Suche
Contact
03.07.2024 | In den Medien, Legal Financial Services

KPMG Law stärkt Financial Services mit zwei Senior Managern

KPMG Law baut zum 1. Juli mit Subatra Thiruchittampalam in Düsseldorf und Marc Zimmermann in Köln den Bereich Legal Financial Services weiter aus.

Rechtsanwältin Subatra Thiruchittampalam kommt von Baker McKenzie, wo sie seit 2017 in Luxemburg und seit 2018 in Frankfurt am Main und Düsseldorf als Associate Teil der Financial Services & Regulatory der Gruppe Corporate war. Ihr Schwerpunkt liegt im Aufsichtsrecht von Banken, Finanzdienstleister, Zahlungsdienstleister und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Darüber hinaus war sie als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf tätig.

Marc Zimmermann arbeitete mehr als acht Jahre lang als Rechtsanwalt, zunächst für Kirkland & Ellis in München und dann bei Görg in Köln und Frankfurt im Bereich Banking & Finance, bevor er 2021 als Syndikusrechtsanwalt im Finanzierungsrecht zur DekaBank wechselte. Bei KPMG Law liegt sein besonderer Schwerpunkt auf nationalen und internationalen Finanzierungstransaktionen und der Beratung von Darlehensnehmern und Kreditinstituten im Bereich Akquisitionsfinanzierung und syndizierte Kredite.

Frau Thiruchittampalam und Herr Zimmermann sind beide bei KPMG Law als Senior Manager gestartet, die höchste Stufe unterhalb der Partnerebene. In ihren neuen Rollen verstärken sie das Team von Dr. Matthias Henke, Partner Legal Financial Services in Düsseldorf, und Miriam Bouazza, Partnerin und Leiterin Legal Financial Services in Frankfurt. Frau Bouazza kommentiert: „Wir freuen uns, dass wir zwei erfahrene Senior Manager im Bereich Bankaufsichtsrecht und Finanzierungen für unser Legal-Financial-Services-Team gewinnen konnten. Mit ihrer Expertise werden sie dazu beitragen, unseren Mandanten erstklassige Beratung und Unterstützung zu bieten.“

KPMG Law berät mit einem Team von rund 30 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Bereich Legal Financial Services zusammen mit Spezialisten in den anderen Beratungsfeldern  Banken, Finanz- und Zahlungsdienstleister, Darlehensnehmer und institutionelle Investoren umfassend zu allen Fragen des deutschen und europäischen Finanzaufsichtsrechts, Unternehmensfinanzierungsrechts sowie im Kapitalmarktrecht.

Explore #more

03.04.2025 | KPMG Law Insights

Erstes Omnibus-Paket soll Pflichten der CSDDD, CSRD und EU-Taxonomie lockern

Die EU-Kommission hatte am 26. Februar 2025 den Entwurf des ersten angekündigten Omnibus-Pakets veröffentlicht. Mit der ersten Omnibus-Initiative möchte die Kommission insbesondere die CSRD, die…

31.03.2025 | In den Medien

Statement in der IZ zum Thema Mieterstrommodelle

Der Europäische Gerichtshof hält deutsche Sonderregeln bezüglich PV-Anlagen und Ähnlichem für unvereinbar mit EU-Recht. Nun drohen die Betreiber von Mieterstrommodellen unter die Regulatorik zu fallen…

28.03.2025 | KPMG Law Insights

Planfeststellungsverfahren: So können Projektmanager Behörden entlasten

Große Infrastrukturvorhaben wie Flughäfen, Fernstraßen oder Eisenbahntrassen berühren diverse öffentliche Belange und die privaten Interessen einer großen Zahl von Personen. Daher gibt es für solche…

24.03.2025 | KPMG Law Insights

Produktpiraterie im Online-Handel: Das sind die neuesten Tricks

Mit dem wachsenden Online-Handel floriert auch die Produktpiraterie. Ein großes Problem für Markeninhaber, aber auch eine Herausforderung für Online-Marktplätze und die Gesetzgeber. Was sind die…

24.03.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät den Flughafen München beim Verkauf der aerogate München Gesellschaft für Luftverkehrsabfertigungen mbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Flughafen München GmbH (FMG) rechtlich beim Verkauf ihrer Tochtergesellschaft aerogate München Gesellschaft für Luftverkehrsabfertigungen mbH (aerogate)…

21.03.2025 | KPMG Law Insights

Sondervermögen Infrastruktur: So gelingt der Verwaltung eine schnelle Umsetzung der Projekte

Das Sondervermögen Infrastruktur schafft die Chance, den jahrelangen Investitionsrückstau aufzuholen. Es ist Eile geboten. Verteidigungsfähigkeit, Wirtschaftswachstum und Dekarbonisierung erfordern eine funktionierende Verkehrs- und Bildungsinfrastruktur. Der…

21.03.2025 | In den Medien

Einbindung des Baus in die Planung – Gutachten zur Vereinbarkeit mit Haushalts- und Vergaberecht

Planung und Bau bilden eine Einheit für die Realisierung von Bauprojekten. Durch die Planung werden die zentralen Weichen für die Ausführung des Bauvorhabens gestellt. Gleichwohl…

20.03.2025 | KPMG Law Insights

AI Act: Das gilt für KI in Hochschulen und Forschung

Künstliche Intelligenz (KI) bietet zahlreiche Chancen für Forschung, Lehre und Verwaltung, wirft aber zugleich komplexe rechtliche Fragen auf. Die KI-Verordnung der Europäischen Union (AI

19.03.2025 | In den Medien

BUJ/KPMG Law Summit Transformation

Der Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. (BUJ) und KPMG Law laden Sie herzlich zum BUJ Summit Transformation am 28. Mai 2025 nach Frankfurt am…

18.03.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der Deutschen Verkehrszeitung DVZ: Planen im Kriechgang; DIHK sieht großes Potenzial für schnelleren Verkehrswegebau

Die Handelskammer in Arnsberg zeichnet regelmäßig die schlechtesten Landesstraßen im westfälischen Hellweg-Sauerland aus. Eine lustige Idee, wenn sie nicht so überdeutlich das Drama der Verkehrsinfrastruktur…

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll