Suche
Contact
04.02.2022 | KPMG Law Insights

Update zur BEG: Bis zum Stopp eingegangene Anträge im KfW-Programm für Effizienzhäuser sollen geprüft werden

Kehrtwende von der Kehrtwende bei der KfW-Förderung: Ausweislich der Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 24. Januar 2022 sollte die Förderung für energieeffiziente Gebäude der staatlichen Förderbank KfW mit sofortiger Wirkung vorzeitig gestoppt werden. Nunmehr erklärte der Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck jedoch, dass alle vor dem 24. Januar 2022 eingereichten Anträge nach den bisherigen Kriterien bearbeitet werden sollen.

Änderungen der BEG-Förderung

Mit der BEG wurde die energetische Gebäudeförderung des Bundes in Umsetzung der Förderstrategie des früheren BMWi „Energieeffizienz und Wärme aus Erneuerbaren Energien“ neu aufgesetzt. Wesentlicher Inhalt der BEG-Förderung sind die Richtlinien zu den drei Teilprogrammen Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM). Danach können Förderkredite und Zuschüsse der BEG beantragt werden, soweit bestimmte Fördervoraussetzungen vorlagen.

Das von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck geführte Ministerium teilte am 24. Januar 2022 zunächst überraschend mit, dass die enorme Antragsflut im Monat Januar die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen hätten. Danach seien die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die BEG der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro bereits vollständig ausgeschöpft. Als Folge sollte die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für die BEG der KfW mit einem vorläufigen Programmstopp belegt werden. Vor dem Hintergrund der Mitteilung der sofortigen Einstellung der BEG-Förderung war zunächst unklar, wie über den Umgang mit den bereits bei der KfW eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH/EG55- und EH/EG40-Anträgen entschieden wird; immerhin handelt sich nach Angaben des BMWK um etwa 24.000 offene Anträge. Am 1. Februar 2022 wurde jedoch bekannt, dass die bis zum Antragsstopp am 24. Januar 2022 eingereichten Anträge nun doch nach den bisherigen Kriterien bearbeitet werden sollen. Auch bereits bewilligte Förderanträge sind vom Förderstopp nicht betroffen, so dass (wieder) eine rechtssichere Lösung für alle beantragen Förderanträge besteht.

Nach der neusten Mitteilung des BMWK gilt für die einzelnen Förderprogramme mithin folgendes:

  • Die finanzielle Unterstützung für sogenannte Effizienzhäuser/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wurde endgültig eingestellt, so dass das bisher für den 31. Januar 2022 vorgesehene Auslaufen des Programms auf den 24. Januar 2022 vorgezogen wurde.
  • Die Förderung für den KfW-Programmbereich des Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40) ist ebenfalls zunächst gestoppt worden. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten zur Verfügung stehenden Mittel soll zügig entschieden werden.
  • Auch die Förderung für energetische Sanierungen wurde vorläufig gestoppt, soll jedoch zeitnah wieder aufgenommen werden. Wann die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt und die Förderung für energetische Sanierungen wieder aufgenommen werden soll, haben die zuständigen Ministerien zum heutigen Tage jedoch noch nicht mitgeteilt.

Die BEG-Förderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter.

Wichtig zu wissen

In der Veröffentlichung vom 24. Januar 2022 ließ man überdies verlauten, dass „klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude aufzusetzen“ seien. Die Parteien der Ampel-Koalition haben dazu bereits im Koalitionsvertrag für die Zeit nach dem Auslaufen der Neubauförderung für den KfW-Effizienzhausstandard 55 (EH 55) die Einführung eines neuen Förderprogramms jedenfalls für den Wohnungsneubau vereinbart. Dieses soll insbesondere die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) pro m² Wohnfläche fokussieren.

Über die weiteren Entwicklungen hierzu halten wir Sie unterrichtet. Gerne stehen Ihnen auch für Fragen rund um den Themenkreis BEG zur Verfügung. Zu den Einzelheiten der BEG verweisen wir auch gerne auf unsere im August 2021 und November 2021 veröffentlichten Artikel.

Explore #more

14.10.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten die Bühler Motor GmbH beim Verkauf der Bühler Motor Aviation GmbH an Astronics Germany GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Bühler Motor GmbH beim Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile der Bühler Motor Aviation…

10.10.2025 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in der NZG: Compliance Due Diligence im Mittelstand: Mindestumfang und vertragliche Abbildung von Compliance-Risiken der Zielgesellschaft

Im Rahmen von M&A Transaktionen spielt die Compliance bei einer Legal Due Diligence meist noch eine untergeordnete Bedeutung. Gegenstand der hiesigen Betrachtung ist es, einerseits…

10.10.2025 | In den Medien

KPMG Law bei der M&A Award Night 2025 ausgezeichnet

KPMG Law ist bei der diesjährigen M&A Award Night des Bundesverbands Mergers & Acquisitions e.V. (BM&A) mit dem Preis „M&A Transaction Advisory” ausgezeichnet worden und…

10.10.2025 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in der CCZ: Der Leitfaden für Compliance-Management-Systeme in kleinen und mittleren Unternehmen (DIN SPEC 91524)

Compliance im Mittelstand ist herausfordernd: Die gesetzliche Verantwortung für Compliance ist unbestritten, die konkreten Aufgaben dagegen sind unklar und abhängig von der konkreten Situation eines…

10.10.2025 | KPMG Law Insights

Transformation in Rechtsabteilungen 2026 – die wichtigsten Trends und Best Practices

Aktuell treiben vor allem drei Themen die Transformation der Rechtsabteilung voran: KI, die rasant zunehmende Regulatorik und geopolitische Entwicklungen. Schon immer gab es technologischen Fortschritt,…

08.10.2025 | Dealmeldungen

KPMG hat Adiuva Capital GmbH mit Fact Books beim Verkauf der KONZMANN Gruppe beraten

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Adiuva Capital GmbH, eine Hamburger Private-Equity-Gesellschaft („Adiuva“), im Rahmen des…

06.10.2025 | KPMG Law Insights

Was die Green Claims Directive für Unternehmen bedeutet – ein Überblick

Mit der Green Claims Directive wird die EU umfangreiche Regelungen zu den Voraussetzungen zulässiger Umweltaussagen einführen. Das Ziel ist, Greenwashing zu verhindern, damit Verbraucher:innen künftig…

03.10.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG begleiten die Neustrukturierung der Groupe CAT in Deutschland

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft (KPMG Law) und KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben mit einem service-übergreifenden Team die Groupe CAT bei umfassenden Umstrukturierungsmaßnahmen beraten. Über einen…

02.10.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät die Epitype GmbH und die MDG Molecular Diagnostics Group GmbH beim Erwerb wesentlicher Vermögenswerte der oncgnostics GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Epitype GmbH, ein Unternehmen der in Dresden ansässigen MDG-Unternehmensgruppe, bei der Gründung und dem anschließenden Erwerb…

02.10.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der ZEIT für Unternehmer: Wir nehmen die 500 Milliarden!

Deutsche Baufirmen fragen sich: Wie schnell kommt das Geld von der Regierung? Und sie sorgen sich, dass nur die Riesen profitieren. In Münster zeigt einer,…

Kontakt

Anna-Elisabeth Gronert

Manager

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199125
agronert@kpmg-law.com

Falk Mathews

Senior Manager

Fuhlentwiete 5
20355 Hamburg

Tel.: +49 40 3609945014
fmathews@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll