In der Februarausgabe der ESGZ (S.7 ff.) findet sich ein Gastbeitrag von KPMG Law Expertin Inke Reuter.
Seit dem 1. Januar 2023 müssen sich Vermietende an den CO2-Kosten ihrer Mietenden beteiligen. Das sieht das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten – CO2KostAufG) vor. Der Beitrag zeigt Schwachstellen und Herausforderungen bei der Anwendung des Gesetzes auf.
„Am 18.04.2023 hat das EU-Parlament die Ausweitung des europäischen Emissionshandels unter anderem auf den Gebäudesektor beschlossen.Wer über Immobilien Kohlendioxid ausstößt, muss ab 2027 EU-Emissionszertifikate kaufen.“
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