Suche
Contact
Symbolbild zum 12. Sanktionspaket: Maschine in Fabrik
20.12.2023 | KPMG Law Insights

EU verabschiedet 12. Sanktionspaket gegen Russland

Der Rat der Europäischen Union hat am 18. Dezember 2023 das 12. Sanktionspaket der EU gegen Russland verabschiedet. Der Schwerpunkt des neuen Sanktionspakets liegt auf der Einführung weiterer Ein- und Ausfuhrverbote sowie auf der Bekämpfung von Umgehungsmaßnahmen.

Hervorzuheben sind insbesondere die folgenden Änderungen:

Einfuhrverbot für russische Diamanten

Neu eingeführt wurde ein Importverbot für Diamanten und Erzeugnisse, welche Diamanten enthalten, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland in die Union oder ein Drittland ausgeführt wurden. Ausgenommen von diesem Verbot sind Industriediamanten. Schrittweise wird dieses Verbot auch auf in Drittländern polierte russische Diamanten und auf Labordiamanten und mit Diamanten besetzte Schmuckwaren und Uhren ausgeweitet.

Neue Maßnahmen zur Durchsetzung der Ölpreisobergrenze

Zur Durchsetzung der festgelegten Ölpreisobergrenze hat die EU neue Maßnahmen zur strengeren Überwachung von Tankschiffen erlassen. Gemäß dem neuen Art. 3n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 tauschen die Kommission und die Mitgliedstaaten regelmäßig Informationen aus, um Schiffe und Organisationen, die bei der Beförderung von russischem Rohöl und russischen Erdölerzeugnissen eine oder mehrere irreführende Praktiken anwenden, ermitteln zu können.

Einfuhrverbot für Flüssiggas

Weiterhin wurden verschiedenste Formen von verflüssigtem Gas der Liste jener Güter, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen hinzugefügt. Künftig ist auch der Bezug von Flüssiggas in verschiedenen Formen aus Russland untersagt. Verträge, die vor dem 19. Dezember 2023 geschlossen wurden, dürfen jedoch bis zum 20. Dezember 2024 erfüllt werden.

Maßnahmen zur Erschwerung von Umgehungsgeschäften

Um die Umgehung der bestehenden Einschränkungen weiter zu erschweren, hat die EU verschiedene neue Maßnahmen ergriffen:

So ist die Durchfuhr von in Anhang XXVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 gelisteten Güter, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten, durch Russland nun untersagt, auch wenn diese für die Ausfuhr in ein Drittland bestimmt sind.

Damit bestimmte Güter wie zum Beispiel elektronische Bauteile, Feuerwaffen und Luftfahrtgüter nicht nach Russland gelangen können, ist ab dem 20. März 2024 zu beachten: Wer diese Güter aus der EU in ein Drittland ausführt, muss seinen Vertragspartnern die Wiederausfuhr der Güter nach Russland und die Wiederausfuhr der Güter zur Verwendung in Russland vertraglich untersagen.

Ab dem 1. Mai 2024 müssen Unternehmen mit Sitz in der EU, die zu mehr als 40 Prozent von

  • in Russland niedergelassenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung oder
  • einem russischen Staatsangehörigen oder
  • einer natürlichen Person mit Wohnsitz in Russland

gehalten werden, alle Geldtransfers von mehr als 100.000 Euro aus der Union, die sie direkt oder indirekt im Rahmen einer oder mehrerer Operationen getätigt haben, an die zuständigen Behörden melden.

Weitere Informationen zum Inhalt des das 12. Sanktionspaket der EU gegen Russland sind in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission zu finden.

Explore #more

21.11.2025 | In den Medien

KPMG Law Interview in Immobilien I Haufe: Ersatzbaustoffe: „Sekundär ist nicht zweitklassig“

Die Ersatzbaustoffverordnung soll Kreislaufwirtschaft im Bau harmonisieren, doch Rechtsunsicherheit und Bürokratie bremsen. Wie kann der Durchbruch gelingen? Antworten darauf weiß KPMG Law Experte Simon Meyer

21.11.2025 | KPMG Law Insights

Wohnungsbau-Turbo: Mehr Wohnraum auf Bestandsgrundstücken

Seit dem 30.Oktober 2025 gelten neue Regelungen zur Schaffung von Wohnraum im Baugesetzbuch (BauGB). Herzstück der Änderungen ist der sogenannte Wohnungsbau-Turbo. Das Gesetzespaket erleichtert insbesondere…

19.11.2025 | KPMG Law Insights

Neues Verpackungsdurchführungsgesetz verschärft Pflichten für Unternehmen

Mit einem neuen Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) soll das deutsche Recht an die EU-Verpackungsverordnung angepasst werden. Das Bundesumweltministerium hat am 17. November 2025 einen Referentenentwurf vorgelegt. Das…

18.11.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der FAZ zum Thema Deepfakes

Betrüger fälschen kinderleicht Rechnungen oder treten sogar als Firmenchefs auf. Unternehmen können sich dagegen wehren, doch Wunderwaffen gegen KI-Angriffe gibt es keine. KPMG Law Experte…

17.11.2025 | KPMG Law Insights

Videoüberwachung im Mietobjekt: Was sollten Vermieter beachten?

Die Videoüberwachung von vermieteten Immobilien ist nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen möglich. Immer mehr Eigentümer möchten ihre Objekte auf diese Weise im Blick behalten und…

13.11.2025 | KPMG Law Insights

KI in der Rechtsabteilung implementieren – das sind die Erfolgsfaktoren

Künstliche Intelligenz (KI) nutzt der Rechtsabteilung nur dann, wenn sie richtig implementiert wird. Die Technologie verspricht, zeitintensive Routinearbeiten zu automatisieren und die Qualität juristischer Arbeit…

13.11.2025 | KPMG Law Insights

Erstes Omnibus-Paket soll Pflichten der CSDDD, CSRD und EU-Taxonomie lockern

Am 13. November 2025 hat das EU-Parlament über seine Verhandlungsposition bezüglich des sogenannten Omnibus-Paketes gestimmt, das Lockerungen der CSRD, der CSDDD und der Taxonomie vorsieht.…

12.11.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement im In-house Counsel: Mehr Stabilität unter dem Dach der Corporate Governance

Über „Corporate Governance“ wird angesichts multipler Krisen und Regulierungstendenzen der Gesetzgeber viel gesprochen. Was ist das eigentlich – eine „gute“ Corporate Governance? Wie lässt sich…

07.11.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Diehl Defence beim Kauf der Tauber Unternehmensgruppe

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Diehl Defence beim Erwerb der Tauber Unternehmensgruppe beraten. KPMG Law…

07.11.2025 | KPMG Law Insights

Änderungen beim H-1B-Visum und die Folgen für USA-Einsätze

Die Regierung von Präsident Trump hat zwei wesentliche Änderungen an dem sehr beliebten H-1B-Visaprogramm für Fachkräfte eingeführt: Die bisherige – zufallsgetriebene – Lotterie wird durch…

Kontakt

Anne-Kathrin Gillig

Partner
Regionalleiterin Mitte
Leiterin Compliance und Wirtschaftsstrafrecht
Head of ESG

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 951195013
agillig@kpmg-law.com

Marco Jan Zimmehl

Senior Associate

Prinzenstr. 23
30159 Hannover

Tel.: +49 511 7635078-147
mzimmehl@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll