In der Ausgabe 3/2024 (Seite 20 ff.) des In-house Counsel findet sich ein Beitrag mit Statement von KPMG Law Expertin Kathrin Brügger.
ESG, kurz Environmental, Social und Governance, hat sich zu einem Megatreiber der Wirtschaft etabliert. Regularien und eine problembewusste Öffentlichkeit drängen die Unternehmen in Richtung Nachhaltigkeit. Das „S“ steht dabei für ihre Beziehungen zu den Menschen intern wie extern – und das betrifft auch die Arbeit von Unternehmensjuristen.
„Es gibt kein Gesetz, in welcher Abteilung ESG im Unternehmen aufgehängt ist.“
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