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14.07.2016 | KPMG Law Insights

Hochschulminister der Bologna-Staaten vereinbaren in Jerewan noch engere Kooperation

Liebe Leserinnen und Leser,

„alles neu macht der Mai“ – dieses Sprichwort lässt sich nahezu eins zu eins auf den jüngst vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichten Referentenentwurf zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz übertragen.

Neu ist auch ein Vorstoß der EU-Kommission im Bereich des EU-Beihilfenrechts: Mit insgesamt sieben aktuellen Einzelfallbeschlüssen gibt die Kommission eine allgemeine Orientierungshilfe zur EU-Beihilfenfreiheit von staatlichen Fördermaßnahmen, die sich rein lokal auswirken und keine zwischenstaatliche Bedeutung haben.

Wichtig sind auch die Neuerungen bei der Zusammenarbeit der Hochschulminister der Bologna-Staaten: Die Regierungsvertreter haben in Jerewan ein neues Arbeitsprogramm beschlossen, das zur Stärkung von Qualität und Relevanz der Hochschulbildung sowie zu einer höheren Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen führen soll.

Schließlich gibt es auch im Wissenschaftsbereich Neues zu vermelden: Ab Herbst 2015 wird der EU-Kommission ein Beraterteam aus sieben Wissenschaftlern zur Seite gestellt, um künftig eine engere Verzahnung von Wissenschaft und Politik gewährleisten zu können.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre! Herzlichst Ihr

Public Sector-Team der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mathias Oberndörfer     Dr. Anke Empting

Rechtsanwalt    Rechtsanwältin

Weißrussland wird neuer Partner

Delegationen der nun 48 Bologna-Staaten trafen sich am 14. und 15. Mai in Jerewan, Armenien. Neuer Partner ist Weißrussland, welches ebenfalls den umfassenden Reformen bis 2018, die bei der nächsten Ministerkonferenz in Paris überprüft werden, zustimmte. Auch für deutsche Hochschulen bieten sich durch den europäischen Hochschulraum Chancen für interessante Zusammenarbeit und vielfältige Studienmöglichkeiten für Studierende aus Deutschland.

Bilanz über den Stand zur Umsetzung der Bologna-Reform

Der Umsetzungsbericht des Bologna-Prozesses zeigt erneut ein regional sehr differenziertes Bild in Bezug auf die Reformumsetzungen. Die Vertreter von Regierungen und Hochschulen bekräftigten, dass der Ruf des Europäischen Hochschulraumes eng mit der konsequenten Umsetzung der Reformen in allen teilnehmenden Staaten verknüpft ist.

„300.000 ausländische Studenten und Studentinnen, die zurzeit in Deutschland studieren, sind Beleg für die Qualität der deutschen Hochschulausbildung. Wir werden eng mit unseren Bologna-Partnern, insbesondere in Osteuropa zusammenarbeiten, um die Reformprozesse und den Austausch zu stärken“, so Staatssekretärin Quennet-Thielen.

Arbeitsprogramm mit starken Fokus auf die Umsetzung

Qualität und Relevanz der Hochschulbildung müssen weiter gestärkt werden, um auch die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen zu fördern. Weiter im Blickfeld des Europäischen Hochschulraumes steht auch die Förderung der Mobilität von Studierenden und Lehrenden. Erstmals haben die Staaten auch konkrete Verbesserungen der Mobilität von Hochschulpersonal beschlossen und dabei verdeutlicht, dass die Attraktivität der Arbeitsbedingungen für akademisches und nichtakademisches Personal der Schlüssel für die Gewinnung internationaler Experten und für die Wettbewerbsfähigkeit Europas ist.

Vertreter der Bologna-Staaten treffen alle drei Jahre zusammen, um gemeinsam über den Stand des Reformprozesses im Europäischen Hochschulraum zu beraten. Die nächste Ministerkonferenz wird 2018 in Paris stattfinden. Dort jährt sich die Unterzeichnung der Sorbonne-Erklärung im Jahr 1998 – Ausgangspunkt des Bologna Prozesses – zum 20. Mal.

Haben die Beschlüsse der EU-Kommission allgemeine Bedeutung – auch für den F&E-Bereich?

Dies ist insofern neu, als die EU-Kommission in den letzten Jahren angesichts des Zusammenwachsens des Binnenmarkts fast nie einen Beihilfenausschluss aufgrund einer fehlenden Handelsbeeinträchtigung – und damit auf Tatbestandsebene – festgestellt hat. Zwar hat sie mit der im Jahr 2014 erweiterten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, die auch auf F&E-Beihilfen Anwendung findet, zu erkennen gegeben, dass sie das selbstgesetzte Ziel der Verringerung des Verwaltungsaufwands für Behörden und Unternehmen und die Schonung der eigenen Ressourcen ernst nimmt. Ein Beihilfenausschluss auf Tatbestandsebene, der gemäß der Pressemitteilung der EU-Kommission ausdrücklich Signalwirkung für die gesamte EU- Beihilfenprüfung haben soll, ist aber angesichts der bisherigen Praxis doch eine Überraschung.

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Mathias Oberndörfer

Managing Partner
Geschäftsführer KPMG Law
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Tel.: +49 711 781923410
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