Suche
Contact
30.04.2021 | KPMG Law Insights

Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruches: Kann der Arbeitnehmer die Herausgabe seiner dienstlich verfassten E-Mails verlangen? (BAG, 27. April 2021 – 2 AZR 342/20)

Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruches: Kann der Arbeitnehmer die Herausgabe seiner dienstlich verfassten E-Mails verlangen? (BAG, 27. April 2021 – 2 AZR 342/20)

Arbeitgeber werden mittlerweile vermehrt mit Auskunftsansprüchen von (ehemaligen) Arbeitnehmern konfrontiert. Was genau aber Gegenstand des Auskunftsanspruches sein kann und in welchem Umfang diesem nachgekommen werden muss, ist bislang nicht eindeutig geklärt.

Dies stellt Arbeitgeber vor mehrere große Herausforderungen:

  1. Sie müssen innerhalb kurzen Auskunftsfrist (ein Monat) alle personenbezogenen Daten des Betroffenen finden und ggfs. aufbereiten.
  2. Ihnen verbleibt auch nur die kurze Frist zu prüfen, welche Auskunftsansprüche begründet sind und welche nicht.
  3. Nicht zuletzt müssen Sie möglicherweise im Einzelfall prüfen, ob durch die Herausgabe Geschäftsgeheimnisse oder die Interessen Dritter berührt sind.

Dabei ist insbesondere die Reichweite des Anspruchs auf Herausgabe oder Übersendung einer Kopie der Daten weiterhin nicht höchstrichterlich entschieden. Die Entscheidungen mehrerer Landesarbeitsgerichte in den letzten Jahren zeigen, dass es die offenen Fragestellungen vielfältig sind:

  • Welche Auskunftsansprüche bestehen im Hinblick auf Daten aus Hinweisgebersystemen?
  • Kann die Auskunft mit Verweis auf Geheimhaltungsgründe verweigert werden? Was muss der Arbeitgeber dazu vortragen?
  • Wann darf die Auskunft unter Berufung auf gesetzliche Ausnahmeregelungen verweigert werden?
  • Besteht ein Anspruch auf Auskunft über oder Herausgabe von Daten, die erst aus Backup-Dateien wiederhergestellt werden müssen? Wann ist der Wiederherstellungsaufwand für den Arbeitgeber unzumutbar?

Das Bundesarbeitsgericht („BAG“) hat nun mit Urteil vom 27. April 2021 (zum Urteil liegt bislang nur die Pressemitteilung des Gerichts vor) eine Klage eines Arbeitsnehmers gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber auf Überlassung einer Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO in Form seiner im Arbeitsverhältnis versandten E-Mails abgelehnt. Der Arbeitnehmer argumentierte, dass sein Recht auf einen Datenkopie auch alle seine dienstlich verfassten E-Mails umfasse.

Das BAG hat Klageantrag aufgrund des zu unbestimmten Klageantrages abgelehnt. Wenn die E-Mails, von denen eine Kopie zur Verfügung gestellt werden soll, nicht so genau bezeichnet sind, dass im Vollstreckungsverfahren unzweifelhaft ist, auf welche E-Mails sich die Verurteilung bezieht, sind die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrages gemäß nicht erfüllt. Der Arbeitnehmer müsse daher auf der ersten Stufe auf Auskunft klagen, um den Herausgabeantrag zu konkretisieren. Die Frage, ob die E-Mails überhaupt herauszugeben wären, hat das BAG dabei scheinbar offengelassen.

Der konkrete Umfang der datenschutzrechtlichen Auskunftsrechte bleibt damit weiterhin ungeklärt. Arbeitgeber müssen daher, nicht zuletzt auch wegen der unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Aufsichtsbehörden, damit rechnen, dass sie am Ende tatsächlich auch Kopien aller E-Mails herausgeben müssten. Arbeitgebern ist daher dringend zu empfehlen,

  • ein effektives Datenschutzmanagement und vollständiges Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vorzuhalten um überhaupt in der Lage zu sein, Auskunftsbegehren zu erfüllen;
  • Auskunftsbegehren von (ehemaliger) Arbeitnehmern nicht zu ignorieren, da schon allein die Nichterfüllung bußgeldbewehrt sein kann und auch Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann;

bei Zweifeln über den Umfang der Auskunftspflicht zeitnah rechtlichen Rat einzuholen, um die Monatsfrist einhalten zu können.

Explore #more

05.08.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten NMP Germany beim Erwerb der Klöckner Desma Elastomertechnik GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die NMP Germany GmbH beim Erwerb der Klöckner Desma Elastomertechnik Gruppe…

04.08.2026 | In den Medien

Porträt von Mathias Oberndörfer in der Börsen-Zeitung

Seit mehr als 20 Jahren ist Mathias Oberndörfer bei KPMG, Grund genug für ein ausführliches Porträt in der Börsen-Zeitung. Die Börsen-Zeitung zeichnet seinen Karriereweg nach…

03.08.2026 | In den Medien

Statement im Wirtschaftsmagazin impulse von KPMG Law Experten zur EU-Verpackungsverordnung

Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2030 müssen Verpackungen mindestens zu 70 Prozent aus recycelbaren Materialien bestehen. Ab dem 1. August 2030 sollen auch sogenannte Mogelpackungen…

30.07.2026 | KPMG Law Insights

CRD VI für Drittstaatenbanken: So bleibt Cross-Border-Geschäft in der EU noch möglich

Drittstaatenbanken stehen ab dem 11. Januar 2027 vor der Frage, ob sie Bankdienstleistungen weiterhin grenzüberschreitend aus dem Ausland in die EU erbringen können. Die Capital …

28.07.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in der FAZ zum Thema „Wer haftet, wenn Algorithmen entscheiden?“

Künstliche Intelligenz ist in den Chefetagen angekommen. Ob bei Investitionsentscheidungen, der Risikoanalyse oder der Personalplanung – immer häufiger werden Ergebnisse der künstlichen Intelligenz als Entscheidungsgrundlage…

23.07.2026 | In den Medien

Statement von KPMG Law Experten im Südwestrundfunk (SWR) zum GKV-Spargesetz

In der TV-Sendung  SWR Aktuell Rheinland-Pfalz kommentiert KPMG Law Krankenhaus-Experte Harald Maas das GKV-Spargesetz und den wachsenden wirtschaftlichen Druck auf Krankenhäuser. Der Beitrag ist frei

21.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in SpringerProfessional: Geopolitische Supply-Chain-Risiken strategisch meistern

Globale Lieferketten und internationale Geschäftsmodelle stehen unter Druck wie lange nicht mehr: Geopolitische Spannungen, industriepolitische Programme und ein verschärftes Außenwirtschaftsrecht verändern die Spielregeln in rasantem…

17.07.2026 | KPMG Law Insights

Neues Verpackungsdurchführungsgesetz verschärft Pflichten für Unternehmen

  Co-Autorin: Séverine Sieprath, Director Audit, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft   Das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG), mit dem das deutsche Recht…

17.07.2026 | KPMG Law Insights

Aktionsplan gegen Steuerkriminalität: Strafbefreiende Selbstanzeige soll abgeschafft werden

Steuer- und Finanzkriminalität soll in Deutschland künftig konsequenter verfolgt werden. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig haben am 16. Juli 2026 einen 26…

15.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag im DVNW Vergabeblog: § 97a GWB: Leichte Erleichterung für Gesamtvergaben

Am 1. Juli 2026 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge – kurz das Vergabebeschleunigungsgesetz – in Kraft getreten. Eine zentrale Neuerung ist …

Kontakt

Sebastian Hoegl, LL.M. (Wellington)

Senior Manager
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
LL.M. (Wellington)

Heinrich-von-Stephan-Straße 23
79100 Freiburg im Breisgau

Tel.: +49 761 769999-20
shoegl@kpmg-law.com

Sandra Zeis

Senior Manager

Alfredstraße 277
45133 Essen

Tel.: +49 (0)201-1258449-110
szeis@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll