Das müssen Sie wissen…
… über den neuen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1a BetrAVG)
von Christine Hansen und Jean-Baptiste Abel
In unserem Client Alert https://kpmg-law.de/mandanten-information/weichenstellungen-beim-arbeitgeberzuschuss-zur-entgeltumwandlung/ haben wir Sie bereits informiert über die aktuellen teils noch streitigen Weichenstellungen beim neuen Zuschuss zur Entgeltumwandlung. Wissen Sie schon das Wichtigste zum Zuschuss? Hier fassen wir in 5 Punkten für Sie zusammen:
Fazit: Wir empfehlen den Arbeitgebern ihre bestehenden Versorgungsregelungen auf konkreten Anpassungsbedarf zu prüfen. Einführung bzw. Anpassung des Arbeitgeberzuschusses sollten unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates aus § 87 Abs. 1 Nr. 8 und 10 BetrVG und nach gemeinsamer Erörterung administrativer Fragen mit den Versorgungsträgern erfolgen.
Senior Manager
Leiter Betriebliche Altersversorgung
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