Suche
Contact
15.06.2015 | KPMG Law Insights

Investmentrecht – Investment | Recht | Kompakt – Ausgabe 6/2015

Liebe Leserinnen und Leser,

langsam kommt in Berlin und Brüssel die parlamentarische Sommerpause in Sicht.

Zuvor jedoch erwarten wir in den nächsten Tagen noch den Entwurf des OGAW V Umsetzungsgesetzes, durch das auch die jüngst geänderte Verwaltungspraxis der BaFin zu Loan Funds auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden soll.

Für die Umsetzung von OGAW V bleibt dann nicht mehr viel Zeit. Im März 2016 muss die geänderte OGAW-Richtlinie in den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt sein.

Neben OGAW V wird es nun mit den neuen European Long Term Investment Funds (ELTIF) konkret: Die ELTIF-Verordnung ist veröffentlicht worden und ab Dezember 2015 anwendbar.

Mit herzlichen Grüßen

Henning Brockhaus

ESMA

ESMA veröffentlicht aktualisierten Q&A-Katalog zur Anwendung der AIFM-Richtlinie

Die ESMA hat am 12. Mai 2015 einen aktualisierten Katalog der Q&A zu der Anwendbarkeit der AIFM-Richtlinie vorgelegt.

Die Änderungen betreffen überwiegend Fragen zu Informationen bei Meldungen an die nationalen Behörden. Außerdem greift die ESMA das Thema Bewertung von Leverage auf. In diesem Zusammenhang erläutert die Behörde etwa die Frage der Berechnung des Exposures unter der Commitment-Methode näher.

Die Q&A der ESMA finden Sie hier.

EUROPÄISCHE GESETZGEBUNG

ELTIF-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

In unserer Mai-Ausgabe haben wir darüber berichtet, dass die Verordnung über European Long Term Investment Funds (ELTIF-Verordnung) vom Rat der Europäischen Union angenommen wurde.

Am 19. Mai 2015 wurde die ELTIF-Verordnung nun im EU-Amtsblatt bekannt gemacht. Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und ist ab dem 9. Dezember 2015 anwendbar. Sie gilt dann in Deutschland unmittelbar und muss nicht ins nationale Recht umgesetzt werden.

Ziel der Verordnung ist es, mehr Kapital für langfristige Investitionen in die europäische Wirtschaft bereitzustellen. Unter anderem darf ein ELTIF zu diesem Zweck unter bestimmten Voraussetzungen Kredite an Unternehmen gewähren.

Gerne beraten wir Sie zu den Gestaltungsoptionen von ELTIF und daraus resultierenden Geschäftsmöglichkeiten.

Die ELTIF-Verordnung finden Sie hier.

BAFIN

BaFin verschiebt Abgabefrist für AIFMD-Reporting

Die BaFin hat die Abgabefrist für das AIFMD-Reporting erneut verschoben.

In ihrem Merkblatt zu den Meldepflichten von AIF-Verwaltungsgesellschaften vom 5. März 2015 hatte die BaFin für die Abgabe der ersten Meldung zuletzt den Zeitraum von Mitte bis Ende Mai 2015 angegeben.

Da die technischen Probleme bei der Anbindung des Systems der BaFin an die Systeme der ESMA noch nicht gelöst sind, muss der Start des AIFMD-Reportings erneut verschoben werden. Die BaFin wird die Systeme kurzfristig zur Verfügung stellen, sobald die Hindernisse behoben sind.

Aus Gründen der Rechts- und Planungssicherheit hat die BaFin angekündigt, unabhängig von einer früheren Inbetriebnahme des Systems, von der Anforderung bereits fälliger Meldungen vor dem 1. August 2015 abzusehen.

ESMA

ESMA veröffentlicht Opinion zu Auswirkungen von EMIR auf OGAW

Am 22. Mai 2015 hat die ESMA eine Opinion zu den Auswirkungen der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) auf OGAW-Investmentvermögen veröffentlicht.

Im Rahmen der Opinion regt die ESMA eine Änderung der Vorschriften der OGAW-Richtlinie zu Kontrahentenrisiken an, um Clearing-Verpflichtungen für einzelne Kategorien von OTC-Derivaten unter EMIR besser berücksichtigen zu können.

ESMA schlägt in diesem Zusammenhang vor, die Differenzierung von OTC-Derivaten und Exchange Traded Derivatives (ETDs) im Rahmen der Risikobewertung aufzugeben und stattdessen zwischen „geclearten“ und „nicht-geclearten“ OTC-Derivaten zu differenzieren. Eine weitere Differenzierung könnte anhand der Segregationsmodelle erfolgen, da das Ausfallrisiko der Gegenparteien sich je nach Modell unterschiedlich darstellen kann.

BUNDESRAT

Bundesrat billigt Kleinanlegerschutzgesetz

Nachdem der Bundestag – wie in unserer Mai-Ausgabe berichtet – am 23. April 2015 das Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen hatte, hat auch der Bundesrat am 12. Juni 2015 das Gesetz gebilligt. Das Kleinanlegerschutzgesetz tritt in wesentlichen Teilen am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Einige Teile des Gesetzes treten jedoch erst 1. Januar 2016 bzw. am 3. Januar 2017 in Kraft. Dies betrifft insbesondere solche Vorschriften, die der MiFID 2 / MiFIR vorweggenommen wurden.

Explore #more

29.05.2026 | In den Medien

Statement von KPMG Law Experten in der Süddeutschen Zeitung zum Thema Embedded Insurance

Immer öfter werden beim Kauf von Autos, Handys oder Konzertkarten auch Versicherungen angeboten. Besonders gefragt sind eingebettete Versicherungen beim Kauf von Elektrogeräten wie Smartphones. In…

26.05.2026 | KPMG Law Insights

Der Industriestrompreis – Kostenentlastung mit neuen Voraussetzungen und Nachweispflichten

Der Industriestrompreis steht in den Startlöchern: Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 6. Mai 2026 liegt nun der lange erwartete Rechtsrahmen für den deutschen Industriestrompreis…

19.05.2026 | KPMG Law Insights

Die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes soll Infrastrukturprojekte beschleunigen

Mit der am 21. Januar 2026 im Bundeskabinett beschlossenen Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) sollen Infrastrukturvorhaben beschleunigt werden. Der Gesetzentwurf schränkt Rechte von Umwelt- und Naturschutzverbänden…

15.05.2026 | KPMG Law Insights

Wie die EU Inc. den Transaktionsmarkt verändert – fünf Thesen für M&A, Venture Capital und Private Equity

Die EU Inc. könnte den Transaktionsmarkt in Europa spürbar verändern. Denn sie verändert zentrale Annahmen über Gesellschaftsstrukturen. Wenn Anteile digital übertragen werden, notarielle Zwänge entfallen…

14.05.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät Deutsche Telekom bei BaFin Erlaubnis für Rückversicherungs Captive

Die Deutsche Telekom AG hat von der BaFin die Erlaubnis zur Gründung einer Rückversicherungs‑Captive mit Sitz in Deutschland erhalten. Die Lizenz wurde Ende März 2026…

13.05.2026 | KPMG Law Insights

Was die neue Verbraucherkreditrichtlinie für Retailbanken bedeutet

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) verschärft die Anforderungen an die Vergabe von Verbraucherkrediten für Retailbanken. Was Retailbanken ab dem 20. November 2026 bei der Vergabe…

13.05.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advises SAP on strategic investments in unicorn startups n8n and Parloa

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) advised SAP SE (SAP) on its strategic investments in the unicorn startups n8n and Parloa. KPMG Law provided SAP…

12.05.2026 | KPMG Law Insights

Keine Beihilfe bei lokalem Sachverhalt: Wann das Beihilfeverbot des Art. 107 AEUV nicht greift

Nicht jede staatliche Förderung ist auch eine genehmigungspflichtige Beihilfe. Ist der Sachverhalt rein lokal, kann die Behörde auf das zeitaufwendige Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission verzichten.…

11.05.2026 | KPMG Law Insights

Mit der EU Inc. Start-ups digital gründen und europaweit skalieren – EU plant neue Rechtsform

Die EU‑Kommission hat mit der EU Inc. eine neue, europaweit einheitliche Gesellschaftsform vorgeschlagen, die Unternehmensgründungen schneller, günstiger und vollständig digital machen soll. Zielgruppe sind vor…

08.05.2026 | KPMG Law Insights

Vergabebeschleunigungsgesetz: Neue Anforderungen und Spielräume für die öffentliche Beschaffung

Um Vergabeverfahren schneller, flexibler und praktikabler zu machen, wurde jetzt das Vergaberecht reformiert. Am 23. April 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung der

Kontakt

Henning Brockhaus

Partner

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 951195061
hbrockhaus@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll