Suche
Contact
Symbolbild zur Ökodesign-Verordnung: Container
27.05.2024 | KPMG Law Insights

Ökodesign-Verordnung: Produkte sollen nachhaltiger werden

Das Europäische Parlament hatte am 23. April 2024 der neuen EU-Ökodesign-Verordnung zugestimmt; am 27. Mai 2024 gaben auch die EU-Mitgliedsstaaten grünes Licht. Die Verordnung legt Mindestanforderungen an die Umweltverträglichkeit von Produkten fest, die in der EU verkauft werden. Das Ziel: Es sollen weniger Produkte weggeworfen werden. Das soll dadurch erreicht werden, dass Produkte nachhaltiger werden. Betroffen sind nahezu alle Arten von Waren. Die neue Ökodesign-Verordnung findet in den Mitgliedstaaten unmittelbar Anwendung. Sie soll die Ökodesign-Richtlinie von 2009 ersetzen.

Anwendungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung

Die Ökodesign-Verordnung wird in absehbarer Zeit für fast alle Produktkategorien gelten. Ausgenommen sind Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel und lebende Organismen sowie Kraftfahrzeuge. Die Verordnung schafft damit einen harmonisierten Rahmen für die Festlegung von Anforderungen an bestimmte Produktgruppen, um diese nicht nur – wie es die bisherige Ökodesign-Richtlinie aus 2009 vorsieht – energie- und ressourceneffizienter zu machen, sondern auch hinsichtlich Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit zu verbessern und sie einfacher zu recyceln sowie zu warten.

Verbot der Vernichtung von unverkauften Waren

Die Vernichtung von unverkauften Textilien und Schuhen soll nach der Verordnung verboten werden. Wirtschaftsakteure, die andere unverkaufte Waren vernichten, müssen voraussichtlich jährlich über die Menge der von ihnen entsorgten Produkte und die entsprechenden Gründe dafür berichten. Kleine und Kleinstunternehmen sollen von dem Verbot ausgenommen werden, während für mittlere Unternehmen eine sechsjährige Ausnahmeregelung gelten soll. Das Verbot soll zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam werden. Das Vernichtungsverbot könnte noch ausgeweitet werden. Denn die Kommission wird möglicherweise in den kommenden Jahren weitere Produkte in die Liste aufnehmen.

Digitaler Produktpass für besser informierte Verbraucher:innen

Auch die Digitalisierung von Produkten möchte der europäische Verordnungsgeber mit der Ökodesign-Verordnung vorantreiben. Ähnlich wie es auch schon die neue europäische Batterieverordnung vorsieht, soll ein „digitaler Produktpass“ Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten liefern. Gemäß Einigungstext wird die EU-Kommission zudem ein öffentliches Webportal betreiben, mit dem Verbraucher:innen die in den Produktpässen enthaltenen Informationen suchen und vergleichen können. So soll der Produktpass Verbraucher:innen und Unternehmen dabei helfen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Der Pass soll auch Behörden nutzen, indem er Prüfungen und Kontrollen erleichtert.

Zeitrahmen

Sowohl die Industrie als auch die europäischen Mitgliedstaaten haben nach Erlass des delegierten Rechtsakts 18 Monate Zeit, sich auf die neuen Ökodesign-Anforderungen einzustellen und ihre Produkte anzupassen. In einigen hinreichend begründeten Fällen kann die Kommission allerdings auch ein früheres Datum für die Anwendung festlegen. Unternehmen sollten sich also sicherheitshalber frühzeitig mit der neuen Verordnung auseinandersetzen und Maßnahmen ergreifen.

Fazit und Ausblick

Die Verordnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Zukunft. Sie ist Teil der Bemühungen der EU, die Umweltbelastung zu reduzieren und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu fördern. Die EU setzt damit ein weiteres Zeichen für ihr Engagement im Kampf gegen den Klimawandel und für eine Förderung der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Nach der Billigung durch den Rat ist die Verkündung und das Inkrafttreten zeitnah zu erwarten.

 

Explore #more

19.01.2026 | KPMG Law Insights

PSD3 und PSR: Neue Payment-Regulierung für Zahlungsdienstleister und Banken

Die Europäische Kommission hat mit den Entwürfen der Dritten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 3 – PSD3) und der neuen Zahlungsdiensteverordnung (Payment Services Regulation – PSR)…

15.01.2026 | KPMG Law Insights

Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss ermöglicht Förderung von erschwinglichem Wohnraum

Die öffentliche Hand kann dank des neuen DAWI-Freistellungsbeschlusses erschwinglichen Wohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen einfacher fördern. Die Europäische Kommission erweitert mit der Neufassung vom…

12.01.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in Wirtschaft und Wettbewerb: Earnings Calls unter (KI-)Kontrolle: Neuer Ausgangspunkt für Dawn Raids der Kommission

Öffentliche Äußerungen von Unternehmen in Earnings Calls bergen kartellrechtliche Risiken: Bei solchen Präsentationen von Quartals- oder Jahresergebnissen und der anschließenden Diskussion mit Analysten, Investoren und…

12.01.2026 | KPMG Law Insights

Standortfördergesetz: Neue Impulse für Investitionen und den Kapitalmarkt

Am 19. Dezember 2025 hat der Bundestag das Standortfördergesetz (StoFöG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Deutschland als Wirtschafts- und Finanzstandort nachhaltig zu stärken, private

09.01.2026 | KPMG Law Insights

Die EmpCo tritt in Kraft – Antworten auf die wichtigsten Praxisfragen

Umweltaussagen werden für Unternehmen immer riskanter. Aufgrund der Empowering Consumers Directive (EmpCo) gelten in Kürze wesentlich strengere Regeln für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel. Die Richtlinie ist…

05.01.2026 | In den Medien

KPMG Law Experte in der Börsen-Zeitung zum digitalen Euro

Der digitale Euro soll bis 2029 kommen. Die Notenbank muss jedoch noch viel Überzeugungsarbeit leisten. Die Skepsis ist groß, bei Banken, in der Bevölkerung und…

22.12.2025 | KPMG Law Insights

Neue EU-Richtlinie verschärft Umweltstrafrecht

Umweltkriminalität wird künftig härter sanktioniert. Die Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt wird in deutsches Recht umgesetzt. Sie sieht neue Straftatbestände und…

19.12.2025 | KPMG Law Insights

Digital Omnibus: Mehr Effizienz statt Deregulierung

Die EU-Kommission möchte die Digitalgesetze entschlacken. Am 19. November 2025 hat sie ihre Vorschläge zum „Digital-Omnibus“ (inklusive separatem AI-Omnibus) vorgelegt. Der Kern des Reformpakets: Die…

18.12.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten die Gesellschafter der Frerk Aggregatebau beim Verkauf an DEUTZ

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Gesellschafter der Frerk Aggregatebau GmbH (Frerk) beim Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile…

17.12.2025 | KPMG Law Insights

KI-gestützte Risikochecks von NDAs und CoCs: So profitieren Rechtsabteilungen

Künstliche Intelligenz kann Rechtsabteilungen vor allem bei Routineaufgaben wie der Prüfung von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) oder Verhaltenskodizes (Codes of Conducts, kurz: CoCs) entlasten. Diese Dokumente sind…

Kontakt

Dr. Simon Meyer

Partner

Friedenstraße 10
81671 München

Tel.: +49 89 5997606 5021
simonmeyer@kpmg-law.com

Dr. Sandro Köpper

Senior Associate

Prinzenstr. 23
30159 Hannover

Tel.: +49 511 7635078-153
skoepper@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll