Unternehmen müssen seit dem 1. Januar 2021 ein besonderes Auge auf Geschäftsreisen und Entsendungen entweder von Deutschland nach Großbritannien, oder von Großbritannien nach Deutschland haben. Die Zeit der unbeschwerten Freizügigkeit zwischen den Ländern ist nun endgültig vorbei. Jede Reise sollte vor Antritt sorgfältig auf aufenthaltsrechtliche Aspekte untersucht werden. Das Versäumnis, die korrekte Einwanderungsgenehmigung vorab zu beantragen (und auch zu erhalten), kann zu ernsthaften Konsequenzen für den Reisenden, den Arbeitgeber und das Unternehmen im Zielland führen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das aufnehmende Unternehmen Teil derselben Unternehmensgruppe ist, oder ein Kunde.
Das Brexit Abkommen* enthält einige eingeschränkte Zugeständnisse für Reisen zwischen Großbritannien und der EU, solange der Reisende entweder britische oder eine europäische Staatsbürgerschaft besitzt. Diese Kategorien sind zum größten Teil komplett neu und die Art ihrer Anwendung muss in den nächsten Monaten beobachtet und getestet werden.
Bei Geschäftsreisen sollte man sich die folgenden Fragen stellen:
In Bezug auf das Brexit Abkommen* sollte man sich die folgenden Fragen stellen:
In Bezug auf Arbeitsvisa sollte man sich die folgenden Fragen stellen:
In Bezug auf britische Staatsbürger, die seit vor dem 31.12.20 in Deutschland leben und arbeiten und deutsche Staatsbürger, die seit vor dem 31.12.20 in Großbritannien arbeiten sollte man sich folgende Fragen stellen:
In allen Fällen gilt: unbedingt so früh wie möglich von Ihrem Immigration Provider prüfen lassen, ob angedachte Aktivitäten unter der jeweiligen Kategorie erlaubt sind.
In Bezug auf die neue post-Brexit Realität sollten Unternehmen sich folgende Fragen stellen:
KPMG unterstützt Sie gerne bei der Klärung all dieser und weiterer Fragen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Denise Osterwald
Solicitor, Senior Manager, Employment / Global Immigration Services
KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
deniseosterwald@kpmg-law.com
Christian Jimenez Metzler
Rechtsanwalt, Manager, Employment / Global Immigration Services
KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
cjimenezmetzler@kpmg-law.com
* Trade and Cooperation Agreement Between the European Union and The European Atomic Energy Community, Of the One Part, And the United Kingdom of Great Britain And Northern Ireland, Of the Other Part
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