Suche
Contact
02.04.2014 | KPMG Law Insights

„COSME“: Neues EU-Programm tritt für KMU-Finanzierung in Kraft

Liebe Leserinnen und Leser,

kurz vor der Europawahl liegt unser Fokus dieses Mal wieder ganz beim EU-Beihilfen- und Fördermittelrecht.

Spannende Zeiten kommen auf die Forschungs- und Entwicklungslandschaft zu: Die EU-Kommission hat einen Mitteilungsentwurf über staatliche Beihilfen, insbesondere für F&E&I-Vorhaben, erlassen. Dieser Entwurf gibt Anlass zur Freude, da die Kommission zahlreiche Begrifflichkeiten und Förderinstrumente aus den verschiedenen EU-Mittelungen nunmehr regelwerksübergreifend bestimmt und konkretisiert und damit eine höhere Rechtssicherheit schafft.

Zudem hat sich der EuGH zur Bindung nationaler Gerichte an Stellungnahmen der EU-Kommission geäußert und klargestellt, dass nationale Gerichte bei der Durchführung von Entscheidungen der EU-Kommission an später ergangene Stellungnahmen der Kommission zwar nicht gebunden sind, diese aber nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zu berücksichtigen haben.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre!

Ihr Public Sector-Team der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mathias Oberndörfer  Dr. Anke Empting

Am 1. Januar 2014 ist das neue EU-Programm „COSME“ gestartet. Es hat eine Laufzeit bis 2020 und dient der Förderung von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Das Programm wird aus Mitteln des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) finanziert und ist mit einem Budget in Höhe von insgesamt 2,5 Mrd. € ausgestattet.

Mit COSME soll die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von KMU deutlich gesteigert werden. KMU sollen mit Hilfe des EU-Programms einen erleichterten Zugang zu Finanzmitteln und zu Märkten innerhalb und außerhalb der EU erhalten.

 

Adressaten von COSME

COSME richtet sich in erster Linie an KMU. Darunter fallen – unabhängig vom Tätigkeitsbereich und einer etwaigen Branchenzugehörigkeit – alle Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die zudem eigenständig sind und deren Jahresumsatz 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von 43 Mio. € nicht übersteigen. COSME kann zudem auch von regionalen und kommunalen Behörden sowie zum Teil auch von Nicht-KMU in Anspruch genommen werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Arbeitsprogramm, das auf den Seiten der EU-Kommission abrufbar ist.

COSME führt einen Großteil der Maßnahmen des „Entrepreneurship and Innovation Programme“ (EIP) fort, die unter dem Dach des aktuellen „Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ (CIP) angesiedelt sind. Die bisherigen EIP-Maßnahmenbereiche „Innovation“ und „Ökoinnovation“ werden dabei in das neue, stärker technologieorientierte Programm „Horizon 2020“ integriert. Bei Programme ergänzen sich.

Zentrale Ziele von COSME sind:

  • die Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU
  • die Schaffung eines günstigen Umfelds für Neugründungen und Expansionen von Unternehmen
  • die Förderung einer Unternehmerkultur in Europa
  • die Erhöhung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen
  • die Unterstützung von KMU bei der Expansion ins Ausland und Verbesserung ihres Zugangs zu Märkten

Zur Förderung dieser Ziele sieht das COSME-Programm insbesondere zwei Formen von Fazilitäten vor:

  • Eine Kreditfazilität ermöglicht KMU den Erhalt direkter Bürgschaften oder sonstiger Risikoverteilungsvereinbarungen mit Finanzmittlern zur Abdeckung von Krediten bis zu 150. 000 €.
  • Eine Eigenkapital-Fazilität zielt auf Investitionen in der Wachstumsphase ab, in deren Rahmen KMU auf kommerzielle Ziele ausgerichtetes, rückzahlbares Beteiligungskapital – zumeist in Form von Risikokapital – mit Hilfe von Finanzmittlern bereitgestellt werden soll.

Die Bereitstellung der einzelnen Finanzierungsinstrumente erfolgt über die nationalen Geschäftsbanken in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Bewilligung des Antrags über die Geschäftsbank.

Explore #more

04.02.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät ROTOP-Gesellschafter im Zusammenhang mit einem Investment von GENUI und SHS Capital

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Gesellschafter der ROTOP Pharmaka GmbH (ROTOP), einen Anbieter von Entwicklungs- und Fertigungskapazitäten für Radiodiagnostika und Radiotherapeutika,…

31.01.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law unterstützt HWP bei Mehrheitsbeteiligung an instakorr GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die HWP Handwerkspartner Gruppe (HWP) beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der instakorr GmbH (instakorr) beraten. KPMG Law…

29.01.2025 | KPMG Law Insights

Grüner Wasserstoff aus Abwasser – rechtliche Hürden bei der Herstellung

Wasserstoff liefert deutlich mehr Energie als Benzin oder Diesel. Wird er mit erneuerbaren Energien hergestellt, kann Wasserstoff einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Erst vor…

29.01.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law begleitet HWP beim Erwerb der Hydro-Tech GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die HWP Handwerkspartner Gruppe (HWP) beim Erwerb der Hydro-Tech GmbH Hochdruck- und Reinigungstechniken Maler und Betoninstandsetzungsarbeiten (Hydro-Tech)…

29.01.2025 | KPMG Law Insights

Was die Green Claims Directive für Unternehmen bedeutet – ein Überblick

Mit der Green Claims Directive wird die EU umfangreiche Regelungen zu den Voraussetzungen zulässiger Umweltaussagen einführen. Das Ziel ist, Greenwashing zu verhindern, damit Verbraucher:innen künftig…

27.01.2025 | In den Medien

Merger control and national security: key considerations for corporate transactions

Financier Worldwide discusses key merger control and national security considerations for corporate transactions with Lisa Navarro, Stuart Bedford, Gerrit Rixen (KPMG Law Germany), Helen Roxburgh…

24.01.2025 | In den Medien

Gastbeitrag in der ESGZ: Chancen mit Diskriminierungsrisiken: KI im Bereich Human Resources

Künstliche Intelligenz (KI) ist nicht länger Zukunftsmusik, sondern verändert bereits die Arbeitswelt in rasantem Tempo. Unternehmen setzen zunehmend auf KI-basierte Lösungen, um Prozesse zu optimieren…

24.01.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät DKB bei Joint Ventures mit Sparkassen-Finanzgruppe im Kreditprocessing

KPMG Law berät die Deutsche Kreditbank AG (DKB) bei der Errichtung eines Joint Ventures im Bereich Kreditkartenprocessing mit Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe. Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft…

24.01.2025 | KPMG Law Insights

Tübinger Verpackungssteuersatzung ist verfassungsgemäß

Die Tübinger Verpackungssteuer ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verpackungssteuersatzung der Universitätsstadt Tübingen zurückgewiesen. Der Beschluss vom 27. November 2024 (1 BvR

22.01.2025 | KPMG Law Insights

Die EU-Verpackungsverordnung macht strenge Vorgaben für Verpackungen

Die Verpackungsverordnung tritt am 11. Februar 2025 in Kraft. Nachdem das Europäische Parlament bereits am 24. April 2024 den Entwurf der Kommission angenommen hatte, hatten…

Kontakt

Mathias Oberndörfer

Geschäftsführer
Bereichsvorstand Öffentlicher Sektor KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Theodor-Heuss-Straße 5
70174 Stuttgart

Tel.: +49 711 781923410
moberndoerfer@kpmg-law.com

© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll