Suche
Contact
Mikrofon mit lila Hintergrund
28.06.2023 | KPMG Law Insights, Podcasts

Podcast-Serie „KPMG Law on air”: Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt

42 Prozent aller Missstände in Unternehmen werden laut einer internationalen Organisation zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität in Folge interner Hinweise aufgedeckt. Viele Unternehmen haben bereits Whistleblower-Hotlines eingerichtet. In Kürze sind solche Meldestellen Pflicht für alle Unternehmen ab 250 Beschäftigten. Denn am 2. Juli 2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Beschäftigte, die Missstände im Unternehmen melden, genießen dann umfassenden Schutz vor Repressalien. Dies wird möglicherweise dazu führen, dass Unternehmen noch mehr Rechtsverstöße mit Hilfe der eigenen Beschäftigten aufdecken.

Unternehmen sollten ihre Meldessysteme schnellstmöglich überprüfen

Für Unternehmen bedeutet das aber auch, dass sie schnellstmöglich die Vorgaben des Gesetzes umsetzen müssen. Auch kleinere Beschäftigungsgeber sind nach einer kurzen Schonfrist zur Einrichtung von Meldestellen verpflichtet. Wer schon ein Hinweisgebersystem hat, sollte überprüfen, ob es den gesetzlichen Anforderungen entspricht und es gegebenenfalls anpassen.

Dr. Bernd Federmann, Partner und Leiter Compliance und Wirtschaftsstrafrecht, und Andreas Pruksch, Senior Manager und Fachanwalt für Arbeitsrecht, schildern im Podcast, wie Unternehmen ihre Meldesysteme gestalten, auch in internationalen Konzernen. Außerdem erklären sie, warum es sich lohnen kann, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinauszugehen.

Die Inhalte des Podcasts sind:

  • Ab Minute 1:05: Was das neue Gesetz bewirken soll
  • Ab Minute 2:08: Das Gesetz schützt Hinweisgeber vor Repressalien
  • Ab Minute 2:43: Wie sieht die Implementierung eines Meldesystems in der Praxis aus?
  • Ab Minute 3:49: Bestehende Systeme müssen gegebenenfalls angepasst werden
  • Ab Minute 4:09: Meldesysteme in Konzernen
  • Ab Minute 5:20: Was bei internationalen Konzernen zu beachten ist
  • Ab Minute 7:05: Fristen, die Unternehmen beachten müssen
  • Ab Minute 8:03: Aufsichtsbehörden werden die Umsetzung wohl nachverfolgen
  • Ab Minute 8:59: Diese Verstöße können zu Bußgeldern führen
  • Ab Minute 10:20: Wie wirkt sich das Gesetz auf die Unternehmenskultur aus? Was ist bei der Kommunikation zu beachten?
  • Ab Minute 12:00: Warum interne Hinweise so wichtig für Unternehmen sind
  • Ab Minute 13:48: Wie gestalten Unternehmen Whistleblower Hotlines in der Praxis?
  • Ab Minute 15:53: Mit wie vielen Hinweisen zu rechnen ist
  • Ab Minute 17:30: Für welche Personengruppen sollte der Meldekanal geöffnet werden?
  • Ab Minute 19:14: Warum es Sinn machen kann, auch anonyme Meldungen anzunehmen

Alle „KPMG Law on air“ Folgen finden Sie hier.

Explore #more

22.07.2025 | KPMG Law Insights

Gesetz zur Umsetzung der RED III beschleunigt Genehmigungsverfahren für den Windenergieausbau

Das Gesetz zur Umsetzung der Erneuerbare-Energie-Richtlinie kann zeitnah in Kraft treten, nachdem der Bundestag dem Entwurf am 10. Juli und der Bundesrat am 11. Juli…

22.07.2025 | KPMG Law Insights

BGH: Baukostenzuschüsse bei Batteriespeichern weiterhin zulässig

Elektrizitätsverteilernetzbetreiber dürfen bei Netzanschlüssen von Batteriespeichern Baukostenzuschüsse erheben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 15. Juli 2025 entschieden (Az EnVR 1/24). Die Höhe der…

21.07.2025 | In den Medien

FAZ Beitrag zum Thema Steuerhinterziehung von Influencern mit KPMG Law Statement

Nordrhein-Westfalen greift hart durch gegen Influencer, die mutmaßlich Steuern hinterziehen.  Auch Unternehmen, die Influencer beauftragen, stehen in der Pflicht. In einem Beitrag auf FAZ.net ordnen…

18.07.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement im Handelsblatt: Hürden für internationale Fachkräfte

Deutschland hat einiges getan, um die Zuwanderung von Fachkräften zu erleichtern, zuletzt mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz aus dem Jahr 2023. Bei der Vergabe der sogenannten…

15.07.2025 | In den Medien

JUVE: KPMG Law Experte zu Top-Trends für mehr Effizienz in Rechtsabteilungen und Kanzleien

Die siebte Legal Operations Konferenz von JUVE und NWB hat gezeigt, wie tiefgreifend künstliche Intelligenz den Rechtsmarkt verändert. KPMG Law war wie in den letzten…

09.07.2025 | KPMG Law Insights

Restrukturierung mit Personalabbau: Auf die Vorbereitung kommt es an

Die Verkleinerung oder Schließung eines Unternehmensteils macht häufig auch Personalabbau erforderlich. Bei einem Personalabbau ist je nach Zahl der betroffenen Arbeitnehmer:innen der Betriebsrat zu beteiligen.…

08.07.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law advises Finish Finnfoam Group on the acquisition of the Phonotherm business of insolvent BOSIG Baukunststoffe GmbH

KPMG Law advised Finnfoam Group (Salo/Finland) on the acquisition of the business unit „Phonotherm“ from BOSIG Baukunststoffe GmbH via the newly founded Warmotech GmbH as…

07.07.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät HEMRO International AG beim Erwerb der Xenia Espresso GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die HEMRO Group, einen weltweit agierenden Hersteller von Kaffeemühlen und Vermahlungstechnologien mit Hauptsitz in Zürich, Schweiz, bei…

04.07.2025 | KPMG Law Insights

BGH stellt Grenzen des Kundenanlagenbegriffs klar

Der BGH hat am 3. Juli 2025 die Gründe seines Beschlusses vom 13. Mai 2025 (Az. EnVR 83/20) veröffentlicht und die mit Spannung erwarteten Präzisierungen…

02.07.2025 | In den Medien

Gastbeitrag von Moritz Püstow zum Sondervermögen für Infrastruktur

500 Milliarden Euro will die Bundesregierung in die Infrastruktur und Klimaneutralität investieren. Das schafft neue Geschäftschancen für die Bauwirtschaft – aber auch Herausforderungen. KPMG Law…

Kontakt

Dr. Bernd Federmann, LL.M.

Partner
Standortleiter Stuttgart
Leiter Compliance & Wirtschaftsstrafrecht

Theodor-Heuss-Straße 5
70174 Stuttgart

Tel.: +49 711 781923 418
bfedermann@kpmg-law.com

Andreas Pruksch

Senior Manager

Theodor-Heuss-Straße 5
70174 Stuttgart

Tel.: +49 711 781923-419
apruksch@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll