Suche
Contact
03.07.2024 | In den Medien, Legal Financial Services

KPMG Law stärkt Financial Services mit zwei Senior Managern

KPMG Law baut zum 1. Juli mit Subatra Thiruchittampalam in Düsseldorf und Marc Zimmermann in Köln den Bereich Legal Financial Services weiter aus.

Rechtsanwältin Subatra Thiruchittampalam kommt von Baker McKenzie, wo sie seit 2017 in Luxemburg und seit 2018 in Frankfurt am Main und Düsseldorf als Associate Teil der Financial Services & Regulatory der Gruppe Corporate war. Ihr Schwerpunkt liegt im Aufsichtsrecht von Banken, Finanzdienstleister, Zahlungsdienstleister und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Darüber hinaus war sie als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf tätig.

Marc Zimmermann arbeitete mehr als acht Jahre lang als Rechtsanwalt, zunächst für Kirkland & Ellis in München und dann bei Görg in Köln und Frankfurt im Bereich Banking & Finance, bevor er 2021 als Syndikusrechtsanwalt im Finanzierungsrecht zur DekaBank wechselte. Bei KPMG Law liegt sein besonderer Schwerpunkt auf nationalen und internationalen Finanzierungstransaktionen und der Beratung von Darlehensnehmern und Kreditinstituten im Bereich Akquisitionsfinanzierung und syndizierte Kredite.

Frau Thiruchittampalam und Herr Zimmermann sind beide bei KPMG Law als Senior Manager gestartet, die höchste Stufe unterhalb der Partnerebene. In ihren neuen Rollen verstärken sie das Team von Dr. Matthias Henke, Partner Legal Financial Services in Düsseldorf, und Miriam Bouazza, Partnerin und Leiterin Legal Financial Services in Frankfurt. Frau Bouazza kommentiert: „Wir freuen uns, dass wir zwei erfahrene Senior Manager im Bereich Bankaufsichtsrecht und Finanzierungen für unser Legal-Financial-Services-Team gewinnen konnten. Mit ihrer Expertise werden sie dazu beitragen, unseren Mandanten erstklassige Beratung und Unterstützung zu bieten.“

KPMG Law berät mit einem Team von rund 30 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Bereich Legal Financial Services zusammen mit Spezialisten in den anderen Beratungsfeldern  Banken, Finanz- und Zahlungsdienstleister, Darlehensnehmer und institutionelle Investoren umfassend zu allen Fragen des deutschen und europäischen Finanzaufsichtsrechts, Unternehmensfinanzierungsrechts sowie im Kapitalmarktrecht.

Explore #more

21.01.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät die Controlware Holding beim Verkauf der Productware an die GBS Electronic Solutions

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Controlware Holding GmbH beim Verkauf der Productware‑Gesellschaft zur Produktion von elektronischen Geräten mbH (Productware) an die…

20.01.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Personalmagazin – Mobiles Arbeiten: Grenzenlos tätig?

Mobiles Arbeiten aus dem Ausland eröffnet Beschäftigten wie Arbeitgebern neue Möglichkeiten. Rechtlich müssen Arbeitsmodelle wie „Work from Anywhere“ (WFA) oder „Workation“ gut vorbereitet werden. Insbesondere…

19.01.2026 | KPMG Law Insights

PSD3 und PSR: Neue Payment-Regulierung für Zahlungsdienstleister und Banken

Die Europäische Kommission hat mit den Entwürfen der Dritten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 3 – PSD3) und der neuen Zahlungsdiensteverordnung (Payment Services Regulation – PSR)…

15.01.2026 | KPMG Law Insights

Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss ermöglicht Förderung von erschwinglichem Wohnraum

Die öffentliche Hand kann dank des neuen DAWI-Freistellungsbeschlusses erschwinglichen Wohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen einfacher fördern. Die Europäische Kommission erweitert mit der Neufassung vom…

12.01.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in Wirtschaft und Wettbewerb: Earnings Calls unter (KI-)Kontrolle: Neuer Ausgangspunkt für Dawn Raids der Kommission

Öffentliche Äußerungen von Unternehmen in Earnings Calls bergen kartellrechtliche Risiken: Bei solchen Präsentationen von Quartals- oder Jahresergebnissen und der anschließenden Diskussion mit Analysten, Investoren und…

12.01.2026 | KPMG Law Insights

Standortfördergesetz: Neue Impulse für Investitionen und den Kapitalmarkt

Am 19. Dezember 2025 hat der Bundestag das Standortfördergesetz (StoFöG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Deutschland als Wirtschafts- und Finanzstandort nachhaltig zu stärken, private

09.01.2026 | KPMG Law Insights

Die EmpCo tritt in Kraft – Antworten auf die wichtigsten Praxisfragen

Umweltaussagen werden für Unternehmen immer riskanter. Aufgrund der Empowering Consumers Directive (EmpCo) gelten in Kürze wesentlich strengere Regeln für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel. Die Richtlinie ist…

05.01.2026 | In den Medien

KPMG Law Experte in der Börsen-Zeitung zum digitalen Euro

Der digitale Euro soll bis 2029 kommen. Die Notenbank muss jedoch noch viel Überzeugungsarbeit leisten. Die Skepsis ist groß, bei Banken, in der Bevölkerung und…

22.12.2025 | KPMG Law Insights

Neue EU-Richtlinie verschärft Umweltstrafrecht

Umweltkriminalität wird künftig härter sanktioniert. Die Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt wird in deutsches Recht umgesetzt. Sie sieht neue Straftatbestände und…

19.12.2025 | KPMG Law Insights

Digital Omnibus: Mehr Effizienz statt Deregulierung

Die EU-Kommission möchte die Digitalgesetze entschlacken. Am 19. November 2025 hat sie ihre Vorschläge zum „Digital-Omnibus“ (inklusive separatem AI-Omnibus) vorgelegt. Der Kern des Reformpakets: Die…

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll