der Februar ist stets ein kurzer Monat. Unser Newsletter passt sich dem – jedenfalls bezogen auf die Anzahl der Artikel – ausnahmsweise mal an. Der Grund dafür ist schlicht, überzeugt Sie aber hoffentlich dennoch: Es ist nicht viel passiert im Monat Februar. Die EU-Kommission hat sich im Bereich der Bildung und Forschung mit Neuigkeiten zurückgehalten, von der „Unionsrahmenfront“ gibt es auch nichts Spektakuläres zu berichten. Ein bisschen „EU“ haben wir aber trotzdem für Sie dabei: Im Rahmen des HORIZON 2020-Förderprogramms gibt es weitere Mittel für Spitzenforscher, die ihre Innovationen mithilfe einer Finanzspritze der EU zur Marktreife führen möchten.
Nicht vorenthalten wollen wir Ihnen zudem, dass es einen kritischen Blick der Anti-Korruptions-Organisation Transparency International auf die Hochschulen gegeben hat. Befürchtet wird eine Gefährdung der Unabhängigkeit der Hochschulen aufgrund ihrer – mehr oder weniger engen – Beziehungen zur Wirtschaft. Soweit so gut, Kritik kann ja auch fruchtbar gemacht werden. Wenn aber bspw. die Auftragsforschung insgesamt wegen des finanziellen Engagements von Wirtschaftsunternehmen unter Generalverdacht gestellt wird, geht das entschieden zu weit. Findet die Hochschulrektorenkonferenz, wir übrigens auch.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!
Herzlichst Ihr
Public Sector-Team der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Mathias Oberndörfer Dr. Anke Empting
Rechtsanwalt Rechtsanwältin
Anlässlich der Präsentation ihres aktuellen Hochschulportals am 17. Februar 2015 warnt die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International (TI) vor einer immer engeren Verflechtung von Hochschulen und Unternehmen in Deutschland.
Auf hochschulwatch.de würden alle Kooperationen zwischen Hochschulen und Industrie aufgelistet. Bisher seien mehr als 10.000 Kooperationen in Form von Sponsoring-Verträgen, Stiftungsprofessuren, geförderten Instituten oder Forschungsaufträgen zwischen Hochschulen und der Wirtschaft dokumentiert. Gut 1,3 Milliarden Euro – und damit ca. doppelt so viel wie vor 10 Jahren – flössen derzeit pro Jahr als sogenannte Drittmittel aus der Wirtschaft an die Hochschulen. In Deutschland gebe es zudem rund 1000 von Unternehmen oder privaten Stiftungen finanzierte Professuren.
Vor diesem Hintergrund forderte die Organisation anlässlich der Vorstellung des neuen Hochschulportals die Länder und Hochschulen auf, „eindeutige und klare Regeln“ für die Annahme von Forschungsaufträgen – insbesondere im medizinischen und technischen Bereich – sowie für die Offenlegung fremdfinanzierter Projekte zu schaffen. Eine ähnliche Forderung stellt auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).
Die Hochschulrektorenkonferenz zeigte sich offen für die Warnungen von TI und GEW. Wenn allerdings das finanzielle Engagement von Wirtschaftsunternehmen unter Generalverdacht gestellt werde, skandalisiere man eine sinnvolle Zusammenarbeit.
Das Förderprogramm der Europäischen Kommission wird unter der Flagge des Europäischen Forschungsrats (ERC) geführt und nennt sich „Proof of Concept Grants“. Bereits 2011 wurde die Förderung in Form einer sogenannten Zusatzförderung für Fördermittelempfänger eingerichtet, die bereits Mittel vom ERC erhalten oder deren ERC-Mittel jüngst ausgelaufen sind. Für die drei Aufforderungen stehen Mittel von 18 Mio. EUR bereit. Ziel der Förderung ist, Innovation zu unterstützen und zur Marktreife zu führen.
Beim ERC handelt es sich um die erste europäische Organisation, die sich mit der Finanzierung von Exzellenz in der Pionierforschung beschäftigt.
Insgesamt 59 Spitzenforscher aus dem gesamten europäischen Raum sollen mit dem Programm die Möglichkeit erhalten, ihre Erfindungen zur Marktreife zu bringen. Pro Innovation gibt es bis zu 150. 000 EUR. Die Laufzeit beträgt bis zu 18 Monate je Projekt.
Die Jahresbilanz 2014 fällt positiv aus, dennoch gibt es Kritikpunkte, insbesondere am bestehenden Urheberschutz. Künftige Forschungsschwerpunkte sollten in den Bereichen „Digitale Medien“ und den Möglichkeiten additiver Fertigung liegen.
Die Kommission geht dabei zunächst auf die im Jahr 2014 erfolgte Aufhebung des Kooperationsverbots im Hochschulbereich ein und bewertet diese als „großen Wurf“. Denn dadurch würden neue Möglichkeiten geschaffen, die Weiterentwicklung des deutschen Wissenschaftssystems voranzutreiben.
Ebenfalls positiv sei zudem die geplante Überarbeitung der bislang restriktiven steuerrechtlichen Regelungen für Wagniskapital sowie die geplante Einrichtung eines Fonds für die Wachstumsfinanzierung deutscher Start-ups mit einem Volumen von 500 Millionen Euro.
Schließlich müssten zur Sicherstellung der Innovationskraft in Deutschland die Mittel für Spitzenforschung bei der Weiterführung der Exzellenzinitiative mindestens konstant gehalten werden.
Weniger positiv bewertet die EFI das Verhältnis der Ausgaben für interne Forschung und Entwicklung zum Bruttoinlandsprodukt. Dieses sei rechnerisch von 2,98 Prozent im Jahr 2012 auf 2,85 Prozent im Jahr 2013 gesunken. Damit Deutschland langfristig zu den führenden Innovationsnationen aufschließen kann, müsse für das Jahr 2020 eine FuE-Intensität in Höhe von mindestens 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verankert werden.
Dieses sei eindeutig zu wenig innovationsorientiert und würde die wachsende wirtschaftliche Bedeutung nutzergenerierter Inhalte nicht ausreichend berücksichtigen. Die Expertenkommission bemängelt, dass die bestehenden Regelungen im Urheberrecht zu komplex seien und daher eine eigene „Piraterie“ geschaffen werde.
Schließlich bestünden aktuell zum Teil erhebliche Barrieren beim freien Zugang zu Wissen durch Studierende und Wissenschaftler. Diesen könnte durch die Einführung einer „allgemeinen Wissenschaftsschranke“ der digitale Zugang zu Forschungsergebnissen in Zeitschriften und anderen Medien erleichtert werden.
Die EFI betont die Bedeutung der neuen Technologie der „Additiven Fertigung“ (3D-Druck). Diese könne aufgrund ihrer vielseitigen Einsatzmöglichkeiten bestehende Technologien verdrängen. Durch die Additive Fertigung könne die industrielle Produktion in Deutschland gestärkt und die Verlagerung von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen in andere Länder begrenzt werden. Zum Teil könnten sogar Wertschöpfungsprozesse wieder in Deutschland verankert werden.
Daher empfiehlt die Expertenkommission
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