Datenschutz wird oft als eine Reihe von Schulungen oder als auszufüllende Formulare missverstanden.
In Wirklichkeit ist der Schutz personenbezogener Daten ein hohes Gut. Für uns Rechtsanwält:innen im Unternehmen eröffnet das Datenschutzrecht ein faszinierendes Berufsfeld, in dem es viele Dinge zu entdecken und neu festzulegen gilt. Je nach Branche oder Geschäftsbereich gibt es immer wieder neue Herausforderungen, welche die Arbeit abwechslungsreich machen. Zudem ist es auch ein Thema, in dem sich regulatorisch viel entwickelt, worauf man dann mit neuen Lösungen reagieren muss, um seine Kund:innen bestmöglich zu beraten.
Dank neuer Technologien wie KI wird das Thema immer aussichtsreicher und wichtiger denn je. Viele Unternehmen arbeiten mit sensiblen Daten von Kund:innen und Mitarbeitenden, deren Schutz essenziell ist, um den Anforderungen der betroffenen Personen zu entsprechen und ein tiefes Vertrauensverhältnis aufzubauen.
Im Alltag finden viele Menschen Datenschutz eher lästig. Was dabei oft vergessen wird: Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das dem Datenschutz zugrunde liegt, behält jede:r die Herrschaft über seine/ihre personenbezogenen Daten. Datenschutz schützt uns alle. Ganz persönlich. Beruflich und privat.
In Unternehmen zum Beispiel geht es oft auch um sensible Daten wie Adressen, Gehälter, Krankengeschichten – Arbeitnehmende würden einige dieser Daten nicht mal ihren besten Freund:innen anvertrauen und schon gar nicht der halben Belegschaft.
Ich beobachte allerdings, dass die Sensibilität wächst. Immer mehr Menschen werden sich bewusst, wie wertvoll ihre persönlichen Daten sind und wie sehr es ihnen schaden kann, wenn sie in falsche Hände gelangen.
Mitarbeitende wie auch Kund:innen erwarten von Unternehmen, dass der Schutz ihrer personenbezogenen Daten gesetzeskonform und verlässlich funktioniert. Dies beginnt bereits mit dem Erfordernis einer Rechtsgrundlage, die die Erhebung von Daten, die sich einer bestimmten Person zuordnen lassen, überhaupt erst gestattet. Dazu gehört zum Beispiel auch eine umfassende Bewertung von Datenschutzrisiken und die Integration der datenschutzrechtlichen Anforderungen im Rahmen eines Datenschutzmanagements.
Im internationalen Kontext ergeben sich noch ganz andere Herausforderungen. Innerhalb der EU gibt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten ein hohes Schutzniveau vor. In anderen Ländern ist das Datenschutzniveau teilweise jedoch abweichend, was im Rahmen etwaiger Übermittlungen personenbezogener Daten in diese Länder berücksichtigt werden muss. Dann gilt es, individuelle und rechtlich stichfeste Lösungen für Mandant:innen zu finden, um die erforderlichen Datenübermittlungen zu ermöglichen und gleichzeitig den Schutz der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Die Zukunft wird mit A geschrieben. A wie Algorithmus. Immer mehr Produkt- und Service-Innovationen nutzen Algorithmen. Der Bordcomputer im Auto, der sich auf die Fahrweise jedes Familienmitglieds einstellt, genauso wie IT-Programme von Finanzdienstleistern, die Kreditentscheidungen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz treffen. Diese Technologien benötigen viele Daten, einschließlich personenbezogener Daten, wodurch der Datenschutz auch hier zunehmend an Bedeutung gewinnt. – das bringt neuen Druck auf das ganze Thema und ich finde es ziemlich spannend bei so großen Entwicklungen dabei zu sein.
Wie spannend das Rechtsgebiet Datenschutz tatsächlich sein kann, war mir am Anfang meiner Karriere noch nicht klar. Nach dem 1. Staatsexamen suchte ich für meine Anwaltsstation eine größere, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei und habe dabei natürlich direkt auch an KPMG Law gedacht. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die ganzheitlichen Beratungsmöglichkeiten und die Vielfalt der Arbeitsfelder für mich als Rechtsanwältin haben mich komplett begeistert.
In das Datenschutzrecht „bin ich reingerutscht“, ein Glücksfall, denn ich arbeite dort, wo ich aktiv an der Zukunft mitarbeiten kann. Zuletzt zählte ein großer Automobilhersteller zu meinen Mandant:innen. Im Team mit Kolleg:innen sowohl aus der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft als auch aus der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützten wir bei der Umsetzung des Datenschutzes innerhalb der technischen Entwicklung. Dabei begeisterten sich die Entwickler:innen für die tollen Möglichkeiten, KI für ihre Autos zu nutzen und wir halfen dabei, immer auch den Datenschutz im Blick zu haben. So fanden wir gemeinsam praktikable Lösungen, die Innovationen ermöglichen, ohne Rechte zu verletzen.
Datenschutzrecht kann wirklich begeistern, besonders wenn man in die Entwicklung digitaler Innovationen eingebunden ist und die Zukunft gestalten kann. Man ist nah dran am Geschehen im Unternehmen, was die Arbeit sehr vielschichtig macht. Bei KPMG Law werden junge Jurist:innen von Anfang an in die Mandatsbearbeitung einbezogen, was mich persönlich enorm motiviert hat.
Ich finde es ist einfach wichtig, mit Begeisterung und Wissbegier auf Projekte zuzugehen und sich Neuem gegenüber immer offen zu zeigen. Was KPMG Law angeht, gebe ich Leser:innen gerne noch dies mit:
Kerstin Ohrem studierte Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig. Nach dem 1. Staatsexamen startete sie als Referendarin bei KPMG Law – und blieb. Heute arbeitet sie als Senior Associate im Bereich Legal Corporate Services. Ihre Rechtsgebiete: Datenschutzrecht und IT-Recht.
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