Suche
Contact
03.07.2024 | In den Medien, Legal Financial Services

KPMG Law stärkt Financial Services mit zwei Senior Managern

KPMG Law baut zum 1. Juli mit Subatra Thiruchittampalam in Düsseldorf und Marc Zimmermann in Köln den Bereich Legal Financial Services weiter aus.

Rechtsanwältin Subatra Thiruchittampalam kommt von Baker McKenzie, wo sie seit 2017 in Luxemburg und seit 2018 in Frankfurt am Main und Düsseldorf als Associate Teil der Financial Services & Regulatory der Gruppe Corporate war. Ihr Schwerpunkt liegt im Aufsichtsrecht von Banken, Finanzdienstleister, Zahlungsdienstleister und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Darüber hinaus war sie als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf tätig.

Marc Zimmermann arbeitete mehr als acht Jahre lang als Rechtsanwalt, zunächst für Kirkland & Ellis in München und dann bei Görg in Köln und Frankfurt im Bereich Banking & Finance, bevor er 2021 als Syndikusrechtsanwalt im Finanzierungsrecht zur DekaBank wechselte. Bei KPMG Law liegt sein besonderer Schwerpunkt auf nationalen und internationalen Finanzierungstransaktionen und der Beratung von Darlehensnehmern und Kreditinstituten im Bereich Akquisitionsfinanzierung und syndizierte Kredite.

Frau Thiruchittampalam und Herr Zimmermann sind beide bei KPMG Law als Senior Manager gestartet, die höchste Stufe unterhalb der Partnerebene. In ihren neuen Rollen verstärken sie das Team von Dr. Matthias Henke, Partner Legal Financial Services in Düsseldorf, und Miriam Bouazza, Partnerin und Leiterin Legal Financial Services in Frankfurt. Frau Bouazza kommentiert: „Wir freuen uns, dass wir zwei erfahrene Senior Manager im Bereich Bankaufsichtsrecht und Finanzierungen für unser Legal-Financial-Services-Team gewinnen konnten. Mit ihrer Expertise werden sie dazu beitragen, unseren Mandanten erstklassige Beratung und Unterstützung zu bieten.“

KPMG Law berät mit einem Team von rund 30 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Bereich Legal Financial Services zusammen mit Spezialisten in den anderen Beratungsfeldern  Banken, Finanz- und Zahlungsdienstleister, Darlehensnehmer und institutionelle Investoren umfassend zu allen Fragen des deutschen und europäischen Finanzaufsichtsrechts, Unternehmensfinanzierungsrechts sowie im Kapitalmarktrecht.

Explore #more

15.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag im DVNW Vergabeblog: § 97a GWB: Leichte Erleichterung für Gesamtvergaben

Am 1. Juli 2026 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge – kurz das Vergabebeschleunigungsgesetz – in Kraft getreten. Eine zentrale Neuerung ist …

15.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Statement in der tagesschau: Recycelte Baustoffe trotz Knappheit kaum im Einsatz

Kies, Sand und Schotter werden knapp und teurer. Recycling-Baustoffe könnten helfen. Doch trotz ausgereifter Technik gibt es vor allem bei öffentlichen Projekten große Hürden. Preissprünge…

15.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Statement im private banking Magazin: So plant die EZB den digitalen Euro

Die Bankenbranche erwartet die Entscheidung der EZB, welche Institute beim Pilotprojekt für den digitalen Euro zum Zug kommen. Aus Deutschland bewarben sich die Deutsche Bank,…

10.07.2026 | KPMG Law Insights

Neues Verpackungsdurchführungsgesetz verschärft Pflichten für Unternehmen

  Co-Autorin: Séverine Sieprath, Director Audit, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft   Das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG), mit dem das deutsche Recht…

09.07.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Versicherungsmagazin: D&O-Versicherung – Rechtlicher Schutzschirm in stürmischen Zeiten

Haftungsrisiken für Führungskräfte nehmen spürbar zu: Neue regulatorische Anforderungen wie NIS-2, CSRD und das Lieferkettengesetz erhöhen die Verantwortung von Geschäftsleitern und Vorständen. Der Beitrag von

02.07.2026 | KPMG Law Insights

Einwurfeinschreiben bietet keinen sicheren Zugangsnachweis mehr – diese Alternativen gibt es

Das Einwurfeinschreiben im Rahmen der elektronischen Dokumentation begründet nicht mehr den Anscheinsbeweis für den Zugang eines Schriftstücks. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden…

02.07.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advises Prinzhorn Group on the acquisition of German Stora Enso sites

KPMG Law  has advised Mosburger GmbH, a company of Dunapack Packaging and part of the Austrian Prinzhorn Group, on the acquisition of Stora Enso’s German…

02.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview im Focus Business: Die EmpCo kommt: Nachhaltigkeitsmarketing wird zur Chefsache

Strengere EU‑Regeln setzen klarere Grenzen für Klimaversprechen und Social‑Claims. KPMG‑Law Expertin Manuela Meyer erklärt, welche Claims überprüft werden müssen und wie Unternehmen teure Fehler vermeiden…

29.06.2026 | KPMG Law Insights

Digitale Souveränität im Unternehmen verankern – rechtliche Anforderungen an IT-Systeme

Digitale Souveränität ist ein wichtiger strategischer Erfolgsfaktor und viele Maßnahmen sind auch gesetzlich vorgeschrieben. Unter anderem mit dem Data Act, NIS‑2, dem Cyber Resilience Act…

25.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview in fvw I Traveltalk: Kommende EU-Pauschalreise-Richtlinie – „Für die Branche beginnt die eigentliche Arbeit erst jetzt“

Nach über zweieinhalb Jahren Dauer ist das Gesetzgebungsverfahren samt Veröffentlichung seit Kurzem abgeschlossen. Jetzt beginnt die Frist für Reiseveranstalter und Reisebüros – spätestens ab 29.…

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll