert werden. Künftig soll „jedes andere Kommunikationsmittel, das es ermöglicht, auf die Information später wieder zuzugreifen“, zum wirksamen Abschluss einer Schiedsvereinbarung geeignet sein. Nach der Gesetzesbegründung ist damit insbesondere der Abschluss per E-Mail oder Textnachricht gemeint.

Ausdrücklich vorgesehen ist zudem, dass mündliche Verhandlungen im Rahmen von Schiedsverfahren künftig „auch per Bild- und Tonübertragung (Videoverhandlung)“ durchgeführt werden können, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde (§ 1047 Abs. 2 ZPO RegE).

§ 1054 Abs. 1 S. 2 ZPO RegE sieht vor, dass ein Schiedsspruch auch elektronisch erlassen werden kann.

 

Internationalisierung

Für das Verfahren vor dem Schiedsgericht selbst konnten die Parteien schon bisher die Verwendung einer anderen Sprache vereinbaren (§ 1045 ZPO).

Der Regierungsentwurf sieht nun vor, dass die Verfahren in schiedsgerichtlichen Angelegenheiten, die das Gesetz den staatlichen Gerichten zuweist (§ 1062 ZPO), unter bestimmten Umständen in englischer Sprache geführt werden können. Das Gericht verhandelt dann beispielsweise über die Vollziehung vorläufiger Maßnahmen des Schiedsgerichts oder über die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs auf Englisch.

Das ist im Fall einer entsprechenden Parteivereinbarung grundsätzlich möglich, wenn in dem entsprechenden Bundesland ein englischsprachiger Commercial Court eingerichtet wurde.

 

Transparenz

Der § 1054b ZPO RegE schafft eine gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung von Schiedssprüchen.

Hintergrund ist unter anderem, dass Rechtsstreitigkeiten aus einigen Bereichen oftmals in vertraulichen Schiedsverfahren verhandelt werden (beispielsweise gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, wie Post-M&A-Streitigkeiten, sowie Streitigkeiten im Bau- und Energiebereich). Zu den damit verbundenen materiellrechtlichen, prozessualen und internationalprivatrechtlichen Fragen gibt es verhältnismäßig wenig bekannte Rechtsprechung.

Eine Veröffentlichung des Schiedsspruchs ist in anonymisierter oder pseudonymisierter Form möglich, wenn die Parteien zustimmen oder zumindest nicht binnen drei Monaten widersprechen. Gründe für den Widerspruch muss die Partei nicht vorbringen. Ohne die Zustimmung (oder das Schweigen) beider Parteien findet eine Veröffentlichung nicht statt.

 

Weitere Neuerungen des Gesetzentwurfs

Einstweilige Maßnahmen des Schiedsgerichts können nur zwangsweise durchgesetzt werden, wenn sie von einem Gericht für vollziehbar erklärt worden sind. Geplant ist, dass Gerichte auch die Vollziehung von einstweiligen Maßnahmen ausländischer Schiedsgerichte anordnen können, § 1025 Abs. 2 ZPO RegE. Außerdem sollen Gerichte den Vollzug vorläufiger oder sichernder Maßnahmen des Schiedsgerichtes nur dann zurückweisen können, wenn einer der in § 1041 Abs. 2 S. 3 ZPO RegE aufgezählten Gründe gegeben ist. Zum Beispiel, wenn bereits eine entsprechende Maßnahme des einstweiligen Rechtsschutzes bei einem inländischen Gericht beantragt wurde.

Internationale Zustellung: Künftig sollen Gerichte anderer EU-Mitgliedstaaten gerichtliche Schriftstücke unter bestimmten Voraussetzungen per E-Mail in Deutschland zustellen können. Das sieht die geplante Änderung von § 1068 ZPO vor. Bisher war dafür ein qualifizierter Dienst erforderlich.

 

Was die geplante Reform des Schiedsverfahrensrechts für Unternehmen bedeutet

Die Reform des Schiedsverfahrensrechts bringt mehr Digitalisierung für den Schiedsstandort Deutschland. Die Möglichkeit englischsprachiger Verfahren vereinfacht Schiedsverfahren für den internationalen Rechtsverkehr. Die erleichterte Veröffentlichung von Schiedssprüchen erhöht die Vorhersehbarkeit und Transparenz von Schiedsverfahren. Dadurch wird Deutschland seinen Schiedsstandort nachhaltig stärken.

 

KPMG Law vertritt nicht nur die Parteien in Schiedsverfahren, sondern Mitglieder des KPMG Law Litigation-Teams werden regelmäßig auch als Schiedsrichter benannt.

 

 

 

 

Explore #more

10.07.2026 | KPMG Law Insights

Neues Verpackungsdurchführungsgesetz verschärft Pflichten für Unternehmen

  Co-Autorin: Séverine Sieprath, Director Audit, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft   Das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG), mit dem das deutsche Recht…

09.07.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Versicherungsmagazin: D&O-Versicherung – Rechtlicher Schutzschirm in stürmischen Zeiten

Haftungsrisiken für Führungskräfte nehmen spürbar zu: Neue regulatorische Anforderungen wie NIS-2, CSRD und das Lieferkettengesetz erhöhen die Verantwortung von Geschäftsleitern und Vorständen. Der Beitrag von

02.07.2026 | KPMG Law Insights

Einwurfeinschreiben bietet keinen sicheren Zugangsnachweis mehr – diese Alternativen gibt es

Das Einwurfeinschreiben im Rahmen der elektronischen Dokumentation begründet nicht mehr den Anscheinsbeweis für den Zugang eines Schriftstücks. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden…

02.07.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advises Prinzhorn Group on the acquisition of German Stora Enso sites

KPMG Law  has advised Mosburger GmbH, a company of Dunapack Packaging and part of the Austrian Prinzhorn Group, on the acquisition of Stora Enso’s German…

02.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview im Focus Business: Die EmpCo kommt: Nachhaltigkeitsmarketing wird zur Chefsache

Strengere EU‑Regeln setzen klarere Grenzen für Klimaversprechen und Social‑Claims. KPMG‑Law Expertin Manuela Meyer erklärt, welche Claims überprüft werden müssen und wie Unternehmen teure Fehler vermeiden…

29.06.2026 | KPMG Law Insights

Digitale Souveränität im Unternehmen verankern – rechtliche Anforderungen an IT-Systeme

Digitale Souveränität ist ein wichtiger strategischer Erfolgsfaktor und viele Maßnahmen sind auch gesetzlich vorgeschrieben. Unter anderem mit dem Data Act, NIS‑2, dem Cyber Resilience Act…

25.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview in fvw I Traveltalk: Kommende EU-Pauschalreise-Richtlinie – „Für die Branche beginnt die eigentliche Arbeit erst jetzt“

Nach über zweieinhalb Jahren Dauer ist das Gesetzgebungsverfahren samt Veröffentlichung seit Kurzem abgeschlossen. Jetzt beginnt die Frist für Reiseveranstalter und Reisebüros – spätestens ab 29.…

24.06.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advised the shareholders of Zimmermann PV-Steel Group on the sale to Nextpower

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) advised the shareholders of Zimmermann PV-Steel Group (Zimmermann) on the sale of the company to Nextpower™ (Nasdaq: NXT),  a…

18.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in Innovative Verwaltung: Schutz in stürmischen Zeiten

Organe kommunaler Unternehmen tragen ein persönliches, unbegrenztes Haftungsrisiko, das durch die Besonderheiten des öffentlichen Sektors zusätzlich exponiert ist. Eine D&O-Versicherung schützt Vermögen und deckt die…

18.06.2026 | In den Medien

Handelsblatt und Best Lawyers zeichnet KPMG Law Expert:innen aus

Best Lawyers hat erneut exklusiv für das Handelsblatt die besten Wirtschaftsanwältinnen und -anwälte Deutschlands für das Jahr 2026 ermittelt. Insgesamt wurden 31  Anwältinnen und Anwälte…

Kontakt

Dr. Manuela Meyer

Senior Manager

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199 109
manuelameyer1@kpmg-law.com

Dr. Moritz Richter

Senior Associate

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199 745
moritzpaulrichter@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll