Suche
Contact
04.12.2024 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Brain Biotech AG bei Lizenzverträgen und Monetarisierung von Lizenzrechten

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Brain Biotech AG bei der Monetarisierung von Lizenzrechten mit Royalty Pharma und dem Abschluss eines exklusiven Pharma-Lizenzvertrags für die G-dase-E®-CRISPR-Cas Technologie mit Akribion Therapeutics beraten.

BRAIN Biotech hat mit Royalty Pharma einen Vertrag über die Monetarisierung der Lizenzrechte an dem investigativen Pharma-Wirkstoff Deucrictibant in Höhe von bis zu 128,88 Mio. EUR abgeschlossen. BRAIN Biotech erhält eine Vorauszahlung von 18,41 Mio. EUR, zusätzliche potenzielle regulatorische Meilensteinzahlungen von bis zu 18,42 Mio. EUR und zusätzliche potenzielle langfristige umsatzbezogene Meilensteine von bis zu 92,05 Mio. EUR.

Darüber hinaus hat BRAIN Biotech mit der Akribion Therapeutics GmbH einen exklusiven Technologie-Lizenzvertrag für die Nutzung der Genom-Editing-Nuklease G-dase E® für den Pharmabereich abgeschlossen. BRAIN Biotech erhält bis zu 92,3 Mio. Euro von Akribion an F&E- sowie kommerziellen Meilensteinzahlungen für die Einräumung dieser exklusiven Rechte zur Nutzung im pharmazeutischen Feld. Zusätzlich erhält BRAIN Biotech Anspruch auf Lizenzgebühren aus zukünftigen Nettoumsätzen. Die Zahlungsstruktur basiert auf dem Fortschritt in der klinischen Entwicklung sowie den zukünftigen Vermarktungserfolgen.

KPMG Law hat bei der Strukturierung der Transaktion umfassend rechtlich beraten, einschließlich sämtlicher urheber- lizenz- und transaktionsrechtlicher Aspekte.

Die buchhalterische und steuerliche Beratung sowie die umfassende Bewertung der Lizenzen erfolgte durch ein Team von KPMG.

Royalty Pharma wurde von einem internationalen Team seitens Goodwin Procter beraten.

Berater Brain Biotech AG:

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Stefan Kimmel (Partner, Corporate/M&A, Berlin), Dr. Anna Wipper (Partnerin, IP/IT, Berlin) – beide Federführung –  Gunars Urdze (Senior Manager, Corporate, M&A, Köln), Dr. Thomas Beyer (Senior Manager, IP/IT, Berlin), Isabelle Knoché (Senior Manager , Legal Financial Services, Frankfurt/Main), Christina Laux (Senior Associate , Legal Financial Services, Frankfurt/Main),; Dr. Jonas Brueckner (Partner, Kartell- und Außenwirtschaftsrecht, Berlin).

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Christian Klingbeil (Partner, Valuation, Head of Deal Advisory Life Science, München), Sebastian Bongartz (Senior Manager, International Transaction Tax, Düsseldorf).

 

Explore #more

29.06.2026 | KPMG Law Insights

Digitale Souveränität im Unternehmen verankern – rechtliche Anforderungen an IT Systeme

Digitale Souveränität ist ein wichtiger strategischer Erfolgsfaktor und viele Maßnahmen sind auch gesetzlich vorgeschrieben. Unter anderem mit dem Data Act, NIS‑2, dem Cyber Resilience Act…

26.06.2026 | KPMG Law Insights

Neues Verpackungsdurchführungsgesetz verschärft Pflichten für Unternehmen

  Co-Autorin: Séverine Sieprath, Director Audit, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft   Das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG), mit dem das deutsche Recht an…

25.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview in fvw I Traveltalk: Kommende EU-Pauschalreise-Richtlinie – „Für die Branche beginnt die eigentliche Arbeit erst jetzt“

Nach über zweieinhalb Jahren Dauer ist das Gesetzgebungsverfahren samt Veröffentlichung seit Kurzem abgeschlossen. Jetzt beginnt die Frist für Reiseveranstalter und Reisebüros – spätestens ab 29.…

24.06.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advised the shareholders of Zimmermann PV-Steel Group on the sale to Nextpower

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) advised the shareholders of Zimmermann PV-Steel Group (Zimmermann) on the sale of the company to Nextpower™ (Nasdaq: NXT),  a…

23.06.2026 | KPMG Law Insights

Deutschland modernisiert das Schiedsverfahrensrecht

Die Bundesregierung hat am 10. Juni 2026 den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts“ vorgelegt. Damit möchte sie die gesetzlichen Regeln für die Streitbeilegung…

18.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in Innovative Verwaltung: Schutz in stürmischen Zeiten

Organe kommunaler Unternehmen tragen ein persönliches, unbegrenztes Haftungsrisiko, das durch die Besonderheiten des öffentlichen Sektors zusätzlich exponiert ist. Eine D&O-Versicherung schützt Vermögen und deckt die…

18.06.2026 | In den Medien

Handelsblatt und Best Lawyers zeichnet KPMG Law Expert:innen aus

Best Lawyers hat erneut exklusiv für das Handelsblatt die besten Wirtschaftsanwältinnen und -anwälte Deutschlands für das Jahr 2026 ermittelt. Insgesamt wurden 31  Anwältinnen und Anwälte…

15.06.2026 | KPMG Law Insights

Mehr Honorar für Planer wegen Kostensteigerungen? Was Auftraggeber wissen sollten

Immer häufiger landen Nachforderungen von Architekten und Ingenieuren auf den Schreibtischen ihrer Auftraggeber. „Das Projekt zieht sich, die Baupreise steigen und auch unsere Kosten

12.06.2026 | KPMG Law Insights

12. GWB-Novelle: Was sich bei Transaktionen, Vergaben und bestimmten Branchen ändert

Die geplante 12. GWB-Novelle bringt für Unternehmen voraussichtlich einige wichtige Änderungen: unter anderem höhere Schwellen in der Fusionskontrolle, eine weiter gefasste Transaktionswertschwelle mit neuem Anzeigeverfahren…

09.06.2026 | KPMG Law Insights

Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie: Das empfiehlt die Expertenkommission

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist seit Juni 2023 in Kraft und hätte bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt…

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll