Der Rat der Europäischen Union hat am 18. Dezember 2023 das 12. Sanktionspaket der EU gegen Russland verabschiedet. Der Schwerpunkt des neuen Sanktionspakets liegt auf der Einführung weiterer Ein- und Ausfuhrverbote sowie auf der Bekämpfung von Umgehungsmaßnahmen.
Hervorzuheben sind insbesondere die folgenden Änderungen:
Neu eingeführt wurde ein Importverbot für Diamanten und Erzeugnisse, welche Diamanten enthalten, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland in die Union oder ein Drittland ausgeführt wurden. Ausgenommen von diesem Verbot sind Industriediamanten. Schrittweise wird dieses Verbot auch auf in Drittländern polierte russische Diamanten und auf Labordiamanten und mit Diamanten besetzte Schmuckwaren und Uhren ausgeweitet.
Zur Durchsetzung der festgelegten Ölpreisobergrenze hat die EU neue Maßnahmen zur strengeren Überwachung von Tankschiffen erlassen. Gemäß dem neuen Art. 3n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 tauschen die Kommission und die Mitgliedstaaten regelmäßig Informationen aus, um Schiffe und Organisationen, die bei der Beförderung von russischem Rohöl und russischen Erdölerzeugnissen eine oder mehrere irreführende Praktiken anwenden, ermitteln zu können.
Weiterhin wurden verschiedenste Formen von verflüssigtem Gas der Liste jener Güter, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen hinzugefügt. Künftig ist auch der Bezug von Flüssiggas in verschiedenen Formen aus Russland untersagt. Verträge, die vor dem 19. Dezember 2023 geschlossen wurden, dürfen jedoch bis zum 20. Dezember 2024 erfüllt werden.
Um die Umgehung der bestehenden Einschränkungen weiter zu erschweren, hat die EU verschiedene neue Maßnahmen ergriffen:
So ist die Durchfuhr von in Anhang XXVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 gelisteten Güter, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten, durch Russland nun untersagt, auch wenn diese für die Ausfuhr in ein Drittland bestimmt sind.
Damit bestimmte Güter wie zum Beispiel elektronische Bauteile, Feuerwaffen und Luftfahrtgüter nicht nach Russland gelangen können, ist ab dem 20. März 2024 zu beachten: Wer diese Güter aus der EU in ein Drittland ausführt, muss seinen Vertragspartnern die Wiederausfuhr der Güter nach Russland und die Wiederausfuhr der Güter zur Verwendung in Russland vertraglich untersagen.
Ab dem 1. Mai 2024 müssen Unternehmen mit Sitz in der EU, die zu mehr als 40 Prozent von
gehalten werden, alle Geldtransfers von mehr als 100.000 Euro aus der Union, die sie direkt oder indirekt im Rahmen einer oder mehrerer Operationen getätigt haben, an die zuständigen Behörden melden.
Weitere Informationen zum Inhalt des das 12. Sanktionspaket der EU gegen Russland sind in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission zu finden.
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