Die Automobilindustrie ist derzeit so stark im Wandel wie noch nie. Automobilhersteller stellen heute nicht mehr nur Autos her, sondern sind Dienstleister für Mobilität, Finanzierungen, Energie, Daten und Handel. Neue und spannende Technologien ermöglichen große Chancen, stellen die Unternehmen aber auch vor neue rechtliche Herausforderungen.
Die Bedürfnisse der Kunden und Zulieferer verändern sich und setzen damit neue Rechtsrahmen und Infrastrukturen voraus. Neue Global Player treten in den Markt ein und verlangen rechtliche Anpassungen der bisher gut bewährten Konzepte. Kurzum: Die Geschwindigkeit hat sich verändert und dies fordert die gesamte Branche heraus.
Die Energiebedürftigkeit der Produktion von Fahrzeugen wie auch die sich ändernde Mobilität und der Flottenverbrauch rücken nachhaltige Energiefragestellungen für eine der deutschen Kernbranchen stärker in den Fokus. Sicher ist zudem, dass die Politik die Verknüpfung der Energie- mit der Verkehrswende noch stärker forcieren wird. Hierdurch ergeben sich große Aufgaben und Herausforderungen für Automobilhersteller wie auch für Zulieferer, die durch rechtliche Regulierungen erhebliche Auswirkungen spüren werden. Sämtliche Unternehmen der Automobilwirtschaft müssen sich daher überlegen, mit welchen Energieträgern sie künftig produzieren, an welchen Standorten welche regulatorischen Anforderungen einzuhalten sind und wie sie sich an schnell ändernde rechtliche Rahmenbedingungen anpassen können. Bei den wesentlichen energierechtlichen Fragestellungen kennen wir uns aus und unterstützen Hersteller und Zulieferer genauso wie Mobilitätsanbieter.
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, ein Auto zu nutzen, ohne es auch zu erwerben. Gerade in jüngster Zeit werden neben dem Kfz-Leasing und den Kfz-Verbraucherdarlehen wegen regulatorischen Gesichtspunkten und Verbraucherrechten das sogenannte Auto-Abo oder das sogenannte Car Sharing im Markt angeboten. KPMG Law unterstützt bei der deutschen und globalen Konzipierung jeglicher Finanzierungs- und Mobilitätspakete und hat hierzu langjährige und tiefgreifende Rechtskenntnisse. Besonders hervorzuheben ist hierbei die interdisziplinäre Praxiserfahrung zu Finance-, Datenschutz- bzw. IT- und regulatorischen Themen sowie unser weltweites KPMG Law-Kanzlei-Netzwerk.
Deutschland soll eine führende Rolle in der Zukunftstechnologie des autonomen Fahrens einnehmen. Mit der Verabschiedung des „Gesetzes zum autonomen Fahren“ hat der Bundestag die rechtlichen Rahmenbedingungen für autonome Fahrzeuge innerhalb Deutschlands geschaffen. Das Gesetz ist zum 28. Juli 2021 in Kraft getreten. Diese Integration autonomer Fahrzeuge auf deutschen Straßen bzw. in den Abläufen von Unternehmen zu den vom Gesetz vorgesehenen Einsatzmöglichkeiten wirft eine Reihe rechtlicher Probleme und Fragen auf. Insbesondere Fragen zur Haftung von Herstellern, Haltern und Fahrern bei Unfällen, regulatorische Anforderungen, die Ausgestaltung von Verträgen für autonome Fahrzeuge, versicherungsrechtliche Aspekte, datenschutzrechtliche Themen und Fragen der Produkthaftung sind komplex.
Wir beraten unsere Mandant:innen zu allen Fragen des autonomen Fahrens im Hinblick auf rechtliche Aspekte und in Zusammenarbeit mit den Expertenkolleg:innen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch in Bezug auf betriebswirtschaftliche, steuerliche und andere Fragen der Integration autonomer Fahrzeuge in Unternehmensabläufe oder Produktportfolios. Die rechtliche Beratung umfasst dabei insbesondere regulatorische wie öffentlich-rechtliche Anforderungen und Genehmigungen, die rechtssichere Gestaltung von Verträgen mit Lieferanten und Kund:innen sowie die Strukturierung von Investitionsprojekten oder Transaktionen einschließlich Fördermittelberatung, Joint Ventures und Verträge für R&D sowie Einzelfragen des Versicherungs- und Datenschutzrechts.
Auch in Kraftfahrzeugen werden zunehmend Daten erhoben und verarbeitet. Beispielsweise Fahrverhalten und Aufenthaltsorte stellen dabei personenbezogene Daten dar, die unter den Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung fallen.
Diese Daten könnten Begehrlichkeiten bei Dritten, wie zum Beispiel Versicherungen, wecken oder bei den Fahrzeugnutzer:innen die Befürchtung hervorrufen, ausgespäht zu werden. Daher ist hier besondere Sensibilität sowie sowohl hohes Datenschutzniveau als auch Transparenz der Unternehmen gefordert, um sicherzustellen, dass Innovationen von der Gesellschaft mitgetragen und akzeptiert werden.
Hier stehen wir unseren Mandant:innen mit umfangreichem Fachwissen zur Seite und beraten zu sämtlichen Fragen des Datenschutzrechts.
Der Automotive-Bereich stellt aus kartellrechtlicher Perspektive einen der spannendsten und relevantesten Sektoren dar. Beide Bereiche – Automotive und Kartellrecht – sind geprägt von umfassenden Umbrüchen. Die Umstellungen im Bereich von Antriebstechnologien, vernetztes und autonomes Fahren sowie Vertriebsmodelle unter Verknüpfung klassischer und digitaler Geschäftsmodelle stellen wesentliche Chancen und Herausforderungen für die Automotive-Branche dar. Sie ziehen gleichzeitig wesentliche Entwicklungen im Kartellrecht nach sich. Hierzu zählen die sich derzeit entwickelnden neuen Verhaltensregelungen bei digitalen Plattformen und Geschäftsmodellen, Kooperationen und Vertriebssystemen. Aktuell wird geprüft, ob es zu neuen speziellen Vertriebsregelungen für den Kfz-Bereich kommen soll oder es bei den allgemeinen bleiben wird, die ebenfalls grundlegend überarbeitet werden. KPMG Law unterstützt Unternehmen dabei, sich frühzeitig auf die Herausforderungen des neuen (digitalen) Ordnungsrahmens vorzubereiten und Handlungsspielräume optimal zu nutzen. Unser erfahrenes Kartellrechtsteam berät Automobilhersteller und Zulieferer laufend zur kartellrechtskonformen Ausgestaltung von Kooperationen und M&A-Transaktionen, zum Informationsaustausch mit Wettbewerbern sowie zu Vertriebsthemen und digitalen Geschäftsmodellen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tritt im Januar 2023 in Kraft und verpflichtet Automotive-Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Umweltschäden in ihren Lieferketten zu minimieren und auch ihre unmittelbaren Zulieferer in dieser Hinsicht zu analysieren. Auch der Automobilindustrie werden damit höhere unternehmerische Sorgfaltspflichten auferlegt.
Nachhaltigkeitsthemen wie das Lieferkettengesetz prägen zunehmend die Automobilbranche und verändern Unternehmenskulturen sowie Verbraucherverhalten. Sie sind eine Chance, wenn man sie richtig angeht und umsetzt, und eröffnen Möglichkeiten der Profilierung. Mit unserer Erfahrung beraten wir Unternehmen, wie sie sich bereits jetzt auf die veränderten gesetzlichen Regelungen ein- und umstellen können und was sie dabei beachten müssen.
Der Beratungsbedarf der Automobilindustrie in den Bereichen Fusionen und Übernahmen (Merger & Acquisitions, M&A) und Ausgliederungen (Carve-outs) nimmt aufgrund der starken Veränderungen in der gesamten Branche zu. Unternehmensumwandlungen sowie internationale und nationale Unternehmenstransaktionen sind nötig, um sich auf dem schnelllebigen Markt behaupten zu können oder neue Wege zu beschreiten, um mit der Entwicklung Schritt zu halten. Hierbei ergeben sich komplexe und vielseitige rechtliche Problemstellungen, bei denen wir unseren Mandant:innen mit unserer Erfahrung und Expertise zur Seite stehen.
Gerade durch unseren interdisziplinären Ansatz haben wir tiefgreifende Praxiskenntnisse und können somit schnelle und unkomplizierte Unterstützung bei M&A-Transaktionen, Carve-outs, Legal Entity Reductions, Partnering-Projekten, Joint Ventures und allgemeinen Kooperationen bieten.
Die Herausforderungen der Zukunft verlangen neue Antworten der Automobilbranche. Eine davon kann der Markteintritt neuer Unternehmen sein. Neuartige Konzepte und Innovationen bereichern die Automobillandschaft und schaffen Chancen.
Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Markteintrittsstrategie und beraten zu den komplexen Fragestellungen, die sich bei einem Markteintritt ergeben.
Bei Gerichtsverfahren und im vorprozessualen Bereich vertreten wir die Interessen unserer Mandanten und stellen ihnen bei Massenklagen, Muster(feststellungs)klagen und Massenverfahren hochprofessionelle und praxiserprobte Abläufe und inhaltliche Betreuung zur Seite. Insbesondere im Zusammenspiel mit unseren prozessualen Litigations-Expert:innen und unserem Team von KPMG Law Legal Operations and Technology Services können wir sichere, hochwertige und effiziente Beratung und Projekte anbieten.
In mehreren Massenverfahren haben wir bereits praxisfeste Erfolge erzielt.
Mit Technologie gegen Produktpiraterie |
Die Automobilindustrie verliert in großem Umfang an Umsatz durch Produktpiraterie. Die digitalen Vertriebswege für gefälschte Produkte werden immer komplexer und zahlreicher, und sie sind global. Wir von KPMG Law helfen Unternehmen, sich vor Nachahmer:innen zu schützen: Technologiegestützt finden wir die Fälschungen auf digitalen Kanälen und übernehmen weltweit die technische und rechtliche Verfolgung. Mit unserem internationalen Netzwerk sind wir der ideale Partner, weil wir überall vor Ort sind, um Ansprüche durchzusetzen und die Marke vor Nachahmern zu schützen.
Patent Landscaping
Weltweit werden zunehmend mehr Patente angemeldet und erteilt. Dies stellt besonders die Automobilindustrie vor Herausforderungen. Unternehmen benötigen einen Überblick über das technologische Umfeld, in dem sie sich bewegen, und Informationen über die Strategien ihrer Wettbewerber:innen – und das international. Die Masse an vorhandenen Daten in verschiedenen Sprachen und Jurisdiktionen ist immens und wächst jeden Tag. Wir von KPMG Law unterstützen Unternehmen mit unserer technologiegestützten Analyse weltweit vorhandener Datenbanken dabei, den Überblick zu behalten, relevante Schutzrechte zu identifizieren und eine effiziente Strategie zu entwickeln. Mit unserem internationalen Netzwerk sind wir der ideale Partner, weil wir überall vor Ort sind, um zu beraten und Ansprüche durchzusetzen.
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