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10.05.2024 | Business Performance & Resilience, In den Medien

Beitrag im In-house Counsel mit KPMG Law Statement: EU-Drittstaatensubventionsverordnung

In der Ausgabe 3/2024 (Seite 50 ff.) des In-house Counsels findet sich ein Beitrag mit Statement von KPMG Law Experte Jonas Brueckner.

Seit Juli des vergangenen Jahres ist die „Foreign Subsidies Regulation“ oder zu deutsch EU-Drittstaatensubventionsverordnung (DSVO) in Kraft, seit Oktober gelten die dort vorgesehenen Anmeldepflichten für M&A-Transaktionen sowie die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren. Rechtsabteilungen müssen einige Punkte beachten und gut vorbereitet sein.

„Zum Bieter im Sinne der DSVO gehören auch mit ihm verbundene Unternehmen wie etwa unselbstständige Tochtergesellschaften und Beteiligungsgesellschaften sowie unter Umständen sogar Hauptunterauftragnehmer und Hauptlieferanten.“

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Dr. Jonas Brueckner, M. Jur. (Oxford)

Partner

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199 320
jonasbrueckner@kpmg-law.com

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