Suche
Contact
02.04.2014 | KPMG Law Insights

„COSME“: Neues EU-Programm tritt für KMU-Finanzierung in Kraft

Liebe Leserinnen und Leser,

kurz vor der Europawahl liegt unser Fokus dieses Mal wieder ganz beim EU-Beihilfen- und Fördermittelrecht.

Spannende Zeiten kommen auf die Forschungs- und Entwicklungslandschaft zu: Die EU-Kommission hat einen Mitteilungsentwurf über staatliche Beihilfen, insbesondere für F&E&I-Vorhaben, erlassen. Dieser Entwurf gibt Anlass zur Freude, da die Kommission zahlreiche Begrifflichkeiten und Förderinstrumente aus den verschiedenen EU-Mittelungen nunmehr regelwerksübergreifend bestimmt und konkretisiert und damit eine höhere Rechtssicherheit schafft.

Zudem hat sich der EuGH zur Bindung nationaler Gerichte an Stellungnahmen der EU-Kommission geäußert und klargestellt, dass nationale Gerichte bei der Durchführung von Entscheidungen der EU-Kommission an später ergangene Stellungnahmen der Kommission zwar nicht gebunden sind, diese aber nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zu berücksichtigen haben.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre!

Ihr Public Sector-Team der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mathias Oberndörfer  Dr. Anke Empting

Am 1. Januar 2014 ist das neue EU-Programm „COSME“ gestartet. Es hat eine Laufzeit bis 2020 und dient der Förderung von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Das Programm wird aus Mitteln des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) finanziert und ist mit einem Budget in Höhe von insgesamt 2,5 Mrd. € ausgestattet.

Mit COSME soll die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von KMU deutlich gesteigert werden. KMU sollen mit Hilfe des EU-Programms einen erleichterten Zugang zu Finanzmitteln und zu Märkten innerhalb und außerhalb der EU erhalten.

 

Adressaten von COSME

COSME richtet sich in erster Linie an KMU. Darunter fallen – unabhängig vom Tätigkeitsbereich und einer etwaigen Branchenzugehörigkeit – alle Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die zudem eigenständig sind und deren Jahresumsatz 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von 43 Mio. € nicht übersteigen. COSME kann zudem auch von regionalen und kommunalen Behörden sowie zum Teil auch von Nicht-KMU in Anspruch genommen werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Arbeitsprogramm, das auf den Seiten der EU-Kommission abrufbar ist.

COSME führt einen Großteil der Maßnahmen des „Entrepreneurship and Innovation Programme“ (EIP) fort, die unter dem Dach des aktuellen „Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ (CIP) angesiedelt sind. Die bisherigen EIP-Maßnahmenbereiche „Innovation“ und „Ökoinnovation“ werden dabei in das neue, stärker technologieorientierte Programm „Horizon 2020“ integriert. Bei Programme ergänzen sich.

Zentrale Ziele von COSME sind:

  • die Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU
  • die Schaffung eines günstigen Umfelds für Neugründungen und Expansionen von Unternehmen
  • die Förderung einer Unternehmerkultur in Europa
  • die Erhöhung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen
  • die Unterstützung von KMU bei der Expansion ins Ausland und Verbesserung ihres Zugangs zu Märkten

Zur Förderung dieser Ziele sieht das COSME-Programm insbesondere zwei Formen von Fazilitäten vor:

  • Eine Kreditfazilität ermöglicht KMU den Erhalt direkter Bürgschaften oder sonstiger Risikoverteilungsvereinbarungen mit Finanzmittlern zur Abdeckung von Krediten bis zu 150. 000 €.
  • Eine Eigenkapital-Fazilität zielt auf Investitionen in der Wachstumsphase ab, in deren Rahmen KMU auf kommerzielle Ziele ausgerichtetes, rückzahlbares Beteiligungskapital – zumeist in Form von Risikokapital – mit Hilfe von Finanzmittlern bereitgestellt werden soll.

Die Bereitstellung der einzelnen Finanzierungsinstrumente erfolgt über die nationalen Geschäftsbanken in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Bewilligung des Antrags über die Geschäftsbank.

Explore #more

15.09.2025 | KPMG Law Insights

Bundestag beschließt neues Batterierecht

Der Bundestag hat am 11. September 2025 die Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU-Batterieverordnung 2023/1542 in Form des Batterierecht-EU-Anpassungsgesetzes beschlossen. Unter anderem werden Hersteller…

15.09.2025 | In den Medien

Gastbeitrag in AssCompact: Embedded Insurance: Perspektiven, Pflichten, Potenziale

Embedded Insurance ist auf dem Vormarsch. Für die Versicherungsbranche bringt sie zwar große Potenziale, aber gleichzeitig auch Herausforderungen mit sich. Was bei dem Trend zu…

12.09.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät geschäftsführende Gesellschafter der Deutschen Werkstätten Beteiligungs GmbH bei Verkauf an Ateliers de France

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat den geschäftsführenden Gesellschafter der Deutschen Werkstätten Beteiligungs GmbH, Herrn Fritz Straub, bei dem Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an…

12.09.2025 | KPMG Law Insights

Der Data Act gilt. Das sind die Eckpunkte

Ab dem 12. September 2025 gilt der EU Data Act.  Das Gesetz soll Innovation durch die bessere Verfügbarkeit von Daten fördern. Betroffene Unternehmen befürchten jedoch,

09.09.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und Tax beraten Adiuva Capital GmbH mit Fact Books beim Verkauf der KONZMANN Gruppe

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Adiuva Capital GmbH, eine Hamburger Private-Equity-Gesellschaft (Adiuva), im Rahmen des…

04.09.2025 | In den Medien

Gastbeitrag im Unternehmensjurist: Rechtsabteilungen strategisch transformieren: Ein Marktüberblick

Was beschäftigt Inhouse-Teams großer Unternehmen beim Thema digitale Transformation? Welche Themen werden in den kommenden Jahren entscheidend sein? Auf diese Fragen wirft der Rechtsabteilungsreport „Recht…

04.09.2025 | In den Medien

Gastbeitrag im Unternehmensjurist: Erfolgreiches Change Management in der HR-Abteilung

Die HR-Abteilung spielt eine entscheidende Rolle bei der digitalen Transformation. Sie ist nicht nur Betroffene, sondern Gestalterin des Wandels. Zwischen Transformation, Mitbestimmung und Vertrauen der…

03.09.2025 | In den Medien

Gastbeitrag in der Versicherungswirtschaft: Embedded Insurance – Mehr als nur ein neuer Vertriebsweg

Die Versicherungsbranche steht vor einem Paradigmenwechsel. Traditionelle Vertriebsmodelle werden zunehmend durch innovative Ansätze ergänzt, die darauf abzielen, den Zugang zu Versicherungspolicen zu erleichtern und die…

03.09.2025 | KPMG Law Insights

Lieferkettengesetz: Berichtspflicht entfällt, Sanktionen werden reduziert

Im Koalitionsvertrag haben die Koalitionspartner vereinbart, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im Zuge der Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie CSDDD abzuschaffen und zuvor die Berichtspflicht des LkSG zu…

29.08.2025 | In den Medien

Statement von Ulrich Keunecke zum Sondervermögen Infrastruktur in Politico

KPMG Law Finanzexperte Ulrich Keunecke erklärt, wie das Sondervermögen Infrastruktur mit Kapital von Privatanlegern gehebelt werden kann. Sie finden den Beitrag in Politico (PayWall). „Wenn…

Kontakt

Mathias Oberndörfer

Geschäftsführer
Bereichsvorstand Öffentlicher Sektor KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Theodor-Heuss-Straße 5
70174 Stuttgart

Tel.: +49 711 781923410
moberndoerfer@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll