Studie: Weniger als die Hälfte aller deutschen Unternehmen sind auf die neue EU Datenschutz-Grundverordnung vorbereitet
In einer Befragung von The Legal 500 und KPMG Law, durchgeführt zwischen November 2017 und Februar 2018, geben nur 46 Prozent der befragten Leiter Recht an, dass ihr Unternehmen bereits genug getan habe, um mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konform zu sein. Die neuen Regelungen für den Datenschutz in Unternehmen treten am 25. Mai in Kraft.
Die Studie kombiniert eine Befragung von rund 450 Unternehmensjuristen mit ausführlichen, strukturierten Interviews mit mehr als 30 Leitern Recht in Unternehmen. Sie erörtert den Grad der Vorbereitung sowie die Risiken und Chancen, die sich durch die Neuregelung für Unternehmen und Institutionen ergeben. Im Ergebnis ist ein erheblicher Nachholbedarf offengelegt.
So sind weniger als zehn Prozent der Befragten der Meinung, dass sich Mitarbeiter in ihren Unternehmen ihren Datenschutzpflichten gemäß der DSGVO und nationalen Rechtsvorschriften bewusst sind. „Das ist eine alarmierende Zahl“, sagt Dr. Konstantin von Busekist, Partner und Leiter Compliance, Governance & Organisation bei KPMG Law. „Ab dem 25. Mai dieses Jahres gelten erhöhte Dokumentations- und Transparenzpflichten, die fast alle Bereiche des Unternehmens berühren, einen hohen Umsetzungsaufwand erfordern und deren Nichterfüllung mit erheblichen Bußen belegt ist.“ Barbara Scheben, Partnerin bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Bereich Compliance & Forensic und Leiterin Datenschutz ergänzt: „Vor diesem Hintergrund ist mit einem erheblichem Umsetzungsdelta zu rechnen“.
Als die wichtigsten Herausforderungen durch die DSGVO sehen die Befragten der Studie insbesondere die folgenden Punkte:
Dabei biete das ungeliebte Thema DSGVO durchaus Chancen, wie Jan-Dierk Schaal betont, Senior Manager und Leiter Technologie, Medien & Telekommunikation bei KPMG Law: „Ein hohes Datenschutzniveau stärkt das Kundenvertrauen und schafft eine höhere Transparenz über die eigenen Prozesse, was auch Risiken in anderen Bereichen des Unternehmens begrenzt, etwa beim Thema Bestechung und Korruption. Ein diszipliniertes Management von Kundendaten kann Möglichkeiten schaffen, die Kommunikation zu optimieren und einen besseren Service insbesondere durch digitale Lösungen herzustellen.“
Weitere Infos zur Studie finden Sie hier.
Über KPMG Law
Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) ist eine dynamisch wachsende, international ausgerichtete, multidisziplinäre Rechtsberatungspractice. Seit 2007 berät KPMG Law ihre Mandanten regional aus 17 deutschen Standorten mit über 330 Anwälten und ist über ihr Global Legal Services Network zudem weltweit mit über 3.750 Anwälten vernetzt. Der Fokus von KPMG Law liegt auf der persönlichen und bedarfsorientierten Beratung ihrer Mandanten, um praxis- und umsetzungsorientierte Lösungen für komplexe Herausforderungen zu finden. Dabei nimmt der Themenkomplex Legal Tech eine entscheidende Rolle ein, denn Recht und Technologie wachsen zunehmend zusammen und erfordern daher ein besonderes Augenmerk. Darüber hinaus kann KPMG Law auf das weltweite Netzwerk ihrer Kooperationspartnerin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) zurückgreifen, um die Herausforderungen ihrer Mandanten mit ergänzendem multidisziplinärem Wissen optimal zu meistern, wirtschaftlich und technologisch.
Managing Partner
Leiter Global Compliance Practice
KPMG Law EMA Leader
Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf
Tel.: +49 211 4155597123
kvonbusekist@kpmg-law.com
© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.
KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.