Im November haben sich die beteiligten EU-Institutionen auf wesentliche Inhalte der zukünftigen EU-Verordnung für Echtzeit-Überweisungen (Instant Credit Transfers) geeinigt.
KPMG Law Experte Marc Pussar kommentiert im Platow Brief vom 07.12.2023 die zukünftig EU-Verordnung:
Mit der Pflicht zum Namensabgleich behebt die EU-Kommission Probleme bei der Betrugserkennung. Durch den Namensabgleich decken sich an dieser Stelle „der erwartete und tatsächliche Schutz der Bürger“. Für Banken und Dienstleister führe die Änderung zu Anpassungsbedarf und verursache dadurch „Mehrkosten für die Umsetzung und den laufenden Betrieb“, erklärt Marc Pussar.
Partner
THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main
tel: +49 69 951195-062
mpussar@kpmg-law.com
© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.
KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.