Suche
Contact
30.04.2021 | KPMG Law Insights

Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruches: Kann der Arbeitnehmer die Herausgabe seiner dienstlich verfassten E-Mails verlangen? (BAG, 27. April 2021 – 2 AZR 342/20)

Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruches: Kann der Arbeitnehmer die Herausgabe seiner dienstlich verfassten E-Mails verlangen? (BAG, 27. April 2021 – 2 AZR 342/20)

Arbeitgeber werden mittlerweile vermehrt mit Auskunftsansprüchen von (ehemaligen) Arbeitnehmern konfrontiert. Was genau aber Gegenstand des Auskunftsanspruches sein kann und in welchem Umfang diesem nachgekommen werden muss, ist bislang nicht eindeutig geklärt.

Dies stellt Arbeitgeber vor mehrere große Herausforderungen:

  1. Sie müssen innerhalb kurzen Auskunftsfrist (ein Monat) alle personenbezogenen Daten des Betroffenen finden und ggfs. aufbereiten.
  2. Ihnen verbleibt auch nur die kurze Frist zu prüfen, welche Auskunftsansprüche begründet sind und welche nicht.
  3. Nicht zuletzt müssen Sie möglicherweise im Einzelfall prüfen, ob durch die Herausgabe Geschäftsgeheimnisse oder die Interessen Dritter berührt sind.

Dabei ist insbesondere die Reichweite des Anspruchs auf Herausgabe oder Übersendung einer Kopie der Daten weiterhin nicht höchstrichterlich entschieden. Die Entscheidungen mehrerer Landesarbeitsgerichte in den letzten Jahren zeigen, dass es die offenen Fragestellungen vielfältig sind:

  • Welche Auskunftsansprüche bestehen im Hinblick auf Daten aus Hinweisgebersystemen?
  • Kann die Auskunft mit Verweis auf Geheimhaltungsgründe verweigert werden? Was muss der Arbeitgeber dazu vortragen?
  • Wann darf die Auskunft unter Berufung auf gesetzliche Ausnahmeregelungen verweigert werden?
  • Besteht ein Anspruch auf Auskunft über oder Herausgabe von Daten, die erst aus Backup-Dateien wiederhergestellt werden müssen? Wann ist der Wiederherstellungsaufwand für den Arbeitgeber unzumutbar?

Das Bundesarbeitsgericht („BAG“) hat nun mit Urteil vom 27. April 2021 (zum Urteil liegt bislang nur die Pressemitteilung des Gerichts vor) eine Klage eines Arbeitsnehmers gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber auf Überlassung einer Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO in Form seiner im Arbeitsverhältnis versandten E-Mails abgelehnt. Der Arbeitnehmer argumentierte, dass sein Recht auf einen Datenkopie auch alle seine dienstlich verfassten E-Mails umfasse.

Das BAG hat Klageantrag aufgrund des zu unbestimmten Klageantrages abgelehnt. Wenn die E-Mails, von denen eine Kopie zur Verfügung gestellt werden soll, nicht so genau bezeichnet sind, dass im Vollstreckungsverfahren unzweifelhaft ist, auf welche E-Mails sich die Verurteilung bezieht, sind die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrages gemäß nicht erfüllt. Der Arbeitnehmer müsse daher auf der ersten Stufe auf Auskunft klagen, um den Herausgabeantrag zu konkretisieren. Die Frage, ob die E-Mails überhaupt herauszugeben wären, hat das BAG dabei scheinbar offengelassen.

Der konkrete Umfang der datenschutzrechtlichen Auskunftsrechte bleibt damit weiterhin ungeklärt. Arbeitgeber müssen daher, nicht zuletzt auch wegen der unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Aufsichtsbehörden, damit rechnen, dass sie am Ende tatsächlich auch Kopien aller E-Mails herausgeben müssten. Arbeitgebern ist daher dringend zu empfehlen,

  • ein effektives Datenschutzmanagement und vollständiges Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vorzuhalten um überhaupt in der Lage zu sein, Auskunftsbegehren zu erfüllen;
  • Auskunftsbegehren von (ehemaliger) Arbeitnehmern nicht zu ignorieren, da schon allein die Nichterfüllung bußgeldbewehrt sein kann und auch Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann;

bei Zweifeln über den Umfang der Auskunftspflicht zeitnah rechtlichen Rat einzuholen, um die Monatsfrist einhalten zu können.

Explore #more

14.05.2025 | KPMG Law Insights

BGH zu Kundenanlagen: Beschluss ordnet richtlinienkonforme Anwendung an

Mit Beschluss vom 13. Mai 2025 hat der BGH die Versorgunginfrastruktur im konkreten Fall einer Wohnanlage in Zwickau als Verteilernetz eingestuft und damit die Beschwerde…

13.05.2025 | In den Medien

KPMG Law Experte im Spiegel zur aktuellen Energiepolitik

In einem aktuellen Beitrag im Spiegel zur Energiepolitik wird Dirk-Henning Meier, Senior Manager im Bereich Energierecht bei KPMG Law, zitiert. Sie finden den Beitrag…

13.05.2025 | In den Medien, Karriere

azur Karriere Magazin – Alles KI oder was?

Künstliche Intelligenz ist längst in Kanzleien und Rechtsabteilungen angekommen. Doch der Umgang mit ihr will gelernt sein. Viele Arbeitgeber erweitern daher ihre Legal-Tech-Ausbildung um KI-Schulungen…

13.05.2025 | KPMG Law Insights

Erste Erfahrungen mit dem Einwegkunststofffondsgesetz: Das sollten Hersteller beachten

Getränkebecher, Folien und Plastikzigarettenfilter verschmutzen Straßen, Parks und Gehwege. Die Reinigungskosten tragen die Kommunen. Das Einwegkunststofffondsgesetz soll sie finanziell entlasten. Die Idee: Die Hersteller bestimmter…

07.05.2025 | KPMG Law Insights

Kündigung von befristeten Mietverträgen bei der „Vermietung vom Reißbrett“

Bei einer „Vermietung vom Reißbrett“ beginnt das Mietverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt zu laufen, meist dem Übergabetermin. In der Regel gehen die Vertragsparteien in…

06.05.2025 | In den Medien

Wirtschaftswoche zeichnet KPMG Law aus

KPMG Law wurde vom der WirtschaftsWoche als „TOP Kanzlei 2025“ im Bereich M&A ausgezeichnet. Ian Maywald, Partner bei KPMG Law in München, wurde außerdem…

06.05.2025 | KPMG Law Insights

Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften – Übergangsregel schafft Klarheit

Lehrkräfte und Dozent:innen werden oft auf selbstständiger Basis engagiert. Diese Praxis lässt die Deutsche Rentenversicherung aufhorchen. Immer öfter überprüft sie den sozialversicherungsrechtlichen Status der Honorarkräfte…

02.05.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement im FINANCE Magazin: So können CFOs bis zu 80 Prozent in der Rechtsabteilung einsparen

Der Kostendruck in den Unternehmen steigt – auch in den Rechtsabteilungen. Mittlerweile haben sich zwei Strategien etabliert, um 50 bis 80 Prozent der Kosten einzusparen.…

30.04.2025 | In den Medien

KPMG Law Studie in der Neue Kämmerer: Wie kommt das Sondervermögen in die Kommunen?

Ein Sondervermögen über 500 Milliarden Euro soll in den nächsten zwölf Jahren Investitionen in die Infrastruktur finanzieren. Davon sind 100 Milliarden Euro für die Länder…

29.04.2025 | KPMG Law Insights

Geldwäschebekämpfung und Transparenzregister – was ändert die neue Regierung?

Die künftige Regierung möchte laut Koalitionsvertrag Geldwäsche und Finanzkriminalität „entschieden bekämpfen“. Die Koalitionspartner kündigen an, dass Rechtsgeschäfte juristischer Personen, die den Betrag von 10.000 Euro…

Kontakt

Sebastian Hoegl, LL.M. (Wellington)

Senior Manager
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
LL.M. (Wellington)

Heinrich-von-Stephan-Straße 23
79100 Freiburg im Breisgau

Tel.: +49 761 769999-20
shoegl@kpmg-law.com

Sandra Zeis

Manager

Alfredstraße 277
45133 Essen

Tel.: +49 (0)201-1258449-110
szeis@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll