Suche
Contact
15.03.2019 | KPMG Law Insights

Steuerstrafrecht – Nachfolge- und Familienrecht

Familienunternehmen, Nachfolge & Stiftungen

Stiftungen ermöglichen den Einsatz des Vermögens des Stifters zu einem von ihm bestimmten Zweck. Dabei geht es um mehr als die bloße Nachlassverwaltung. Bei der Gründung gibt es viel zu beachten, zum Beispiel die richtige Wahl der Rechtsform. Auch bedarf es der staatlichen Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde.

Der Stiftungsboom der vergangenen Jahre hält an. So wurde nach den Angaben des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen im Jahr 2013 die Marke von 20.000 rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts in Deutschland überschritten.

Motive für Gründung einer Stiftung

Über eine Stiftung ist es dem Stifter möglich, sein Vermögen ganz oder teilweise auch für die Zeit nach seinem Tod dauerhaft für die Förderung der von ihm bestimmten Zwecke einzusetzen. Eine Stiftung ist aber keineswegs nur ein Instrument für die Regelung des Nachlasses. Vielfach wird sie dazu genutzt, gemeinnütziges Engagement zu Lebzeiten effektiv zu gestalten. Stiften ist für viele Menschen die beste Form, Projekte, die ihnen am Herzen liegen, zu fördern und der Gesellschaft etwas zurückzugeben.

Gründung einer Stiftung

So unterschiedlich die Motive zur Stiftungsgründung sind, so verschieden sind auch die Rechtsformen der Stiftung und deren Ausgestaltung nach deutschem oder ausländischem Recht. Der Begriff „Stiftung“ ist gesetzlich nicht definiert. Er steht für eine Vielzahl von Rechtsformen, deren häufigste die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts ist. Stiftungen sind grundsätzlich auf Dauer angelegt und müssen sich langfristig als handlungsfähig erweisen, um ihren Stiftungszweck zu erreichen. Auch die seit 2013 mögliche Verbrauchsstiftung soll in der Regel für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren bestehen.

Die Gründung einer Stiftung muss gut geplant sein. Hierzu bedarf es eines sogenannten Stiftungsgeschäfts und einer staatlichen Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde. Das Stiftungsgeschäft ist die Erklärung des Stifters, eine Stiftung gründen zu wollen und diese zur Erfüllung des Stiftungszwecks mit einem bestimmten Vermögen auszustatten. Es ist schriftlich zu errichten und kann etwa auch in einem Testament enthalten sein.

Durch das Stiftungsgeschäft muss der Stiftung eine Satzung gegeben werden. Sie stellt das Herzstück jeder Stiftung dar. Der Stifter bringt in der Satzung bei Gründung der Stiftung seinen Willen zum Ausdruck und legt den Rahmen der Tätigkeit der Stiftung fest.

Auf der Grundlage des Stiftungsgeschäfts und der Satzung kann der Stifter die staatliche Anerkennung der Stiftung bei der Stiftungsaufsichtsbehörde beantragen.

Laufende Stiftungstätigkeit

Die Stiftung hat weder Gesellschafter noch Mitglieder. Umso wichtiger ist die Besetzung des Stiftungsvorstands. Er führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt diese nach außen. Bei großen Stiftungen kann eine zusätzliche Geschäftsführung eingerichtet werden, die aus einem oder mehreren Geschäftsführern besteht. Daneben kann freiwillig ein Kontroll- und/oder Beratungsorgan eingerichtet werden. In der Praxis finden sich hierfür Bezeichnungen wie z.B. „Beirat“ oder „Stiftungskuratorium“.

Alle Stiftungen stehen täglich vor vielfältigen Herausforderungen und bewegen sich im Spannungsfeld zwischen dem Stiftungsrecht einerseits, das überwiegend Landesrecht ist (und damit von Bundesland zu Bundesland verschieden ausfallen kann), und dem steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht andererseits.

Dies gilt für die Mehrheit der Stiftungen in Deutschland, unabhängig von der jeweiligen Rechtsform, dem jeweiligen Stiftungsmodell oder den Aktivitäten der Stiftung in Deutschland oder im Ausland. Damit eine Stiftung erfolgreich agieren und ihre Zwecke bestmöglich verwirklichen kann, benötigen Stifter und Stiftungen spezialisierte Dienstleistungen, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Unsere Beratung

Mit unseren langjährigen Beratungserfahrungen können wir Sie in jeder Phase der Gründung einer Stiftung unterstützen.

Beratung bei der Stiftungserrichtung

  • Beratung/Unterstützung bei Auswahl der Rechtsform und des Stiftungsmodells
  • Entwurf der Satzung und des Stiftungsgeschäfts
  • Entwürfe interner Regelungen wie Geschäftsordnungen und Richtlinien
  • Betreuung des Abstimmungsverfahrens mit der Stiftungsaufsicht und gegebenenfalls dem Finanzamt bis zur Anerkennung der Stiftung bzw. bis zu ihrer Anerkennung als gemeinnützig
  • Beratende Begleitung beim Übergang von der Errichtung der Stiftung bis zur erstmaligen Aufnahme der Stiftungstätigkeit

Laufende stiftungsrechtliche Beratung

  • Beratung bei Gesetzesänderungen und Empfehlung neuer Formulierungen für die Stiftungsdokumente
  • Vorbereitung von Satzungsänderungen sowie Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht
  • Begleitung von Strukturmaßnahmen einer Stiftung (zum Beispiel Aufbau einer Organisation, um Fehler und Rechtsverstöße zu vermeiden, Ko-operation/Zusammenlegung mit anderen Stiftungen, Gründung/Umstrukturierung von Tochtergesellschaften)
  • Beratung, ob geplante Maßnahmen mit der Stiftungssatzung und insbesondere mit dem Stiftungszweck vereinbar sind
  • Beratung zur Vermeidung von Haftungsfällen, insbesondere hinsichtlich der Innen- und Außenhaftung von Stiftung und Stiftungsorganen

Laufende rechtliche Beratung

  • Lösungsorientierte Beratung in allen wirtschaftsrechtlichen Gebieten, zum Beispiel Gesellschafts-, Arbeits- und Immobilienrecht, etwa die Beratung bei Erwerb und Verwaltung von Immobilien
  • Beratung im Zusammenhang mit Zustiftungen und Spenden, mit dem Schutz des geistigen Eigentums der Stiftung und mit Verträgen der Stiftung mit Projektpartnern

 

 

Explore #more

27.09.2023 |

Gastbeitrag von Mario Urso und Simon Meyer im RECYCLING magazin

Die Fülle an Umweltregelungen stellt Unternehmen zunehmend vor immer neue große Herausforderungen. Aber was ist konkret im Umgang mit Verpackungen jetzt zu tun, um compliant…

27.09.2023 | Pressemitteilungen

TALK Magazin bei der PMN Award Gala 2023 nominiert

Bei der PMN Award Gala im Senckenberg Institut in Frankfurt wurden am Donnerstag die innovativsten Projekte mit den PMN Awards prämiert. Wir freuen uns, mit…

25.09.2023 | KPMG Law Insights

Wie eine Datenstrategie im Unternehmen Innovation beschleunigen kann

Ein Praxisbeispiel für eine gelungene Datentransformation. Daten sind Innovationstreiber. Sie werden zunehmend als wertvolles Wirtschaftsgut erkannt und sind für Unternehmen häufig von unschätzbarem Wert. Das…

20.09.2023 |

Beitragsserie zum Modell „Employer of Record“: Fragen im Arbeitnehmerüberlassungsrecht in der EFAR

Das Modell des „Employer of Record“ rückt immer mehr in den Fokus der Unternehmen. In einer Beitragsserie in der Zeitschrift „Expertenforum Arbeitsrecht“ beleuchten…

20.09.2023 | KPMG Law Insights

BGH erweitert Aufklärungspflicht von Immobilienverkäufern

Mit einem für die Transaktionspraxis höchst relevanten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 15. September 2023 (Az. V ZR 77/22) die Rechte von…

19.09.2023 |

Gastbeitrag von Isabelle Knoché und Jasmin Runge zum Thema Greenwashing in W&V

Greenwashing wird zunehmend zum Image- und Rechts-Problem. Wo sind die Grenzen und wie sollten Marken ihre Kommunikation zu Nachhaltigkeit aufstellen? Isabelle Knoché und Jasmin Runge…

19.09.2023 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beraten EURO-Leasing GmbH bei Verkauf der Mehrheitsanteile an Euromobil GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die EURO-Leasing GmbH bei der Ausgliederung des Pkw-Vermiet-Geschäfts auf die Euromobil…

18.09.2023 | Dealmeldungen

KPMG Law berät Klüh beim Verkauf des luftseitigen Airport-Service- Geschäfts am Flughafen Frankfurt am Main an WISAG

KPMG Law hat die Klüh Cleaning GmbH aus Düsseldorf beim Verkauf ihres luftseitigen Airport-Service-Geschäfts am Flughafen Frankfurt am Main an WISAG Ground Service Rhein-Main GmbH…

18.09.2023 |

Statement von Stefan Kimmel im Handelsblatt zur neuen Rechtsform Flexible Company

Mit einer neuen Rechtsform will der österreichische Gesetzgeber Start-ups den Einstieg erleichtern. Österreich bietet Gründern mit der „Flexible Company“ eine neue Option, die insbesondere Start-ups…

14.09.2023 | KPMG Law Insights

Podcast-Serie „KPMG Law on air“: Generative KI

Generative KI hat erst vor wenigen Monaten Einzug in die Arbeitswelt gehalten und schon steht fest: Sie wird viele Berufsbilder deutlich verändern. Der technische Fortschritt…

Kontakt

Dr. Claudia Nerius

Senior Manager

Münzgasse 2
04107 Leipzig

tel: +49 341 - 225 72 525
cnerius@kpmg-law.com

Mark Uwe Pawlytta

Partner
Leiter Nachfolge- und Stiftungsrecht

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

tel: +49 69 951195012
mpawlytta@kpmg-law.com

© 2023 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll