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02.04.2014 | KPMG Law Insights

„COSME“: Neues EU-Programm tritt für KMU-Finanzierung in Kraft

Liebe Leserinnen und Leser,

kurz vor der Europawahl liegt unser Fokus dieses Mal wieder ganz beim EU-Beihilfen- und Fördermittelrecht.

Spannende Zeiten kommen auf die Forschungs- und Entwicklungslandschaft zu: Die EU-Kommission hat einen Mitteilungsentwurf über staatliche Beihilfen, insbesondere für F&E&I-Vorhaben, erlassen. Dieser Entwurf gibt Anlass zur Freude, da die Kommission zahlreiche Begrifflichkeiten und Förderinstrumente aus den verschiedenen EU-Mittelungen nunmehr regelwerksübergreifend bestimmt und konkretisiert und damit eine höhere Rechtssicherheit schafft.

Zudem hat sich der EuGH zur Bindung nationaler Gerichte an Stellungnahmen der EU-Kommission geäußert und klargestellt, dass nationale Gerichte bei der Durchführung von Entscheidungen der EU-Kommission an später ergangene Stellungnahmen der Kommission zwar nicht gebunden sind, diese aber nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zu berücksichtigen haben.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre!

Ihr Public Sector-Team der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mathias Oberndörfer  Dr. Anke Empting

Am 1. Januar 2014 ist das neue EU-Programm „COSME“ gestartet. Es hat eine Laufzeit bis 2020 und dient der Förderung von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Das Programm wird aus Mitteln des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) finanziert und ist mit einem Budget in Höhe von insgesamt 2,5 Mrd. € ausgestattet.

Mit COSME soll die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von KMU deutlich gesteigert werden. KMU sollen mit Hilfe des EU-Programms einen erleichterten Zugang zu Finanzmitteln und zu Märkten innerhalb und außerhalb der EU erhalten.

 

Adressaten von COSME

COSME richtet sich in erster Linie an KMU. Darunter fallen – unabhängig vom Tätigkeitsbereich und einer etwaigen Branchenzugehörigkeit – alle Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die zudem eigenständig sind und deren Jahresumsatz 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von 43 Mio. € nicht übersteigen. COSME kann zudem auch von regionalen und kommunalen Behörden sowie zum Teil auch von Nicht-KMU in Anspruch genommen werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Arbeitsprogramm, das auf den Seiten der EU-Kommission abrufbar ist.

COSME führt einen Großteil der Maßnahmen des „Entrepreneurship and Innovation Programme“ (EIP) fort, die unter dem Dach des aktuellen „Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ (CIP) angesiedelt sind. Die bisherigen EIP-Maßnahmenbereiche „Innovation“ und „Ökoinnovation“ werden dabei in das neue, stärker technologieorientierte Programm „Horizon 2020“ integriert. Bei Programme ergänzen sich.

Zentrale Ziele von COSME sind:

  • die Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU
  • die Schaffung eines günstigen Umfelds für Neugründungen und Expansionen von Unternehmen
  • die Förderung einer Unternehmerkultur in Europa
  • die Erhöhung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen
  • die Unterstützung von KMU bei der Expansion ins Ausland und Verbesserung ihres Zugangs zu Märkten

Zur Förderung dieser Ziele sieht das COSME-Programm insbesondere zwei Formen von Fazilitäten vor:

  • Eine Kreditfazilität ermöglicht KMU den Erhalt direkter Bürgschaften oder sonstiger Risikoverteilungsvereinbarungen mit Finanzmittlern zur Abdeckung von Krediten bis zu 150. 000 €.
  • Eine Eigenkapital-Fazilität zielt auf Investitionen in der Wachstumsphase ab, in deren Rahmen KMU auf kommerzielle Ziele ausgerichtetes, rückzahlbares Beteiligungskapital – zumeist in Form von Risikokapital – mit Hilfe von Finanzmittlern bereitgestellt werden soll.

Die Bereitstellung der einzelnen Finanzierungsinstrumente erfolgt über die nationalen Geschäftsbanken in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Bewilligung des Antrags über die Geschäftsbank.

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Mathias Oberndörfer

Managing Partner
Geschäftsführer KPMG Law
Bereichsvorstand Öffentlicher Sektor KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Theodor-Heuss-Straße 5
70174 Stuttgart

Tel.: +49 711 781923410
moberndoerfer@kpmg-law.com

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