Suche
Contact
Symbolbild zum 12. Sanktionspaket: Maschine in Fabrik
20.12.2023 | KPMG Law Insights

EU verabschiedet 12. Sanktionspaket gegen Russland

Der Rat der Europäischen Union hat am 18. Dezember 2023 das 12. Sanktionspaket der EU gegen Russland verabschiedet. Der Schwerpunkt des neuen Sanktionspakets liegt auf der Einführung weiterer Ein- und Ausfuhrverbote sowie auf der Bekämpfung von Umgehungsmaßnahmen.

Hervorzuheben sind insbesondere die folgenden Änderungen:

Einfuhrverbot für russische Diamanten

Neu eingeführt wurde ein Importverbot für Diamanten und Erzeugnisse, welche Diamanten enthalten, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland in die Union oder ein Drittland ausgeführt wurden. Ausgenommen von diesem Verbot sind Industriediamanten. Schrittweise wird dieses Verbot auch auf in Drittländern polierte russische Diamanten und auf Labordiamanten und mit Diamanten besetzte Schmuckwaren und Uhren ausgeweitet.

Neue Maßnahmen zur Durchsetzung der Ölpreisobergrenze

Zur Durchsetzung der festgelegten Ölpreisobergrenze hat die EU neue Maßnahmen zur strengeren Überwachung von Tankschiffen erlassen. Gemäß dem neuen Art. 3n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 tauschen die Kommission und die Mitgliedstaaten regelmäßig Informationen aus, um Schiffe und Organisationen, die bei der Beförderung von russischem Rohöl und russischen Erdölerzeugnissen eine oder mehrere irreführende Praktiken anwenden, ermitteln zu können.

Einfuhrverbot für Flüssiggas

Weiterhin wurden verschiedenste Formen von verflüssigtem Gas der Liste jener Güter, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen hinzugefügt. Künftig ist auch der Bezug von Flüssiggas in verschiedenen Formen aus Russland untersagt. Verträge, die vor dem 19. Dezember 2023 geschlossen wurden, dürfen jedoch bis zum 20. Dezember 2024 erfüllt werden.

Maßnahmen zur Erschwerung von Umgehungsgeschäften

Um die Umgehung der bestehenden Einschränkungen weiter zu erschweren, hat die EU verschiedene neue Maßnahmen ergriffen:

So ist die Durchfuhr von in Anhang XXVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 gelisteten Güter, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten, durch Russland nun untersagt, auch wenn diese für die Ausfuhr in ein Drittland bestimmt sind.

Damit bestimmte Güter wie zum Beispiel elektronische Bauteile, Feuerwaffen und Luftfahrtgüter nicht nach Russland gelangen können, ist ab dem 20. März 2024 zu beachten: Wer diese Güter aus der EU in ein Drittland ausführt, muss seinen Vertragspartnern die Wiederausfuhr der Güter nach Russland und die Wiederausfuhr der Güter zur Verwendung in Russland vertraglich untersagen.

Ab dem 1. Mai 2024 müssen Unternehmen mit Sitz in der EU, die zu mehr als 40 Prozent von

  • in Russland niedergelassenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung oder
  • einem russischen Staatsangehörigen oder
  • einer natürlichen Person mit Wohnsitz in Russland

gehalten werden, alle Geldtransfers von mehr als 100.000 Euro aus der Union, die sie direkt oder indirekt im Rahmen einer oder mehrerer Operationen getätigt haben, an die zuständigen Behörden melden.

Weitere Informationen zum Inhalt des das 12. Sanktionspaket der EU gegen Russland sind in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission zu finden.

Explore #more

23.03.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law, KPMG Law AT sowie KPMG in Deutschland und KPMG in Österreich beraten die GOLDBECK GmbH beim Erwerb von 50 Prozent der Anteile an der ZAUNERGROUP Holding GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die Buchberger Ettmayer Rechtsanwälte GmbH (KPMG Law AT) sowie die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG in Deutschland) und…

19.03.2026 | KPMG Law Insights

Business Judgement Rule beim KI-Einsatz: So haften Organe für Entscheidungen

Wenn eine KI die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen liefert, haften die verantwortlichen Personen, nicht die Maschine. Das macht den Einsatz von künstlicher Intelligenz für Vorstände…

16.03.2026 | KPMG Law Insights

KPIs in der Rechtsabteilung: Wie Legal durch Steuerung, Transparenz und Datenanalyse strategisch wirksam wird

Rechtsabteilungen stehen heute vor einer strategischen Zäsur: Sie müssen Risiken zuverlässig absichern, zugleich aber Geschwindigkeit ermöglichen, Kosten steuern und ihren Wertbeitrag gegenüber Management und Business…

13.03.2026 | KPMG Law Insights

Commercial Courts: Wann sie sich für Unternehmen lohnen – und wann nicht

Große Wirtschaftsstreitigkeiten bekommen speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Gerichte: die Commercial Courts. Der deutsche Gesetzgeber hat sie mit dem Justizstandort-Stärkungsgesetz zum 1. April 2025 eingeführt.…

10.03.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät beim Verkauf der Krasemann Hausverwaltung an Buena

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Familie KRASEMANN rechtlich beim Verkauf der KRASEMANN Immobilien- & Gebäudeservice GmbH (KIGS) und KRASEMANN Immobilien Management…

09.03.2026 | KPMG Law Insights

MiCAR und Whitepaper-Pflichten – das bedeuten die Übergangsregelungen

Seit gut einem Jahr ist die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) in Kraft. Die MiCAR verpflichtet unter anderem Emittenten und Anbieter von Kryptowerten, für jedes…

09.03.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Private Banking Magazin: Was tokenisiertes Giralgeld im Treasury-Alltag bedeutet

Nicht neue Währungen, sondern neue Abwicklungsmodelle prägen die Zukunft des Zahlungsverkehrs. Ein Praxisbericht von Marc Pussar (KPMG Law), Sascha Uhlman (KPMG) und Heiko Nix (Head…

06.03.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in smartlegalmarket: Trends für Rechtsabteilungen 2026 & 2027

KPMG Law befragt seit mehr als zehn Jahren internationale Rechtsabteilungen zu ihren Herausforderungen. Der Report «Recht auf Fortschritt« gilt heute als eine der fundiertesten Quellen…

06.03.2026 | KPMG Law Insights

Carve-out: Die größten Risiken und wie der Legal Workstream sie vermeidet

Ein Carve-out scheitert meistens nicht am Mangel an Ideen. Und nicht an fehlenden Käufern. Und in der Regel scheitern sie auch nicht an einer Einigung…

04.03.2026 | In den Medien

KPMG Law Experte mit Statement im dpn Magazin zum Standortfördergesetz

Das Standortfördergesetz entfaltet offenbar bereits kurz nach seinem Inkrafttreten eine spürbare Wirkung auf die Investitionspläne institutioneller Marktteilnehmer. In einer aktuellen Umfrage unter Asset Managern und…

Kontakt

Anne-Kathrin Gillig

Partner
Regionalleiterin Mitte
Leiterin Compliance und Wirtschaftsstrafrecht
Head of ESG

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 951195013
agillig@kpmg-law.com

Marco Jan Zimmehl

Senior Associate

Prinzenstr. 23
30159 Hannover

Tel.: +49 511 7635078-147
mzimmehl@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll