Die COVID-19 Pandemie stellt Unternehmen in Transaktionsprojekten vor besondere Herausforderungen bei der Durchführung erforderlicher Fusionskontrollverfahren. Gleichzeitig steigt bei Investitionen ausländischer Unternehmen die Relevanz außenwirtschaftsrechtlicher Genehmigungsverfahren und beschränkender staatlicher Maßnahmen. Wir stellen nachfolgend die wichtigsten Schritte dar, um Ihre Transaktion auch in dieser Zeit erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
Die kartellrechtliche Begleitung eines Deals kann viele Monate dauern und erhebliche Ressourcen (insbesondere Mitarbeiter) binden. Schon ein COVID-19 Fall in Ihrem Unternehmen kann erforderliche Fusionskontrollverfahren vor den Kartellbehörden enorm verlangsamen, wenn eine wichtige Schlüsselperson erkrankt oder unter Quarantäne gestellt wird. Persönliche Meetings sind nicht mehr möglich, Zeitpläne geraten durcheinander und Fristen drohen zu verstreichen. Ohne Vorbereitung laufen Sie Gefahr, nicht rechtzeitig gegensteuern zu können.
Verzögerungen können auch bei den zuständigen Kartellbehörden eintreten. Nach anfänglichen Umstellungsschwierigkeiten haben sich viele Kartellbehörden vorerst der neuen Situation angepasst und führen Fusionskontrollverfahren innerhalb der gesetzlichen Entscheidungsfristen durch, hierunter das Bundeskartellamt und die Europäische Kommission. International wird zunehmend auf eine elektronische Übermittlung erforderlicher Unterlagen umgestellt. In einigen Ländern werden aber auch Verfahren bzw. Fristen vorübergehend ausgesetzt.
Was können Sie jetzt tun?
Bei Investitionen ausländischer Unternehmen steigt die Relevanz außenwirtschaftsrechtlicher Prüfungen und Genehmigungsverfahren. In einer Mitteilung vom 25. März 2020 hat die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten zur strengeren Anwendung der nationalen außenwirtschaftsrechtlichen Investitionskontrollmechanismen aufgerufen. Die Kommission reagiert damit auf die durch COVID-19 ausgelösten wirtschaftlichen Entwicklungen und das Risiko, dass Unternehmen in strategisch wichtigen Bereichen unter die Kontrolle außereuropäischer
Investoren gelangen.
Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, alle ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente voll auszuschöpfen, um Investitionen aus Nicht-EU-Ländern zu überprüfen und zu verhindern, die Europas Sicherheit oder öffentliche Ordnung gefährden könnten. Derzeit verfügen 14 Mitgliedsstaaten über entsprechende nationale Regeln und Verfahren. Die übrigen Mitgliedstaaten wurden aufgerufen, solche kurzfristig zu schaffen und zwischenzeitlich auf bereits geltende rechtliche Optionen zurückzugreifen.
Von besonderer Bedeutung ist hier die EU Verordnung 2019/452 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen. Sie tritt zwar erst am 11. Oktober 2020 in Kraft; die Mitgliedsstaaten sind aber aufgerufen, ihre bestehenden Überprüfungsregime im Lichte der Verordnung anzuwenden. Soweit derartige Überprüfungsregime (noch) nicht bestehen, kann eine Transaktion innerhalb von 15 Monaten nach ihrem Vollzug durch die Kommission und Mitgliedsstaaten überprüft werden.
So kann beispielsweise eine im März 2020 vollzogene Transaktion im Zeitraum zwischen 11. Oktober 2020 bis Juni 2021 nachträglich überprüft werden. Die Folge können nachträgliche einschränkende staatliche Anordnungen und Maßnahmen sein.
Was können Sie jetzt tun?
KPMG Law berät Sie bei M&A-Transaktionen zu allen Fragestellungen des Kartell- und Fusionskontrollrechts sowie der außenwirtschafsrechtlichen Überprüfung ausländischer Investitionen. Wir vertreten Sie in den erforderlichen Verfahren vor Behörden und Gerichten. Durch unser globales Netzwerk stellen wir Ihnen unsere Leistungen auch bei internationalen Transaktionen und Verfahren „aus einer Hand“ zur Verfügung.
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