Suche
Contact
14.07.2016 | KPMG Law Insights

Hochschulminister der Bologna-Staaten vereinbaren in Jerewan noch engere Kooperation

Liebe Leserinnen und Leser,

„alles neu macht der Mai“ – dieses Sprichwort lässt sich nahezu eins zu eins auf den jüngst vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichten Referentenentwurf zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz übertragen.

Neu ist auch ein Vorstoß der EU-Kommission im Bereich des EU-Beihilfenrechts: Mit insgesamt sieben aktuellen Einzelfallbeschlüssen gibt die Kommission eine allgemeine Orientierungshilfe zur EU-Beihilfenfreiheit von staatlichen Fördermaßnahmen, die sich rein lokal auswirken und keine zwischenstaatliche Bedeutung haben.

Wichtig sind auch die Neuerungen bei der Zusammenarbeit der Hochschulminister der Bologna-Staaten: Die Regierungsvertreter haben in Jerewan ein neues Arbeitsprogramm beschlossen, das zur Stärkung von Qualität und Relevanz der Hochschulbildung sowie zu einer höheren Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen führen soll.

Schließlich gibt es auch im Wissenschaftsbereich Neues zu vermelden: Ab Herbst 2015 wird der EU-Kommission ein Beraterteam aus sieben Wissenschaftlern zur Seite gestellt, um künftig eine engere Verzahnung von Wissenschaft und Politik gewährleisten zu können.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre! Herzlichst Ihr

Public Sector-Team der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mathias Oberndörfer     Dr. Anke Empting

Rechtsanwalt    Rechtsanwältin

Weißrussland wird neuer Partner

Delegationen der nun 48 Bologna-Staaten trafen sich am 14. und 15. Mai in Jerewan, Armenien. Neuer Partner ist Weißrussland, welches ebenfalls den umfassenden Reformen bis 2018, die bei der nächsten Ministerkonferenz in Paris überprüft werden, zustimmte. Auch für deutsche Hochschulen bieten sich durch den europäischen Hochschulraum Chancen für interessante Zusammenarbeit und vielfältige Studienmöglichkeiten für Studierende aus Deutschland.

Bilanz über den Stand zur Umsetzung der Bologna-Reform

Der Umsetzungsbericht des Bologna-Prozesses zeigt erneut ein regional sehr differenziertes Bild in Bezug auf die Reformumsetzungen. Die Vertreter von Regierungen und Hochschulen bekräftigten, dass der Ruf des Europäischen Hochschulraumes eng mit der konsequenten Umsetzung der Reformen in allen teilnehmenden Staaten verknüpft ist.

„300.000 ausländische Studenten und Studentinnen, die zurzeit in Deutschland studieren, sind Beleg für die Qualität der deutschen Hochschulausbildung. Wir werden eng mit unseren Bologna-Partnern, insbesondere in Osteuropa zusammenarbeiten, um die Reformprozesse und den Austausch zu stärken“, so Staatssekretärin Quennet-Thielen.

Arbeitsprogramm mit starken Fokus auf die Umsetzung

Qualität und Relevanz der Hochschulbildung müssen weiter gestärkt werden, um auch die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen zu fördern. Weiter im Blickfeld des Europäischen Hochschulraumes steht auch die Förderung der Mobilität von Studierenden und Lehrenden. Erstmals haben die Staaten auch konkrete Verbesserungen der Mobilität von Hochschulpersonal beschlossen und dabei verdeutlicht, dass die Attraktivität der Arbeitsbedingungen für akademisches und nichtakademisches Personal der Schlüssel für die Gewinnung internationaler Experten und für die Wettbewerbsfähigkeit Europas ist.

Vertreter der Bologna-Staaten treffen alle drei Jahre zusammen, um gemeinsam über den Stand des Reformprozesses im Europäischen Hochschulraum zu beraten. Die nächste Ministerkonferenz wird 2018 in Paris stattfinden. Dort jährt sich die Unterzeichnung der Sorbonne-Erklärung im Jahr 1998 – Ausgangspunkt des Bologna Prozesses – zum 20. Mal.

Haben die Beschlüsse der EU-Kommission allgemeine Bedeutung – auch für den F&E-Bereich?

Dies ist insofern neu, als die EU-Kommission in den letzten Jahren angesichts des Zusammenwachsens des Binnenmarkts fast nie einen Beihilfenausschluss aufgrund einer fehlenden Handelsbeeinträchtigung – und damit auf Tatbestandsebene – festgestellt hat. Zwar hat sie mit der im Jahr 2014 erweiterten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, die auch auf F&E-Beihilfen Anwendung findet, zu erkennen gegeben, dass sie das selbstgesetzte Ziel der Verringerung des Verwaltungsaufwands für Behörden und Unternehmen und die Schonung der eigenen Ressourcen ernst nimmt. Ein Beihilfenausschluss auf Tatbestandsebene, der gemäß der Pressemitteilung der EU-Kommission ausdrücklich Signalwirkung für die gesamte EU- Beihilfenprüfung haben soll, ist aber angesichts der bisherigen Praxis doch eine Überraschung.

Explore #more

10.09.2024 | In den Medien

Podcast zum Thema „Scheinselbständige beschäftigen? Der Staat schaut nun viel genauer hin“ mit Stefan Middendorf

Wer sogenanntes Fremdpersonal beschäftigt geht viel mehr Risiken ein, als den meisten bewusst ist. KPMG Law Experte Stefan Middendorf erklärt im Podcast von Mittelstand Reloaded

10.09.2024 | In den Medien

Gastbeitrag in der stores+shops: EU-Verpackungsverordnung auf der Zielgeraden

In der neuen Ausgabe des  Handelsfachmagazins stores+shops  stellen die KPMG Law Experten Simon Meyer und Sandro Köpper die neue EU-Verpackungsverordnung vor. „Die neue EU-Verpackungsverordnung reiht…

09.09.2024 | In den Medien

Statement von Ulrich Keunecke im In-house-Counsel zum Thema Kapitalmarkt-Compliance

Für Private-Equity-Investoren ist der Börsengang die häufige Exitstrategie bei einer Unternehmensbeteiligung. Doch auch Familienbetriebe und Mittelständler können über den Aktienmarkt neues Kapital und Investoren gewinnen.…

06.09.2024 | KPMG Law Insights

Auch kleine integrierte Elektrizitätsversorgungsunternehmen müssen ab dem 1. Januar 2025 ihre Elektromobilitätssparten neu aufstellen

Der Geschäftsbereich der Ladesäuleninfrastruktur befindet sich derzeit regulatorisch im Wandel. Insbesondere für Verteilnetzbetreiber gelten nach § 7c EnWG strenge Entflechtungsvorgaben, von denen jedoch für Verteilnetzbetreiber,…

30.08.2024 | In den Medien

JUVE-Rechtsmarkt: Titelgeschichte zum Thema Legal-Tech mit KPMG Law

Wege und Werkzeuge von Kanzleien bei der Umsetzung ihrer Legal-Tech-Strategie unterscheiden sich teils massiv. Wer sich im Markt besonders hervortut, untersucht die aktuelle Ausgabe des…

27.08.2024 | KPMG Law Insights

Das bedeuten die FAQ der BaFin zur Institutsvergütungsverordnung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Fragen und Antworten (FAQ) zur Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) veröffentlicht. Sie ersetzen die bisherige Auslegungshilfe. Die FAQ finden nun unmittelbare Anwendung.…

26.08.2024 | In den Medien

Interview mit Moritz Püstow zum Thema Nachhaltigkeit und Effizienzsteigerung in der Bauindustrie

Wie rüstet sich die Bauindustrie für die Zukunft, die vor großen Herausforderungen steht? Den Schlüssel darin, schneller mehr Automatisierung beim Bauen zu erreichen und nachhaltiges…

22.08.2024 | Pressemitteilungen

Strategische Allianz zwischen KPMG Law und MHP – A Porsche Company

KPMG Law und MHP – A Porsche Company haben eine strategische Allianz vereinbart. MHP ist ein führendes Beratungshaus im Bereich Engineering & Digital Plattform Solutions…

21.08.2024 | In den Medien

Gastbeitrag in der dpn: Erste praktische Erfahrungen mit der Umsetzung von DORA

In Krisenlagen und Zeiten zunehmender Cyberkriminalität ist die digitale Betriebsstabilität für Unternehmen enorm wichtig. Künftig müssen Finanzunternehmen und Drittdienstleister von Informations- und Kommunikationstechnologien in ihren…

19.08.2024 | In den Medien

Gastbeitrag bei Springer Professional: Giralgeldtoken will Finanzprozesse der Industrie erleichtern

Der Giraldgeldtoken der Geschäftsbanken soll für die Industrie eine Alternative zum digitalen Euro sein und dabei den Charakter einer Einlage haben. Das könnte eine Win-Win…

Kontakt

Mathias Oberndörfer

Geschäftsführer
Mitglied des Vorstands Service Tax - KPMG AG Wirt­schafts­prüfungs­gesell­schaft

Theodor-Heuss-Straße 5
70174 Stuttgart

tel: +49 711 781923410
moberndoerfer@kpmg-law.com

© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll