da die politische Bildungs-, Forschungs- und Förderlandschaft im letzten Quartal dieses Jahres ebenfalls äußerst aktiv geworden ist, lebt dieser Newsletter zudem von Berichten rund um die Bereiche Bildung und Forschung. Entnehmen Sie unseren Beiträgen Neuigkeiten aus der Hochschulpolitik, den Neuerungen im Förderbereich sowie den Ergebnissen einer vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten Studie zur Studiensituation und studentischen Orientierung.
Wir hatten den Eindruck, dass die vergaberechtlich Interessierten unter Ihnen bislang etwas zu kurz gekommen sind. Daher steht im Fokus dieses Newsletters das Vergaberecht mit neuen, für Hochschulen und Forschungseinrichtungen wichtigen und spannenden Entscheidungen aus der Rechtsprechung.
Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie uns ein Feedback zu den bisher von uns behandelten Bereichen geben – reichen diese für Sie im Rahmen Ihrer täglichen Arbeit aus? Gibt es möglicherweise noch Themen, die Sie gern ebenfalls diskutiert hätten? Zögern Sie nicht und rufen Sie uns gern dazu an oder schreiben Sie eine kurze Rückmeldung per Mail.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!
Herzlichst Ihr
Public Sector-Team der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Mathias Oberndörfer Dr. Anke Empting
Rechtsanwalt Rechtsanwältin
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) hat sich am 30. Oktober 2014 auf die Fortsetzung des Hochschulpaktes, der DFG-Programmpauschalen und des Paktes für Forschung und Innovation bis zum Jahr 2020 verständigt.
Unter der Voraussetzung, dass die Regierungschefs von Bund und Ländern in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2014 ihre endgültige Zustimmung erteilen, werden die wichtigsten Förderprogramme mit einem Fördervolumen von 25,3 Mrd. Euro in die nächste Förderphase übergehen. Einen Schwerpunkt wird dabei wiederum die sogenannte Exzellenzinitiative bilden.
Auf dem bisher größten von DFG und Wissenschaftsrat initiierten gemeinsamen Treffen der auf Grundlage der Exzellenzinitiative geförderten Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte Anfang Oktober 2014 haben die Teilnehmer einstimmig ein positives Fazit gezogen und sich mit dem dringenden Appell an die Politik zur Weiterentwicklung und Fortsetzung des Programms gewandt.
Die Exzellenzinitiative habe vielfältige Impulse in das deutsche Wissenschaftssystem gegeben und die deutschen Universitäten als Orte der Spitzenforschung und Ausgangspunkte für Innovationen auch international deutlich attraktiver gemacht. An diese Erfolge müsse angeknüpft werden, wofür eine schnelle Grundsatzentscheidung des Bundes und der Länder über die Fortsetzung unabdingbare Voraussetzung sei.
Auch nach Ablauf der aktuellen Förderphase im Jahr 2017 wird es Geld für deutsche Spitzenforschung geben, und zwar genauso viel wie im Rahmen der aktuellen Exzellenzinitiative, die bis 2017 etwa vier Milliarden Euro für außerordentliche wissenschaftliche Leistungen gewährt haben wird. Wie die Förderung künftig aussehen soll, ist noch offen und abhängig von den für Januar 2016 erwarteten Ergebnissen der Untersuchungen einer Evaluierungskommission im Januar 2016.
Über die Verteilung der Kosten zur Finanzierung von Forschung zwischen Bund und Ländern ist ein Streit entbrannt; konkret geht es um die Kosten der sogenannten Programmpauschale, die bislang vom Bund getragen werden, was der Bundesrechnungshof vergangenes Jahr kritisierte. Seitdem fordert das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine Beteiligung der Länder – bislang ohne Erfolg.
Aktuell wird die Grundfinanzierung von vielen Forschungsprojekten durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) übernommen. Für die dabei entstehenden zusätzlichen Kosten gewährt die DFG zusätzlich die sogenannte Programmpauschale (20 Prozent der Projektkosten). Abhängig vom Fachbereich wären allerdings nach den Angaben der Hochschulrektoren 40 bis 70 Prozent erforderlich.
Demgegenüber wird die Forschung an außeruniversitären Einrichtungen vollkostenfinanziert. Um diese Benachteiligung gegenüber Hochschulen zu beseitigen und die Hochschulforschung nachhaltig zu sichern, hat der Senat der Hochschulrektorenkonferenz jüngst eine schrittweise Anhebung der Programmpauschale gefordert. Für alle neuen Projekte müsse zunächst mindestens das Niveau der EU-Forschungsförderung in Höhe von 25 Prozent erreicht werden. Ziel müsse es sein, bis zum Jahr 2020 zu einer Vollkostenfinanzierung zu kommen.
Durch den stetigen Aufwuchs der Drittmittel (20 Prozent) bei gleichzeitiger Stagnation bzw. Schrumpfung der Grundmittel habe sich – so die HRK – die Finanzierungsstruktur der Hochschulen in den letzten Jahren grundlegend verändert. An einigen Hochschulen machen Drittmittel sogar mehr als ein Drittel des Finanzvolumens insgesamt aus.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat den 12. Studierendensurvey veröffentlicht. Diesem liegt eine im Wintersemester 2012/13 durchgeführte Befragung von rund 5000 Studierenden an 25 Hochschulen zugrunde.
Aline Heurley, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
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Dr. Anke Empting, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
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