Suche
Contact
Symbolbild zur EU-Gebäuderichtlinie: Hauswand mit Bäumen
27.03.2024 | KPMG Law Insights

EU-Gebäuderichtlinie: Lebenszyklus-Treibhauspotenzial wird relevant

Das EU-Parlament hat am 12. März 2024 der Novelle der EU-Gebäuderichtlinie zugestimmt. Die Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten und mittelbar auch Bauherren und Bauunternehmen, bei neuen Gebäuden ab 2028 bzw. 2030 das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial von Gebäuden zu ermitteln.

Mit der Zustimmung des EU-Parlaments hat die Reform der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (COM (2021) – CP-0469/2021 – 2021/0426 (COD), engl. Energy Performance of Buildings Directive – EPBD) die vorletzte Hürde genommen.

Auf Gebäude entfallen 40 Prozent des Endenergieverbrauchs der Union und 36 Prozent ihrer energiebedingten Treibhausgasemissionen (vgl. Erwägungsgrund 3 der EPBD). Die Vision der Europäischen Union für einen bis 2050 dekarbonisierten Gebäudebestand ist Teil des EU-Klimaschutzpaketes „Fit for 55“ und geht über die derzeit im Mittelpunkt stehenden betriebsbedingten Treibhausgasemissionen hinaus (vgl. Erwägungsgrund 7 der EPBD). Neben den Emissionen im Betrieb, zum Beispiel durch Heizung und Klimatisierung von Gebäuden, sollen künftig auch die durch die Errichtung von Gebäuden verursachten Treibhausgasemissionen Berücksichtigung finden. So verursacht die Herstellung von Baustoffen wie zum Beispiel Beton und Stahl, erhebliche Treibhausgasemissionen, während im Baustoff Holz sogar jahrzehntelang CO2 gebunden wird. Materialien, Planung und Ausführungsarten haben somit starken Einfluss auf die Lebenszyklusemissionen des Gebäudes und damit auf sein Lebenszyklus-Treibhauspotenzial (GWP).

Verpflichtung zur Ermittlung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials

Art. 7 Abs. 2 EPBD verpflichtet die Mitgliedstaaten, dass ab den folgenden Zeitpunkten das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial gemäß Anhang III berechnet und im Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes offengelegt wird:

  • ab dem 1. Januar 2028 für alle neuen Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 1.000 m²
  • ab dem 1. Januar 2030 für alle neuen Gebäude.

Für die Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials neuer Gebäude gemäß Artikel 7 Abs. 2 EPBD wird gemäß Anhang III EPBP das Gesamt-Lebenszyklus-Treibhausgaspotenzial als numerischer Indikator angegeben, ausgedrückt in kg CO2eq/(m²) (Nutzfläche) für jede Lebenszyklusphase, berechnet über einen Bezugszeitraum von 50 Jahren. Die Datenauswahl, die Festlegung des Szenarios und die Berechnungen erfolgen gemäß EN 15978. Das schließt die Ermittlung der Treibhausgaspotenziale der Herstellungsphase (A1-3) und der Errichtungsphase (A4-5) sowie die Entsorgungsphase (C1-4) eines Gebäudes mit ein.

Sämtliche Daten werden in nationalen Datenbanken für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden gesammelt. Die aggregierten und anonymisierten Daten zum Gebäudebestand werden gemäß Art. 22 Abs. 2 EPBD unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten öffentlich zugänglich gemacht.

Ausblick und Fazit

Der Entwurf ist noch vom Rat der Europäischen Union zu billigen. Der Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie, dem die Angelegenheit zugewiesen ist, wird sich frühstens am 30. Mai 2024 förmlich mit dem Entwurf befassen. Danach ist noch die nationale Umsetzung der Richtlinie erforderlich.

Ab dem 1. Januar 2028 – bzw. für Gebäude kleiner 1.000 m² ab 2030 – sind die Lebenszyklus-Treibhauspotenziale gemäß Art. 7 Abs. 2 EPBD verpflichtend zu ermitteln. Für Neubauten sollten sich alle Baubeteiligten bereits jetzt darauf einstellen, das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial bei der Planung zu berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten veröffentlichen nach Art. 7 Abs. 5 EPBD bis zum 1. Januar 2027 einen Fahrplan, in dem die Einführung von Grenzwerten für das gesamte kumulative Lebenszyklus-Treibhausgaspotenzial aller neuen Gebäude im Einzelnen dargelegt wird und Zielvorgaben für neue Gebäude ab 2030 festgelegt werden.

Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht vom 19. Januar 2022 ausgeführt, dass unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsaspekte eine Handlungsalternative wirtschaftlich sein kann, die ohne Berücksichtigung dieser Aspekte ansonsten unwirtschaftlich gewesen wäre.

Die Ermittlung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials schafft Informationsgrundlagen und Steuerungsmöglichkeiten für Bauherren und Bauunternehmen. Bauherren können in ihrer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 BHO Klimakosten anhand des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials und eines Schattenpreises auf CO2-Emissionen ausweisen und im Rahmen ihrer Beschaffung bewerten. Wie im Einzelnen CO2-Emmissionen über einen Schattenpreis haushaltsrechtlich, vergaberechtlich und vertragsrechtlich Berücksichtigung finden können, haben wir in einem Impulspapier im Auftrag des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie beschrieben und Muster für die Praxis aufgezeigt.

 

 

Explore #more

03.04.2025 | KPMG Law Insights

Erstes Omnibus-Paket soll Pflichten der CSDDD, CSRD und EU-Taxonomie lockern

Die EU-Kommission hatte am 26. Februar 2025 den Entwurf des ersten angekündigten Omnibus-Pakets veröffentlicht. Mit der ersten Omnibus-Initiative möchte die Kommission insbesondere die CSRD, die…

31.03.2025 | In den Medien

Statement in der IZ zum Thema Mieterstrommodelle

Der Europäische Gerichtshof hält deutsche Sonderregeln bezüglich PV-Anlagen und Ähnlichem für unvereinbar mit EU-Recht. Nun drohen die Betreiber von Mieterstrommodellen unter die Regulatorik zu fallen…

28.03.2025 | KPMG Law Insights

Planfeststellungsverfahren: So können Projektmanager Behörden entlasten

Große Infrastrukturvorhaben wie Flughäfen, Fernstraßen oder Eisenbahntrassen berühren diverse öffentliche Belange und die privaten Interessen einer großen Zahl von Personen. Daher gibt es für solche…

24.03.2025 | KPMG Law Insights

Produktpiraterie im Online-Handel: Das sind die neuesten Tricks

Mit dem wachsenden Online-Handel floriert auch die Produktpiraterie. Ein großes Problem für Markeninhaber, aber auch eine Herausforderung für Online-Marktplätze und die Gesetzgeber. Was sind die…

24.03.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät den Flughafen München beim Verkauf der aerogate München Gesellschaft für Luftverkehrsabfertigungen mbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Flughafen München GmbH (FMG) rechtlich beim Verkauf ihrer Tochtergesellschaft aerogate München Gesellschaft für Luftverkehrsabfertigungen mbH (aerogate)…

21.03.2025 | KPMG Law Insights

Sondervermögen Infrastruktur: So gelingt der Verwaltung eine schnelle Umsetzung der Projekte

Das Sondervermögen Infrastruktur schafft die Chance, den jahrelangen Investitionsrückstau aufzuholen. Es ist Eile geboten. Verteidigungsfähigkeit, Wirtschaftswachstum und Dekarbonisierung erfordern eine funktionierende Verkehrs- und Bildungsinfrastruktur. Der…

21.03.2025 | In den Medien

Einbindung des Baus in die Planung – Gutachten zur Vereinbarkeit mit Haushalts- und Vergaberecht

Planung und Bau bilden eine Einheit für die Realisierung von Bauprojekten. Durch die Planung werden die zentralen Weichen für die Ausführung des Bauvorhabens gestellt. Gleichwohl…

20.03.2025 | KPMG Law Insights

AI Act: Das gilt für KI in Hochschulen und Forschung

Künstliche Intelligenz (KI) bietet zahlreiche Chancen für Forschung, Lehre und Verwaltung, wirft aber zugleich komplexe rechtliche Fragen auf. Die KI-Verordnung der Europäischen Union (AI

19.03.2025 | In den Medien

BUJ/KPMG Law Summit Transformation

Der Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. (BUJ) und KPMG Law laden Sie herzlich zum BUJ Summit Transformation am 28. Mai 2025 nach Frankfurt am…

18.03.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der Deutschen Verkehrszeitung DVZ: Planen im Kriechgang; DIHK sieht großes Potenzial für schnelleren Verkehrswegebau

Die Handelskammer in Arnsberg zeichnet regelmäßig die schlechtesten Landesstraßen im westfälischen Hellweg-Sauerland aus. Eine lustige Idee, wenn sie nicht so überdeutlich das Drama der Verkehrsinfrastruktur…

Kontakt

Dr. Torsten Göhlert

Partner

Galeriestraße 2
01067 Dresden

Tel.: +49 351 21294423
tgoehlert@kpmg-law.com

Dr. Jan T. Tenner, LL.M.

Senior Manager

Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf

Tel.: +49 211 4155597-624
jantenner@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll