Suche
Contact
26.03.2021 | KPMG Law Insights

Global Mobility – Arbeitsrecht bei internationalen Mitarbeitereinsätzen – Geschäftsreisen und Entsendungen zwischen Großbritannien und Deutschland

Geschäftsreisen und Entsendungen zwischen Großbritannien und Deutschland

Unternehmen müssen seit dem 1. Januar 2021 ein besonderes Auge auf Geschäftsreisen und Entsendungen entweder von Deutschland nach Großbritannien, oder von Großbritannien nach Deutschland haben. Die Zeit der unbeschwerten Freizügigkeit zwischen den Ländern ist nun endgültig vorbei. Jede Reise sollte vor Antritt sorgfältig auf aufenthaltsrechtliche Aspekte untersucht werden. Das Versäumnis, die korrekte Einwanderungsgenehmigung vorab zu beantragen (und auch zu erhalten), kann zu ernsthaften Konsequenzen für den Reisenden, den Arbeitgeber und das Unternehmen im Zielland führen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das aufnehmende Unternehmen Teil derselben Unternehmensgruppe ist, oder ein Kunde.

Das Brexit Abkommen* enthält einige eingeschränkte Zugeständnisse für Reisen zwischen Großbritannien und der EU, solange der Reisende entweder britische oder eine europäische Staatsbürgerschaft besitzt. Diese Kategorien sind zum größten Teil komplett neu und die Art ihrer Anwendung muss in den nächsten Monaten beobachtet und getestet werden.

Bei Geschäftsreisen sollte man sich die folgenden Fragen stellen:

  • Hat der Reisende vor dem 31.12.20 in Großbritannien oder Deutschland gearbeitet? Wenn ja, ist es möglich eine Grenzgängerbescheinigung zu beantragen? Diese erlaubt auch produktive Arbeit.
  • Hat der Reisende noch nie vor dem 31.12.20 in Großbritannien oder Deutschland gearbeitet? Wenn nicht, dann müsste er sich an die landesspezifischen Besucherregeln halten. Diese sind in der Regel sehr restriktiv und erlauben keine produktive Arbeit.

In Bezug auf das Brexit Abkommen* sollte man sich die folgenden Fragen stellen:

  • Ist der Reisende britischer oder europäischer Staatsangehöriger?
  • Wenn ja, passt die Reise in eine der neuen Kategorien? Dabei muss man die Definition der Kategorie, sowie ihre weiteren Anforderungen untersuchen.
  • Die Kategorien beinhalten ‚business visitors for establishment purposes’, ‘contractual service suppliers’, ‘intra-corporate transferees’ und ‘short-term business visitors’.

In Bezug auf Arbeitsvisa sollte man sich die folgenden Fragen stellen:

  • Passt die Reise auf keinen Fall in die Kategorien Geschäftsreisen oder kann der Sachverhalt nicht unter das Brexit Abkommen subsumiert werden? Wenn nicht, muss vor Abreise ein Arbeitsvisum beantragt und genehmigt werden.
  • Was sind die langfristigen Pläne für den Mitarbeiter – zeitbegrenzter Aufenthalt, oder permanente Verlegung?
  • Hat das Unternehmen Niederlassungen in Großbritannien und Deutschland?
  • Hat das britische Unternehmen eine ‚sponsor licence‘? Diese wird benötigt, um europäische Staatsangehörige für Arbeitsvisa zu sponsern.
  • Welches Visum deckt sich am besten mit den Geschäftsanforderungen? Muss ein an den Arbeitgeber gebundenes Visum beantragt werden oder qualifiziert sich der Reisende für ein persönliches Visum?

In Bezug auf britische Staatsbürger, die seit vor dem 31.12.20 in Deutschland leben und arbeiten und deutsche Staatsbürger, die seit vor dem 31.12.20 in Großbritannien arbeiten sollte man sich folgende Fragen stellen:

  • Wissen alle deutschen Mitarbeiter in Großbritannien vom ‚EU Settlement Scheme‘ und haben dort bereits entweder einen Antrag für den ‚settled status‘ oder den ‚pre-settled status‘ gestellt?
  • Wissen alle britischen Mitarbeiter in Deutschland, dass sie einen deklaratorischen Aufenthaltstitel, das sog. „Aufenthaltsdokument-GB“ beantragen müssen? Voraussetzung zur Erteilung ist, dass die Mitarbeiter bei der lokalen zuständigen Ausländerbehörde registriert sind.

In allen Fällen gilt: unbedingt so früh wie möglich von Ihrem Immigration Provider prüfen lassen, ob angedachte Aktivitäten unter der jeweiligen Kategorie erlaubt sind.

In Bezug auf die neue post-Brexit Realität sollten Unternehmen sich folgende Fragen stellen:

  • Wer in Ihrem Unternehmen ist für Geschäftsreisende verantwortlich? Wie stellen Sie sicher, dass niemand ohne Bewertung der Aktivitäten reist?
  • Können Sie weiterhin Zugriff auf relevante Arbeitskräfte sichern? Wie?
  • Haben Sie genügend Personal, um die neuen administrativen Visums-Abläufe aufzufangen?
  • Haben Sie höhere Budgets für zukünftige Reisebewertungen und Visumsanträge eingeplant?
  • Können Ihre Systeme früh genug Geschäftsreisen und Entsendungen ‚erkennen‘, um die jeweiligen Prozesse anzustoßen (Bewertung und/oder Antrag)?
  • Haben Sie genügend IT Kapazität, um alle Dokumente hinsichtlich Reisender von jetzt an aufzubewahren?
  • Sind Ihre Vergütungsangebote marktkonform, oder müssen sie angepasst werden, um weiterhin für hochqualifizierte Arbeitskräfte attraktiv zu bleiben?

 

KPMG unterstützt Sie gerne bei der Klärung all dieser und weiterer Fragen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

Denise Osterwald

Solicitor, Senior Manager, Employment / Global Immigration Services

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

deniseosterwald@kpmg-law.com

 

Christian Jimenez Metzler

Rechtsanwalt, Manager, Employment / Global Immigration Services

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

cjimenezmetzler@kpmg-law.com

 

* Trade and Cooperation Agreement Between the European Union and The European Atomic Energy Community, Of the One Part, And the United Kingdom of Great Britain And Northern Ireland, Of the Other Part

Explore #more

28.03.2024 | PR-Veröffentlichungen

Gastbeitrag im Recycling Magazin: Neue EU-Verpackungsverordnung auf der Zielgeraden?

Am 4. März 2024 haben Rat und Vertreter des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung erzielt, um Verpackungen nachhaltiger zu gestalten und Verpackungsabfälle in der EU…

27.03.2024 | PR-Veröffentlichungen

Gastbeitrag in der ESGZ: Neue Due-Diligence-Pflichten für Unternehmen

In der Märzausgabe der ESGZ (S.13 ff.) findet sich ein Gastbeitrag von KPMG Law Experten Anne Gillig und Thomas Uhlig zur EU-Entwaldungsverordnung. Am 31.05.2023 wurde…

27.03.2024 | KPMG Law Insights

EU-Gebäuderichtlinie: Lebenszyklus-Treibhauspotenzial wird relevant

Das EU-Parlament hat am 12. März 2024 der Novelle der EU-Gebäuderichtlinie zugestimmt. Die Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten und mittelbar auch Bauherren und Bauunternehmen, bei neuen Gebäuden…

27.03.2024 | KPMG Law Insights

Für Nachhaltigkeitsvereinbarungen gilt das Kartellverbot

Die EU möchte klimaneutral werden. Allein über rechtliche Vorgaben gelingt das nicht. Sie ist auf die Mithilfe der Wirtschaft angewiesen. Wenn Unternehmen sich zur gemeinsamen…

19.03.2024 | Business Performance & Resilience, KPMG Law Insights

CSDDD: Einigung über die EU-Lieferkettenrichtlinie

Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich am 15. März 2024 auf die CSDDD, die EU-Lieferkettenrichtlinie geeinigt. Deutschland hat sich bei der Abstimmung enthalten. Unterhändler des EU-Parlaments und…

19.03.2024 | KPMG Law Insights

Der AI Act kommt: EU möchte Risiken von KI in den Griff bekommen

Am 13. März 2024 hat das EU-Parlament dem AI Act zugestimmt und damit den Weg freigemacht für das weltweit erste Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz…

18.03.2024 | Business Performance & Resilience, PR-Veröffentlichungen

Gastbeitrag in der Börsen-Zeitung: Die Foreign Subsidies Regulation ist vor allem ein Compliance-Thema

In der Ausgabe vom 15. März 2024 der Börsen-Zeitung findet sich ein Gastbeitrag von KPMG Law Experte Jonas Brueckner. Die EU-Verordnung über Drittstaatensubventionen wird…

15.03.2024 | PR-Veröffentlichungen

Gastbeiträge in der ZURe zu den Themen ESG, Metaverse und KI

In der Ausgabe vom 13. März 2024 der ZURe findet sich ein Gastbeitrag von der KPMG Law Expertin Anne-Kathrin Gillig zum Thema ESG und die…

14.03.2024 | Business Performance & Resilience, PR-Veröffentlichungen

Gastbeitrag im Deutschen AnwaltSpiegel: Die „Foreign Subsidies Regulation“ und Unternehmen

In der Ausgabe vom 13. März 2024 des Deutschen AnwaltSpiegel findet sich ein Gastbeitrag von KPMG Law Experte Jonas Brueckner. Unternehmen, die von Mitgliedstaaten…

13.03.2024 | KPMG Law Insights

Bereit für DORA? Diese Vertragsanpassungen sind notwendig

Ab dem 17. Januar 2025 müssen Finanzunternehmen und weitere Dienstleister den Digital Operational Resilience Act (DORA) beachten. DORA soll die Vorschriften für IT-Systeme im Finanzsektor…

© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll