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23.10.2019 | KPMG Law Insights

Nachfolge des Hochschulpakts: „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“

Nachfolge des Hochschulpakts: „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat am 03.05.2019 drei Wissenschaftspakete beschlossen und sich auf eine entsprechende Bund-Länder Vereinbarung verständigt. Dabei handelt es sich um folgende drei Vereinbarungen:

• „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“
• „Innovation in der Hochschullehre“ (zuvor „Qualitätspakt Lehre“)
• „Pakt für Forschung und Innovation“

Mit dem „Zukunftsvertrag“ verfolgen Bund und Länder das Ziel, die Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen zu verbessern und die Studienplatzkapazitäten über das Jahr 2020 hinaus zu erhalten. Der Nachfolger des Hochschulpakts zielt dabei insbesondere für einen Ausbau unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse des innerhalb von Studium und Lehre befassten Personals.

Bund und Länder senden so ein wichtiges Signal an Wissenschaft und Lehre: Man ist bereit mehr Geld in den Forschungsstandort Deutschland zu investieren und so Planungssicherheit bis zum Jahr 2030 zu gewährleisten.

Der Plan sieht dabei ein dauerhaftes Engagement des Bundes bei der Hochschulfinanzierung vor. Die Länder werden ihrerseits neben der Grundfinanzierung der Hochschulen den Zukunftsvertrag zu 50% mitfinanzieren. Im Einzelnen sieht die Vereinbarung für die Jahre 2021 bis 2023 eine jährliche Förderung durch Bund und Länder in Höhe von jeweils 1,88 Milliarden Euro vor. Ab 2024 soll dieser Betrag auf 2,05 Milliarden erhöht werden. Die Verteilung der Mittel erfolgt anhand der Anzahl von Studierenden, Absolventen und Studienanfängern und muss folglich jährlich neu berechnet werden.

Für die Jahre 2021 und 2027 gilt eine Übergangsregelung, wonach Stadtstaaten einen Pauschalbetrag von 40 Millionen Euro erhalten, der für die Jahre 2021 und 2022 jedoch mit den finanzschwachen neuen Bundesländern und dem Saarland geteilt wird. Ab dem Jahr 2023 geht dann der Großteil der Pauschale in die Bundeshauptstadt Berlin, die ab dann immerhin 30 der insgesamt 40 Millionen Euro erhalten soll.

Alle sieben Jahre besteht für die Länder die Möglichkeit, innerhalb eines „Konsultationsverfahrens“ mit dem Bund länderspezifische und länderübergreifende Herausforderungen anzusprechen und Umsetzungsstrategien zu entwickeln.

Als großen Erfolg stuft das Bildungsministerium die strengen Auflagen gegenüber den Ländern ein. Hatte der Bundesrechnungshof kürzlich noch am jetzt auslaufenden Pakt kritisiert, dass die Länder hinsichtlich der Einhaltung ihrer Auflagen nicht streng genug überwacht worden seien und an vielen Stellen getrickst hätten, schiebt die Nachfolgevereinbarung hier einen Riegel vor. Laut des neuen Zukunftsvertrages müssen die Länder zukünftig ihre Pakt-Mittel gesondert von der Grundfinanzierung nachweisen. Zahlen die Länder nicht die entsprechenden Mittel, werden auch die Mittel vom Bund entsprechend gekürzt. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch für einige Länder, angenommen es wurde zuvor tatsächlich getrickst, dass sie für den neuen Pakt mehr Mittel ausgeben werden als bislang – zur Freude der Hochschulen. Darüber hinaus dürften Mittel aus den Pakten nicht weiter „geparkt“ werden, sondern müssen verwendet werden. Andernfalls würden sie zurückgefordert.

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