Die Europäische Union hat sehr ambitionierte Nachhaltigkeitsziele formuliert. Im Grunde zweifelt auch niemand daran, dass sie zurecht so hochgesteckt sind. Politik und Gesetzgeber schaffen es aber nicht, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Für viele Juristinnen und Juristen ist das nicht nachvollziehbar.
In dem Beitrag vom 08.03.2024 (S. 20 ff.) wird auch KPMG Law Partner Jonas Brueckner ausführlich zitiert.
„Für effektive Nachhaltigkeitsnormenvereinbarungen müsste der Maßstab ein anderer sein – eine Größenordnung von 40 Prozent und mehr würde einen Impuls setzen und effektiver wirken.“
Partner
Heidestraße 58
10557 Berlin
Tel.: +49 30 530199 320
jonasbrueckner@kpmg-law.com
© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.
KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.