Suche
Contact
04.12.2024 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG berät Brain Biotech AG bei Lizenzverträgen und Monetarisierung von Lizenzrechten

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Brain Biotech AG bei der Monetarisierung von Lizenzrechten mit Royalty Pharma und dem Abschluss eines exklusiven Pharma-Lizenzvertrags für die G-dase-E®-CRISPR-Cas Technologie mit Akribion Therapeutics beraten.

BRAIN Biotech hat mit Royalty Pharma einen Vertrag über die Monetarisierung der Lizenzrechte an dem investigativen Pharma-Wirkstoff Deucrictibant in Höhe von bis zu 128,88 Mio. EUR abgeschlossen. BRAIN Biotech erhält eine Vorauszahlung von 18,41 Mio. EUR, zusätzliche potenzielle regulatorische Meilensteinzahlungen von bis zu 18,42 Mio. EUR und zusätzliche potenzielle langfristige umsatzbezogene Meilensteine von bis zu 92,05 Mio. EUR.

Darüber hinaus hat BRAIN Biotech mit der Akribion Therapeutics GmbH einen exklusiven Technologie-Lizenzvertrag für die Nutzung der Genom-Editing-Nuklease G-dase E® für den Pharmabereich abgeschlossen. BRAIN Biotech erhält bis zu 92,3 Mio. Euro von Akribion an F&E- sowie kommerziellen Meilensteinzahlungen für die Einräumung dieser exklusiven Rechte zur Nutzung im pharmazeutischen Feld. Zusätzlich erhält BRAIN Biotech Anspruch auf Lizenzgebühren aus zukünftigen Nettoumsätzen. Die Zahlungsstruktur basiert auf dem Fortschritt in der klinischen Entwicklung sowie den zukünftigen Vermarktungserfolgen.

KPMG Law hat bei der Strukturierung der Transaktion umfassend rechtlich beraten, einschließlich sämtlicher urheber- lizenz- und transaktionsrechtlicher Aspekte.

Die buchhalterische und steuerliche Beratung sowie die umfassende Bewertung der Lizenzen erfolgte durch ein Team von KPMG.

Royalty Pharma wurde von einem internationalen Team seitens Goodwin Procter beraten.

Berater Brain Biotech AG:

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Stefan Kimmel (Partner, Corporate/M&A, Berlin), Dr. Anna Wipper (Partnerin, IP/IT, Berlin) – beide Federführung –  Gunars Urdze (Senior Manager, Corporate, M&A, Köln), Dr. Thomas Beyer (Senior Manager, IP/IT, Berlin), Isabelle Knoché (Senior Manager , Legal Financial Services, Frankfurt/Main), Christina Laux (Senior Associate , Legal Financial Services, Frankfurt/Main),; Dr. Jonas Brueckner (Partner, Kartell- und Außenwirtschaftsrecht, Berlin).

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Christian Klingbeil (Partner, Valuation, Head of Deal Advisory Life Science, München), Sebastian Bongartz (Senior Manager, International Transaction Tax, Düsseldorf).

 

Explore #more

14.05.2025 | KPMG Law Insights

BGH zu Kundenanlagen: Beschluss ordnet richtlinienkonforme Anwendung an

Mit Beschluss vom 13. Mai 2025 hat der BGH die Versorgunginfrastruktur im konkreten Fall einer Wohnanlage in Zwickau als Verteilernetz eingestuft und damit die Beschwerde…

13.05.2025 | In den Medien

KPMG Law Experte im Spiegel zur aktuellen Energiepolitik

In einem aktuellen Beitrag im Spiegel zur Energiepolitik wird Dirk-Henning Meier, Senior Manager im Bereich Energierecht bei KPMG Law, zitiert. Sie finden den Beitrag…

13.05.2025 | In den Medien, Karriere

azur Karriere Magazin – Alles KI oder was?

Künstliche Intelligenz ist längst in Kanzleien und Rechtsabteilungen angekommen. Doch der Umgang mit ihr will gelernt sein. Viele Arbeitgeber erweitern daher ihre Legal-Tech-Ausbildung um KI-Schulungen…

13.05.2025 | KPMG Law Insights

Erste Erfahrungen mit dem Einwegkunststofffondsgesetz: Das sollten Hersteller beachten

Getränkebecher, Folien und Plastikzigarettenfilter verschmutzen Straßen, Parks und Gehwege. Die Reinigungskosten tragen die Kommunen. Das Einwegkunststofffondsgesetz soll sie finanziell entlasten. Die Idee: Die Hersteller bestimmter…

07.05.2025 | KPMG Law Insights

Kündigung von befristeten Mietverträgen bei der „Vermietung vom Reißbrett“

Bei einer „Vermietung vom Reißbrett“ beginnt das Mietverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt zu laufen, meist dem Übergabetermin. In der Regel gehen die Vertragsparteien in…

06.05.2025 | In den Medien

Wirtschaftswoche zeichnet KPMG Law aus

KPMG Law wurde vom der WirtschaftsWoche als „TOP Kanzlei 2025“ im Bereich M&A ausgezeichnet. Ian Maywald, Partner bei KPMG Law in München, wurde außerdem…

06.05.2025 | KPMG Law Insights

Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften – Übergangsregel schafft Klarheit

Lehrkräfte und Dozent:innen werden oft auf selbstständiger Basis engagiert. Diese Praxis lässt die Deutsche Rentenversicherung aufhorchen. Immer öfter überprüft sie den sozialversicherungsrechtlichen Status der Honorarkräfte…

02.05.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement im FINANCE Magazin: So können CFOs bis zu 80 Prozent in der Rechtsabteilung einsparen

Der Kostendruck in den Unternehmen steigt – auch in den Rechtsabteilungen. Mittlerweile haben sich zwei Strategien etabliert, um 50 bis 80 Prozent der Kosten einzusparen.…

30.04.2025 | In den Medien

KPMG Law Studie in der Neue Kämmerer: Wie kommt das Sondervermögen in die Kommunen?

Ein Sondervermögen über 500 Milliarden Euro soll in den nächsten zwölf Jahren Investitionen in die Infrastruktur finanzieren. Davon sind 100 Milliarden Euro für die Länder…

29.04.2025 | KPMG Law Insights

Geldwäschebekämpfung und Transparenzregister – was ändert die neue Regierung?

Die künftige Regierung möchte laut Koalitionsvertrag Geldwäsche und Finanzkriminalität „entschieden bekämpfen“. Die Koalitionspartner kündigen an, dass Rechtsgeschäfte juristischer Personen, die den Betrag von 10.000 Euro…

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll