Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 01.01.2024 in Kraft. Jeder Gesellschaftsvertrag sollte einer Prüfung unterzogen werden.
Das MoPeG bringt eine große Vielzahl neuer Regelungen. Wichtige Änderungen sind z.B.:
Die schlichte Masse der Themen macht es für die Betroffenen schwierig, einen Überblick über den Gestaltungsbedarf in Bezug auf „ihre“ Gesellschaft zu gewinnen. Die Frage, wie sensibel die von der Reform betroffenen Regelungen im Gesellschaftsvertrag für das soziale Gefüge der Gesellschaft sind, wird in jedem Einzelfall anders zu beantworten sein. Die Umsetzung des individuellen Anpassungsbedarfs kann daher in einem Fall eine schlichte Formalität auf der ordentlichen Gesellschafterversammlung sein, sie kann aber in einem anderen Fall auch Anlass für eine intensive Diskussion mit Konfliktpotential sein. In jedem Fall sollte die Anpassung juristisch umfassend vorbereitet werden.
KPMG Law bietet Ihnen dazu passend zum konkreten Bedarf individuelle Analysen, Gestaltungsvorschläge und Workshops an. Für einen fundierten Überblick darüber, welche Relevanz die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts individuell für Ihre Gesellschaft hat, empfehlen wir das Prüfzentrum der KPMG Law. Sie erhalten damit eine erste schnelle und zuverlässige Einschätzung, welche Anpassungsbedarfe sich für einen konkreten Gesellschaftsvertrag ergeben, und das zu einem Festpreis.
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