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24.02.2017 | Pressemitteilungen

KPMG Law und KPMG beraten die Freie Hansestadt Bremen zur beihilfenrechtskonformen Finanzierung der bremischen Häfen

Die KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und KPMG haben die Freie Hansestadt Bremen zur beihilfenrechtskonformen Finanzierung ihrer Häfen in Bremen und Bremerhaven beraten. Die Europäische Kommission hat ihr vorläufiges Prüfverfahren (SA.38875) zur Finanzierung der Häfen eingestellt.

Die bremischen Häfen zählen zu den bedeutendsten deutschen Seehäfen. Sie bilden einen wichtigen Hafenstandort an der Nordrange zwischen Le Havre und Hamburg. Das Gesamtergebnis lag an der Weser im Jahr 2016 bei 73,8 Millionen Tonnen Seegütern, der Containerumschlag erreichte 5,5 Millionen TEU.

Seit dem Jahr 2013 führte die Europäische Kommission eine europaweite Untersuchung zur öffentlichen Finanzierung von Seehäfen durch. Zur öffentlichen (Teil-) Finanzierung des Hamburger Hafens und der bremischen Häfen leitete die Europäische Kommission vorläufige Prüfverfahren ein.

Im Dialog mit der Europäischen Kommission und unter Begleitung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Freie Hansestadt Bremen eine Neuordnung der bremischen Hafenfinanzierung erarbeitet. Diese sieht insbesondere eine klare Trennung wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten des Sondervermögens Hafen vor. Die neue Spartenergebnisrechnung ist Grundlage dafür, dass die öffentlichen Aufgaben des Sondervermögens Hafen weiter öffentlich finanziert werden können. Vor dem Hintergrund der Neuordnung der Finanzierung der bremischen Häfen stellte die Europäische Kommission ihr vorläufiges Prüfverfahren zur öffentlichen Teilfinanzierung der bremischen Häfen ein.

Berater Freie und Hansestadt Bremen

KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Arne Gniechwitz, (Federführung und Beihilferecht), Dr. Antje Demske (Beihilferecht)

Joachim Lahl (Steuerrecht)

Berater Inhouse

Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen: Jörg Peters, Iris Kretschmer

bremenports Gmbh & Co. KG: Robert Howe, Sandra Prang

 

Hintergrund

Seit 2013 setzt die Europäische Kommission das Beihilfenrecht bei der Bereitstellung öffentlicher Mittel für Seehäfen durch. Mit der Einstellungsentscheidung haben die bremischen Häfen Rechtssicherheit für ihre weitere Finanzierung erreicht. KPMG Law berät regelmäßig Beihilfengeber und -empfänger in entsprechenden Prüf- und in Notifizierungsverfahren, insbesondere in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur. 2016 hat KPMG Law u.a. das Land Niedersachsen in zwei Notifizierungsverfahren zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen am Seehafen Cuxhaven beraten.

Über KPMG Law

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) ist eine dynamisch wachsende, international ausgerichtete, multidisziplinäre Rechtsberatungspractice. Seit 2007 berät KPMG Law ihre Mandanten regional aus 17 deutschen Standorten mit über 330 Anwälten und ist über ihr Global Legal Services Network zudem weltweit mit über 3.750 Anwälten vernetzt. Der Fokus von KPMG Law liegt auf der persönlichen und bedarfsorientierten Beratung ihrer Mandanten, um praxis- und umsetzungsorientierte Lösungen für komplexe Herausforderungen zu finden. Dabei nimmt der Themenkomplex Legal Tech eine entscheidende Rolle ein, denn Recht und Technologie wachsen zunehmend zusammen und erfordern daher ein besonderes Augenmerk. Darüber hinaus kann KPMG Law auf das weltweite Netzwerk ihrer Kooperationspartnerin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) zurückgreifen, um die Herausforderungen ihrer Mandanten mit ergänzendem multidisziplinärem Wissen optimal zu meistern, wirtschaftlich und technologisch.

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