Suche
Contact
Mikrofon mit lila Hintergrund
28.06.2023 | KPMG Law Insights, Podcasts

Podcast-Serie „KPMG Law on air”: Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt

42 Prozent aller Missstände in Unternehmen werden laut einer internationalen Organisation zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität in Folge interner Hinweise aufgedeckt. Viele Unternehmen haben bereits Whistleblower-Hotlines eingerichtet. In Kürze sind solche Meldestellen Pflicht für alle Unternehmen ab 250 Beschäftigten. Denn am 2. Juli 2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Beschäftigte, die Missstände im Unternehmen melden, genießen dann umfassenden Schutz vor Repressalien. Dies wird möglicherweise dazu führen, dass Unternehmen noch mehr Rechtsverstöße mit Hilfe der eigenen Beschäftigten aufdecken.

Unternehmen sollten ihre Meldessysteme schnellstmöglich überprüfen

Für Unternehmen bedeutet das aber auch, dass sie schnellstmöglich die Vorgaben des Gesetzes umsetzen müssen. Auch kleinere Beschäftigungsgeber sind nach einer kurzen Schonfrist zur Einrichtung von Meldestellen verpflichtet. Wer schon ein Hinweisgebersystem hat, sollte überprüfen, ob es den gesetzlichen Anforderungen entspricht und es gegebenenfalls anpassen.

Dr. Bernd Federmann, Partner und Leiter Compliance und Wirtschaftsstrafrecht, und Andreas Pruksch, Senior Manager und Fachanwalt für Arbeitsrecht, schildern im Podcast, wie Unternehmen ihre Meldesysteme gestalten, auch in internationalen Konzernen. Außerdem erklären sie, warum es sich lohnen kann, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinauszugehen.

Die Inhalte des Podcasts sind:

  • Ab Minute 1:05: Was das neue Gesetz bewirken soll
  • Ab Minute 2:08: Das Gesetz schützt Hinweisgeber vor Repressalien
  • Ab Minute 2:43: Wie sieht die Implementierung eines Meldesystems in der Praxis aus?
  • Ab Minute 3:49: Bestehende Systeme müssen gegebenenfalls angepasst werden
  • Ab Minute 4:09: Meldesysteme in Konzernen
  • Ab Minute 5:20: Was bei internationalen Konzernen zu beachten ist
  • Ab Minute 7:05: Fristen, die Unternehmen beachten müssen
  • Ab Minute 8:03: Aufsichtsbehörden werden die Umsetzung wohl nachverfolgen
  • Ab Minute 8:59: Diese Verstöße können zu Bußgeldern führen
  • Ab Minute 10:20: Wie wirkt sich das Gesetz auf die Unternehmenskultur aus? Was ist bei der Kommunikation zu beachten?
  • Ab Minute 12:00: Warum interne Hinweise so wichtig für Unternehmen sind
  • Ab Minute 13:48: Wie gestalten Unternehmen Whistleblower Hotlines in der Praxis?
  • Ab Minute 15:53: Mit wie vielen Hinweisen zu rechnen ist
  • Ab Minute 17:30: Für welche Personengruppen sollte der Meldekanal geöffnet werden?
  • Ab Minute 19:14: Warum es Sinn machen kann, auch anonyme Meldungen anzunehmen

Alle „KPMG Law on air“ Folgen finden Sie hier.

Explore #more

25.02.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law and KPMG advised Senstar on the acquisition of Blickfeld

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) and KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) advised Senstar group (Senstar) on the acquisition of all shares in Blickfeld GmbH (Blickfeld).…

20.02.2026 | KPMG Law Insights, Legal Financial Services

Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) verschärft Regeln für die Kreditwirtschaft

Die überarbeitete Verbraucherkreditrichtlinie stellt das Verbraucherkreditgeschäft grundlegend neu auf. Ab dem 20. November 2026 gelten ein erweiterter Anwendungsbereich und deutlich verschärfte Anforderungen – nicht nur…

20.02.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in der PERSONALFÜHRUNG: Zwischen Tradition und Transformation – HR im Mittelstand

Der deutsche Mittelstand ist ein spannendes Lernfeld für andere Organisationen. Seine strukturellen Besonderheiten prägen nicht nur die Art wie Entscheidungen getroffen werden, sondern auch, wie…

19.02.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät DKB Finance und DKB Kreditbank beim Verkauf von FMP Forderungsmanagement Potsdam an LOANCOS

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die DKB Finance GmbH und die DKB Kreditbank AG beim Verkauf der FMP Forderungsmanagement Potsdam GmbH (FMP)…

17.02.2026 | KPMG Law Insights

Beschwerdemanagement aufbauen – Leitfaden für Unternehmen und Verwaltung

Beschwerden sind großartig. Sie zeigen ungeschminkt, wo Prozesse, Kommunikation oder Angebote nicht funktionieren. Und auch wenn sie für alle Beteiligten zunächst belastend wirken – wer…

16.02.2026 | KPMG Law Insights

Mietrechtsreform 2026 setzt engere Rahmenbedingungen für Vermieter

Die geplante Mietrechtsreform 2026 begrenzt Möblierungszuschläge, deckelt Indexmieten, schneidet Kurzzeitmietmodelle ab und verschärft die Pflichten für Vermieter. Damit sollen Schlupflöcher zur Umgehung der Mietpreisbremse geschlossen…

16.02.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten die Mehrheitsgesellschafter der Kahl GmbH & Co. KG beim Verkauf an die niederländische Paramelt-Gruppe

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Mehrheitsgesellschafter der Kahl GmbH & Co. KG (Kahl), mit Sitz…

11.02.2026 | In den Medien

KPMG Law Statement in Die Stiftung – Magazin für Stiftungswesen und Philantrophie: Gründung mit Fragezeichen

Seit vielen Jahren wächst die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland. Laut einer aktuellen Erhebung des Bundesverbands Deutscher Stiftungen entstanden 2024 mehr als 700 neue…

11.02.2026 | KPMG Law Insights

Embedded Insurance: Was Unternehmen bei der rechtlichen Gestaltung beachten sollten

Versicherungen, die sich nahtlos in den Kaufprozess eines Produkts einfügen – etwa eine Garantieverlängerung beim Elektronikgerät oder ein Reiseschutz direkt im Buchungsportal – gelten als…

05.02.2026 | KPMG Law Insights

AWG-Novelle sieht härtere Strafen für Sanktionsverstöße vor

Aufgrund des anhaltenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine möchte die EU die Strafverfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen erleichtern. Der Bundestag hat am 15. Januar 2026…

Kontakt

Dr. Bernd Federmann, LL.M.

Partner
Regionalleiter Südwest
Leiter Compliance & Wirtschaftsstrafrecht

Theodor-Heuss-Straße 5
70174 Stuttgart

Tel.: +49 711 781923 418
bfedermann@kpmg-law.com

Andreas Pruksch

Partner

Theodor-Heuss-Straße 5
70174 Stuttgart

Tel.: +49 711 781923-419
apruksch@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll