Klimafreundlichkeit – in jüngster Zeit häufen sich die Angaben zur Nachhaltigkeit von Produkten und Dienstleistungen. Viele Verbraucher fragen sich, ob diese Angaben auch tatsächlich der Wahrheit entsprechen. Es kommt leider immer häufiger vor, dass Unternehmen eine vermeintlich positive Umweltwirkung angeben, ohne sie belegen zu können – sogenanntes Greenwashing. Um dieses Problem zu bekämpfen, hat die EU-Kommission am 22.03.2023 einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie über die „Substantiierung und Kommunikation von umweltbezogenen Werbeaussagen“ vorgestellt – die Green-Claims-Richtlinie, die KPMG Law Expertin Isabelle Knoché in ihrem Gastbeitrag für die ESGZ diskutiert.
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