42 Prozent aller Missstände in Unternehmen werden laut einer internationalen Organisation zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität in Folge interner Hinweise aufgedeckt. Viele Unternehmen haben bereits Whistleblower-Hotlines eingerichtet. In Kürze sind solche Meldestellen Pflicht für alle Unternehmen ab 250 Beschäftigten. Denn am 2. Juli 2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Beschäftigte, die Missstände im Unternehmen melden, genießen dann umfassenden Schutz vor Repressalien. Dies wird möglicherweise dazu führen, dass Unternehmen noch mehr Rechtsverstöße mit Hilfe der eigenen Beschäftigten aufdecken.
Unternehmen sollten ihre Meldessysteme schnellstmöglich überprüfen
Für Unternehmen bedeutet das aber auch, dass sie schnellstmöglich die Vorgaben des Gesetzes umsetzen müssen. Auch kleinere Beschäftigungsgeber sind nach einer kurzen Schonfrist zur Einrichtung von Meldestellen verpflichtet. Wer schon ein Hinweisgebersystem hat, sollte überprüfen, ob es den gesetzlichen Anforderungen entspricht und es gegebenenfalls anpassen.
Dr. Bernd Federmann, Partner und Leiter Compliance und Wirtschaftsstrafrecht, und Andreas Pruksch, Senior Manager und Fachanwalt für Arbeitsrecht, schildern im Podcast, wie Unternehmen ihre Meldesysteme gestalten, auch in internationalen Konzernen. Außerdem erklären sie, warum es sich lohnen kann, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinauszugehen.
Die Inhalte des Podcasts sind:
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