Mit einer neuen Rechtsform will der österreichische Gesetzgeber Start-ups den Einstieg erleichtern. Österreich bietet Gründern mit der „Flexible Company“ eine neue Option, die insbesondere Start-ups sowie Gründerinnen und Gründern eine international wettbewerbsfähige Option bieten soll. Bei der FlexCo handelt es sich um eine Hybridform aus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und einer Aktiengesellschaft (AG). Für Start-ups eignet sich insbesondere die Gründung einer GmbH, weshalb die neue Rechtsform im Wesentlichen auf dem GmbH-Gesetz basiert
Stefan Kimmel, Partner bei KPMG Law, sieht im Handelsblatt darin eine interessante Regelung der FlexCo. Er hebt die Erleichterung bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen hervor:
„Viele Start-ups beteiligen ihre Mitarbeiter am Unternehmen. Möchte aber einer von ihnen seine Anteile übertragen, etwa weil er das Unternehmen verlässt, so geht das in Deutschland nur mit notarieller Beurkundung. Anders bei der FlexCo – hier soll die Übertragung schon mit einer anwaltlichen Privaturkunde möglich sein. Das senkt die Kosten, erleichtert die Übertragung und macht damit das Modell der Mitarbeiterbeteiligung insgesamt attraktiver.“
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