Seit Juli hat Deutschland ein neues Gesetz, um dem Klimawandel zu begegnen. Können Unternehmen, Immobilieninvestoren, Nichtregierungsorganisationen und Privatpersonen den Staat verklagen, wenn der seinen Pflichten nicht nachkommt? Laut einem Juristen ist das möglich – wenn auch auf Umwegen.
Mehr dazu erklärt KPMG Law Experte Moritz Püstow im Interview.
„Ein Gesetz ergibt nur Sinn, wenn es eine Verpflichtung begründet und die Missachtung oder ein Verstoß konkrete Folgen haben.“
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