Suche
Contact
21.04.2022 | Pressemitteilungen

KPMG Law berät Sparkasse Dresden zu Zinsnachzahlung bei Prämien-Sparverträgen

Das Oberlandesgericht Dresden hat der Berufung der Ostsächsischen Sparkasse Dresden in Sachen Zinsnachzahlung bei Prämien-Sparverträgen zum Teil stattgegeben. Mit der Ablehnung der klägerischen Berechnungsweise des Änderungszinses durch das OLG mindern sich die Nachzahlungen erheblich.  

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) vertritt die Sparkasse gemeinsam mit der Kanzlei Thümmel, Schütze & Partner in diesem und einer Reihe ähnlicher Verfahren. Gegenstand des von dem OLG Dresden mit Urteil vom 13.04.2022 in II. Instanz entschiedenen Rechtsstreits, Az. 5 U 1973/20, war das Sparmodell „S-Prämiensparen flexibel“. Der 1994 mit einem Sparer geschlossene Vertrag sah eine variable Verzinsung der Spareinlage sowie ab dem dritten Sparjahr eine festgelegte und der Höhe nach gestaffelte verzinsliche Prämie vor. Während der Vertragslaufzeit senkte die Sparkasse den variablen Zinssatz sukzessive. Die seiner Ansicht nach zu Unrecht erfolgten Zinssenkungen veranlassten den Sparer, nach Vertragsende gerichtlich die Nachzahlung weiterer Zinsen zu fordern.

Bezüglich der variablen Verzinsung stand der Sparkasse ein Zinsänderungsrecht zu, das durch einen Aushang im Kassenraum ausgeübt wurde. Diese Regelung hielt der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle durch das Gericht nicht stand. Als für den Kunden intransparent war die Klausel zur Zinsänderung unwirksam. Dadurch blieb im Sparvertrag eine Lücke. Aufgabe des Gerichts war es, im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung einen Maßstab für die Änderung des variablen Zinssatzes zu finden, der dem Konzept des abgeschlossenen Sparvertrags entspricht und interessengerecht ist.

Der Sparer begehrte die Berechnung der monatlichen Zinsänderung auf der Grundlage des gleitenden Durchschnittswertes der letzten zehn Jahre der Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuld-verschreibungen/ Hypothekenpfandbriefe mit einer mittleren Restlaufzeit von zehn Jahren. Diese Zinsreihe der Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank lehnte das OLG als Referenzzinssatz ab. Der für Bankrecht zuständige 5. Senat entschied stattdessen, dass sich die Verzinsung an den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten monatlichen Ist-Zinssätzen für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 8- bis 15-jähriger Restlaufzeit zu orientieren hat.

Nach Auffassung des Gerichts geben diese Zinssätze den langfristigen Charakter der Sparverträge wieder, nivellieren Ausreißereffekte, kommen der typisierten Sparzeit von 15 Jahren am nächsten und lassen dennoch Spielraum für Liquiditätsaspekte. Aufgrund ihrer hohen Liquidität ohne nennenswerte implizite und explizite Kosten stellten sie den sogenannten  „risikolosen Zins“ dar, was die bei Vertragsschluss geltende Gewährträgerhaftung berücksichtige. Demgegenüber enthielten Anleihezinsen für Hypothekenpfandbriefe trotz der Besicherung einen Risikoaufschlag, was als Referenz unangemessen erscheine, da die Sparkasse zusätzlich zum variablen Zins eine feste Prämie schulde.

Gegen die Zugrundelegung gleitender Durchschnitte von Referenzzinsen spreche grundsätzlich, dass die Heranziehung derart vergangener Zinssätze einer Abbildung der variablen Verzinsung in einer Festzinsposition gleichkäme. Der Sparvertrag verspreche aber einen Festzins in Form einer Prämie und daneben einen flexiblen, an die geänderte Marktlage angepassten variablen Zins.

Bei der konkreten Zinsberechnung sei laut Gericht weiter der relative Abstand zwischen dem anfänglichen Zins und dem Referenzzins zu berücksichtigen.

Mit diesem Urteil bestehen gute Aussichten auf die Abwehr überzogener Ansprüche sowie auf interessengerechte außergerichtliche Lösungen zwischen Sparkasse und Kundeninnen und Kunden mit gleichartigen Alt-Sparverträgen.

 

Berater Ostsächsische Sparkasse Dresden:

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Dr. Matthias Aldejohann (Partner, Federführung), Philipp Glock (Partner), Miriam Golla (Managerin), Markus Zawalich (Senior Associate, alle Legal Corporate Services)

 

Über KPMG Law

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) ist eine dynamisch wachsende, international ausgerichtete, multidisziplinäre Rechtsberatungspractice. Seit 2007 berät KPMG Law ihre Mandanten regional aus 17 deutschen Standorten mit über 330 Anwälten und ist über ihr Global Legal Services Network zudem weltweit mit über 3.750 Anwälten vernetzt. Der Fokus von KPMG Law liegt auf der persönlichen und bedarfsorientierten Beratung ihrer Mandanten, um praxis- und umsetzungsorientierte Lösungen für komplexe Herausforderungen zu finden. Dabei nimmt der Themenkomplex Legal Tech eine entscheidende Rolle ein, denn Recht und Technologie wachsen zunehmend zusammen und erfordern daher ein besonderes Augenmerk. Darüber hinaus kann KPMG Law auf das weltweite Netzwerk ihrer Kooperationspartnerin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) zurückgreifen, um die Herausforderungen ihrer Mandanten mit ergänzendem multidisziplinärem Wissen optimal zu meistern, wirtschaftlich und technologisch.

Explore #more

12.12.2025 | KPMG Law Insights

Fokus Offshore: NRW kauft umfangreiche Steuerdaten zu internationalen Steueroasen

Nach aktuellen Presseberichten vom 11. Dezember 2025 hat das Land Nordrhein-Westfalen über das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) einen umfangreichen Datensatz mit steuerlich…

12.12.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät The Chemours Company bei der Implementierung und dem Abschluss einer großvolumigen Factoring Finanzierung

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH (KPMG Law) hat die US-amerikanische Chemours Company bei der Umsetzung einer grenzüberschreitenden Factoring Finanzierung beraten. Die rechtliche Umsetzung wurde durch…

11.12.2025 | KPMG Law Insights

Erstes Omnibus-Paket soll Pflichten der CSDDD, CSRD und EU-Taxonomie lockern

Unterhändler des EU-Parlaments und des Rats haben sich nun bezüglich der noch offenen Punkte des ersten Omnibus-Pakets geeinigt. Der Inhalt der Einigung geht in weiten…

11.12.2025 | KPMG Law Insights

IPCEI-AI: Voraussetzungen für die Förderung und Bewertungskriterien

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 5. Dezember 2025 das Interessenbekundungsverfahren für die Förderung „IPCEI Künstliche Intelligenz“ (IPCEI-AI) gestartet. Unternehmen aller Größen sind…

11.12.2025 | In den Medien

Interview in der TextilWirtschaft – Das bedeutet das entschärfte EU-Lieferkettengesetz für die Branche

Nach wochenlangen Debatten wurde jetzt die abgeschwächte Form der CSDDD in Brüssel beschlossen. Damit kommen neue, komplexe rechtliche Unsicherheiten auf Unternehmen zu, meint KPMG Law…

02.12.2025 | KPMG Law Insights

Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie: Das empfiehlt die Expertenkommission

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist seit Juni 2023 in Kraft und muss nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD eine „bürokratiearme“ Umsetzung…

28.11.2025 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag Expertenforum Arbeitsrecht: Zwischen Theorie und Praxis: Die Blaue Karte EU und das Recht auf kurzfristige Mobilität im EU-Raum

Heutzutage wünschen sich nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber, attraktivere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Beliebt in diesem Zusammenhang sind seit einiger Zeit sogenannte Workations / „Work-from-Anywhere…

26.11.2025 | KPMG Law Insights

Die Entwaldungsverordnung der EU zwingt Unternehmen zum Handeln

Wer mit den Rohstoffen Soja, Ölpalme, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie bestimmten daraus hergestellten Erzeugnissen handelt oder diese verwendet, sollte schnellstmöglich aktiv werden.…

25.11.2025 | KPMG Law Insights

Sondervermögen Infrastruktur: So gelingt der Verwaltung eine schnelle Umsetzung der Projekte

Die gesetzlichen Grundlagen des Sondervermögens sind jetzt in Kraft. Der Bund hat im Oktober 2025 sowohl das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“…

21.11.2025 | In den Medien

KPMG Law Interview in Immobilien I Haufe: Ersatzbaustoffe: „Sekundär ist nicht zweitklassig“

Die Ersatzbaustoffverordnung soll Kreislaufwirtschaft im Bau harmonisieren, doch Rechtsunsicherheit und Bürokratie bremsen. Wie kann der Durchbruch gelingen? Antworten darauf weiß KPMG Law Experte Simon Meyer

Kontakt

Claudia Endter

Marketing Manager

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 2068 1271
cendter@kpmg.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll