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28.06.2023 | KPMG Law Insights, Podcasts

Podcast-Serie „KPMG Law on air”: Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt

42 Prozent aller Missstände in Unternehmen werden laut einer internationalen Organisation zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität in Folge interner Hinweise aufgedeckt. Viele Unternehmen haben bereits Whistleblower-Hotlines eingerichtet. In Kürze sind solche Meldestellen Pflicht für alle Unternehmen ab 250 Beschäftigten. Denn am 2. Juli 2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Beschäftigte, die Missstände im Unternehmen melden, genießen dann umfassenden Schutz vor Repressalien. Dies wird möglicherweise dazu führen, dass Unternehmen noch mehr Rechtsverstöße mit Hilfe der eigenen Beschäftigten aufdecken.

Unternehmen sollten ihre Meldessysteme schnellstmöglich überprüfen

Für Unternehmen bedeutet das aber auch, dass sie schnellstmöglich die Vorgaben des Gesetzes umsetzen müssen. Auch kleinere Beschäftigungsgeber sind nach einer kurzen Schonfrist zur Einrichtung von Meldestellen verpflichtet. Wer schon ein Hinweisgebersystem hat, sollte überprüfen, ob es den gesetzlichen Anforderungen entspricht und es gegebenenfalls anpassen.

Dr. Bernd Federmann, Partner und Leiter Compliance und Wirtschaftsstrafrecht, und Andreas Pruksch, Senior Manager und Fachanwalt für Arbeitsrecht, schildern im Podcast, wie Unternehmen ihre Meldesysteme gestalten, auch in internationalen Konzernen. Außerdem erklären sie, warum es sich lohnen kann, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinauszugehen.

Die Inhalte des Podcasts sind:

  • Ab Minute 1:05: Was das neue Gesetz bewirken soll
  • Ab Minute 2:08: Das Gesetz schützt Hinweisgeber vor Repressalien
  • Ab Minute 2:43: Wie sieht die Implementierung eines Meldesystems in der Praxis aus?
  • Ab Minute 3:49: Bestehende Systeme müssen gegebenenfalls angepasst werden
  • Ab Minute 4:09: Meldesysteme in Konzernen
  • Ab Minute 5:20: Was bei internationalen Konzernen zu beachten ist
  • Ab Minute 7:05: Fristen, die Unternehmen beachten müssen
  • Ab Minute 8:03: Aufsichtsbehörden werden die Umsetzung wohl nachverfolgen
  • Ab Minute 8:59: Diese Verstöße können zu Bußgeldern führen
  • Ab Minute 10:20: Wie wirkt sich das Gesetz auf die Unternehmenskultur aus? Was ist bei der Kommunikation zu beachten?
  • Ab Minute 12:00: Warum interne Hinweise so wichtig für Unternehmen sind
  • Ab Minute 13:48: Wie gestalten Unternehmen Whistleblower Hotlines in der Praxis?
  • Ab Minute 15:53: Mit wie vielen Hinweisen zu rechnen ist
  • Ab Minute 17:30: Für welche Personengruppen sollte der Meldekanal geöffnet werden?
  • Ab Minute 19:14: Warum es Sinn machen kann, auch anonyme Meldungen anzunehmen

Alle „KPMG Law on air“ Folgen finden Sie hier.

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Kontakt

Dr. Bernd Federmann, LL.M.

Partner
Standortleiter Stuttgart
Leiter Compliance & Wirtschaftsstrafrecht

Theodor-Heuss-Straße 5
70174 Stuttgart

Tel.: +49 711 781923 418
bfedermann@kpmg-law.com

Andreas Pruksch

Senior Manager

Theodor-Heuss-Straße 5
70174 Stuttgart

Tel.: +49 711 781923-419
apruksch@kpmg-law.com

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