Suche
Contact
Symbolbild zur EU-Gebäuderichtlinie: Hauswand mit Bäumen
27.03.2024 | KPMG Law Insights

EU-Gebäuderichtlinie: Lebenszyklus-Treibhauspotenzial wird relevant

Das EU-Parlament hat am 12. März 2024 der Novelle der EU-Gebäuderichtlinie zugestimmt. Die Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten und mittelbar auch Bauherren und Bauunternehmen, bei neuen Gebäuden ab 2028 bzw. 2030 das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial von Gebäuden zu ermitteln.

Mit der Zustimmung des EU-Parlaments hat die Reform der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (COM (2021) – CP-0469/2021 – 2021/0426 (COD), engl. Energy Performance of Buildings Directive – EPBD) die vorletzte Hürde genommen.

Auf Gebäude entfallen 40 Prozent des Endenergieverbrauchs der Union und 36 Prozent ihrer energiebedingten Treibhausgasemissionen (vgl. Erwägungsgrund 3 der EPBD). Die Vision der Europäischen Union für einen bis 2050 dekarbonisierten Gebäudebestand ist Teil des EU-Klimaschutzpaketes „Fit for 55“ und geht über die derzeit im Mittelpunkt stehenden betriebsbedingten Treibhausgasemissionen hinaus (vgl. Erwägungsgrund 7 der EPBD). Neben den Emissionen im Betrieb, zum Beispiel durch Heizung und Klimatisierung von Gebäuden, sollen künftig auch die durch die Errichtung von Gebäuden verursachten Treibhausgasemissionen Berücksichtigung finden. So verursacht die Herstellung von Baustoffen wie zum Beispiel Beton und Stahl, erhebliche Treibhausgasemissionen, während im Baustoff Holz sogar jahrzehntelang CO2 gebunden wird. Materialien, Planung und Ausführungsarten haben somit starken Einfluss auf die Lebenszyklusemissionen des Gebäudes und damit auf sein Lebenszyklus-Treibhauspotenzial (GWP).

Verpflichtung zur Ermittlung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials

Art. 7 Abs. 2 EPBD verpflichtet die Mitgliedstaaten, dass ab den folgenden Zeitpunkten das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial gemäß Anhang III berechnet und im Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes offengelegt wird:

  • ab dem 1. Januar 2028 für alle neuen Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 1.000 m²
  • ab dem 1. Januar 2030 für alle neuen Gebäude.

Für die Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials neuer Gebäude gemäß Artikel 7 Abs. 2 EPBD wird gemäß Anhang III EPBP das Gesamt-Lebenszyklus-Treibhausgaspotenzial als numerischer Indikator angegeben, ausgedrückt in kg CO2eq/(m²) (Nutzfläche) für jede Lebenszyklusphase, berechnet über einen Bezugszeitraum von 50 Jahren. Die Datenauswahl, die Festlegung des Szenarios und die Berechnungen erfolgen gemäß EN 15978. Das schließt die Ermittlung der Treibhausgaspotenziale der Herstellungsphase (A1-3) und der Errichtungsphase (A4-5) sowie die Entsorgungsphase (C1-4) eines Gebäudes mit ein.

Sämtliche Daten werden in nationalen Datenbanken für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden gesammelt. Die aggregierten und anonymisierten Daten zum Gebäudebestand werden gemäß Art. 22 Abs. 2 EPBD unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten öffentlich zugänglich gemacht.

Ausblick und Fazit

Der Entwurf ist noch vom Rat der Europäischen Union zu billigen. Der Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie, dem die Angelegenheit zugewiesen ist, wird sich frühstens am 30. Mai 2024 förmlich mit dem Entwurf befassen. Danach ist noch die nationale Umsetzung der Richtlinie erforderlich.

Ab dem 1. Januar 2028 – bzw. für Gebäude kleiner 1.000 m² ab 2030 – sind die Lebenszyklus-Treibhauspotenziale gemäß Art. 7 Abs. 2 EPBD verpflichtend zu ermitteln. Für Neubauten sollten sich alle Baubeteiligten bereits jetzt darauf einstellen, das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial bei der Planung zu berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten veröffentlichen nach Art. 7 Abs. 5 EPBD bis zum 1. Januar 2027 einen Fahrplan, in dem die Einführung von Grenzwerten für das gesamte kumulative Lebenszyklus-Treibhausgaspotenzial aller neuen Gebäude im Einzelnen dargelegt wird und Zielvorgaben für neue Gebäude ab 2030 festgelegt werden.

Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht vom 19. Januar 2022 ausgeführt, dass unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsaspekte eine Handlungsalternative wirtschaftlich sein kann, die ohne Berücksichtigung dieser Aspekte ansonsten unwirtschaftlich gewesen wäre.

Die Ermittlung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials schafft Informationsgrundlagen und Steuerungsmöglichkeiten für Bauherren und Bauunternehmen. Bauherren können in ihrer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 BHO Klimakosten anhand des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials und eines Schattenpreises auf CO2-Emissionen ausweisen und im Rahmen ihrer Beschaffung bewerten. Wie im Einzelnen CO2-Emmissionen über einen Schattenpreis haushaltsrechtlich, vergaberechtlich und vertragsrechtlich Berücksichtigung finden können, haben wir in einem Impulspapier im Auftrag des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie beschrieben und Muster für die Praxis aufgezeigt.

 

 

Explore #more

18.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in Innovative Verwaltung: Schutz in stürmischen Zeiten

Organe kommunaler Unternehmen tragen ein persönliches, unbegrenztes Haftungsrisiko, das durch die Besonderheiten des öffentlichen Sektors zusätzlich exponiert ist. Eine D&O-Versicherung schützt Vermögen und deckt die…

18.06.2026 | In den Medien

Handelsblatt und Best Lawyers zeichnet KPMG Law Expert:innen aus

Best Lawyers hat erneut exklusiv für das Handelsblatt die besten Wirtschaftsanwältinnen und -anwälte Deutschlands für das Jahr 2026 ermittelt. Insgesamt wurden 31  Anwältinnen und Anwälte…

15.06.2026 | KPMG Law Insights

Mehr Honorar für Planer wegen Kostensteigerungen? Was Auftraggeber wissen sollten

Immer häufiger landen Nachforderungen von Architekten und Ingenieuren auf den Schreibtischen ihrer Auftraggeber. „Das Projekt zieht sich, die Baupreise steigen und auch unsere Kosten

12.06.2026 | KPMG Law Insights

12. GWB-Novelle: Was sich bei Transaktionen, Vergaben und bestimmten Branchen ändert

Die geplante 12. GWB-Novelle bringt für Unternehmen voraussichtlich einige wichtige Änderungen: unter anderem höhere Schwellen in der Fusionskontrolle, eine weiter gefasste Transaktionswertschwelle mit neuem Anzeigeverfahren…

09.06.2026 | KPMG Law Insights

Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie: Das empfiehlt die Expertenkommission

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist seit Juni 2023 in Kraft und hätte bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt…

02.06.2026 | Dealmeldungen

KPMG begleitet die hpm Henkel Projektmanagement bei der Integration in das BKW Engineering Netzwerk

KPMG Law hat den Gesellschafter der hpm Henkel Projektmanagement exklusiv bei der Integration in das Netzwerk BKW Engineering juristisch beraten. KPMG Law hat in rechtlichen…

02.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Zitat in der Welt und im Business Insider zu den wichtigsten Änderungen im Juni

Im Juni treten gleich mehrere Änderungen in Kraft, die Millionen Verbraucher in Deutschland direkt betreffen. Von neuen Rechten beim Online-Shopping über Änderungen bei der Rente…

29.05.2026 | In den Medien

Statement von KPMG Law Experten in der Süddeutschen Zeitung zum Thema Embedded Insurance

Immer öfter werden beim Kauf von Autos, Handys oder Konzertkarten auch Versicherungen angeboten. Besonders gefragt sind eingebettete Versicherungen beim Kauf von Elektrogeräten wie Smartphones. In…

26.05.2026 | KPMG Law Insights

Der Industriestrompreis – Kostenentlastung mit neuen Voraussetzungen und Nachweispflichten

Der Industriestrompreis steht in den Startlöchern: Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 6. Mai 2026 liegt nun der lange erwartete Rechtsrahmen für den deutschen Industriestrompreis…

19.05.2026 | KPMG Law Insights

Die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes soll Infrastrukturprojekte beschleunigen

Mit der am 21. Januar 2026 im Bundeskabinett beschlossenen Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) sollen Infrastrukturvorhaben beschleunigt werden. Der Gesetzentwurf schränkt Rechte von Umwelt- und Naturschutzverbänden…

Kontakt

Dr. Torsten Göhlert

Partner

Galeriestraße 2
01067 Dresden

Tel.: +49 351 21294423
tgoehlert@kpmg-law.com

Dr. Jan T. Tenner, LL.M.

Senior Manager
Fachanwalt für Vergaberecht

Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf

Tel.: +49 211 4155597-624
jantenner@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll