Suche
Contact
05.08.2022 | KPMG Law Insights

BEG-Reform: Änderungen der Förderbedingungen

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am 26. Juli 2022 die schon länger erwartete Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgelegt. Dabei liegt der Fokus auf der energetischen Sanierung und der Vereinfachung der Antragstellung durch klarere Zuständigkeiten. Die Änderungen bringen zum Teil jedoch auch deutliche Kürzungen der Fördersätze mit sich.

Hintergrund

Ausweislich einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 26. Juli 2022 zur Reform der Gebäudeförderung will die Bundesregierung die Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden einfacher, klarer und verlässlicher gestalten und auf den größten Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz ausrichten. Die Reform ist insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Lage bei der Energieversorgung und der hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie der Zuspitzung der Klimakrise zu sehen. Dadurch erhöhe sich die Dringlichkeit, auch im Gebäudebereich fossile Technologien zügig zu ersetzen und einen höheren Fokus auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu legen, erklärte dazu Bundeswirtschaftsminister Habeck. Insoweit sei dafür Sorge zu tragen, dass möglichst viele bei der Sanierungsförderung zum Zuge kommen. Damit dies gelingen könne, sollen die im Haushalt und Wirtschaftsplan zum Klima- und Transformationsfonds zugewiesenen Fördermittel für die Sanierung im Vergleich zu den Vorjahren ansteigen. Mit der Reform der BEG würden jährliche Bewilligungen von 13 bis 14 Milliarden Euro möglich bleiben, davon etwa 12 bis 13 Milliarden Euro für Sanierungen. Weitere Reformziele sind die größere Verlässlichkeit der Förderungen und Vereinfachungen in der Antragstellung.

Änderungen der BEG-Förderung

Auch wenn die Neuausrichtung der Sanierungsförderung für das BMWK im Fokus steht und die Reform in zwei Schritten umgesetzt werden soll, bleibt die Grundsystematik der BEG unverändert: In einem ersten Schritt wurden bereits zum 28. Juli 2022 Änderungen zu den Teilprogrammen Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) umgesetzt, der zweite Schritt liegt in der Umstellung der Förderbedingungen im Bereich der Einzelmaßnahmen (BEG EM) zum 15. August 2022. Die wichtigsten Änderungen lauten:

  • Die Kreditvariante bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Einzelmaßnahmen wurde im Zuge der Umsetzung der BEG-Neuausrichtung abgeschafft, so dass von nun an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Zuschüsse für die BEG EM verantwortet und die KfW die Kreditvergabe für systemische Maßnahmen (BEG WG und BEG NWG).
  • Die Neubau-Förderung wird weitgehend auf zinsverbilligte Kredite umgestellt. Daher werden die Tilgungszuschüsse im Neubau auf 5 Prozent gesenkt. Ausnahme: Für kommunale Antragsteller werden Neubauten zusätzlich in der Zuschussvariante gefördert.
  • Um allen Antragstellergruppen weiterhin den Zugang zur Förderung zu ermöglichen, ist es angabegemäß notwendig, die Fördersätze zu verringern. Die Fördersätze in der systemischen Sanierung sowie bei der BEG EM werden daher um 5 bis 10 Prozentpunkte abgesenkt.
  • Die Förderung von allen gasverbrauchenden Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird aufgehoben.
  • Es wird ein erweitertes Austauschprogramm für fossile Heizungen (sog. Heizungs-Tausch-Bonus) zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt.

Für Anträge, die bis einschließlich 27. Juli 2022 bei der KfW eingegangen sind, gelten noch die alten Förderkonditionen. Für die Änderungen bei den Einzelmaßnahmen gilt eine Übergangsfrist bis einschließlich zum 14. August 2022, sodass bis dahin gestellte Anträge noch nach den bislang geltenden Bestimmungen beurteilt werden.

Alle Änderungen der BEG-Reform können im Einzelnen der am 27. Juli 2022 veröffentlichten Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger entnommen werden.

Ausblick

In der Pressemitteilung vom 26. Juli 2022 ließ das BMWK überdies verlauten, dass ab 2023 die Gebäudeförderung für den Neubau neu ausgerichtet werden solle. Die Reform erarbeite das Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium. Die Parteien der Ampel-Koalition haben dazu bereits im Koalitionsvertrag das Ziel formuliert, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude zu schaffen.

Darüber hinaus konnte ausweislich einer weiteren Pressemeldung des BMWK vom 2. August 2022 auch die beihilferechtliche Prüfung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um ein Förderprogramm der Bundesregierung zum Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75-prozentiger Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und/oder Abwärme und zur Umstellung der Fernwärme auf Treibhausgasneutralität. Gefördert werden Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze oder die Änderung bestehender sowie – in einem zweiten Schritt – die Investition in neue Erzeugungsanlagen und Netzinfrastruktur sowie die Umsetzung von Transformationsplänen. Eine Betriebskostenförderung erfolgt für Wärmeerzeugung aus strombasierten Wärmepumpen und Solarthermieanlagen über einen Zeitraum von 10 Jahren. Förderstart für dieses mit 3 Milliarden Euro ebenfalls beachtliche Programm ist bereits Mitte September 2022. Anträge sind beim BAFA zu stellen.

Für Fragen rund um die Themenkreise Neuausrichtung des BEG und BEW stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und halten Sie über die weiteren Entwicklungen hierzu unterrichtet.

Explore #more

01.07.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law advised Bosch on the multinational carve-out of the entire product business of Bosch Building Technologies to investor Triton

KPMG Law advises Robert Bosch on the carve-out of the building technologies division’s product business for security and communications technology (Bosch Building Technologies) in more…

27.06.2025 | KPMG Law Insights

Krankenhaus-Sanierung: In drei Stufen aus der Krise

Viele Kliniken sehen kurz- oder mittelfristig ihre Existenz gefährdet. Auch anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens geht es wirtschaftlich schlecht. Unzureichende Vergütungsstrukturen, Personalmangel, Nachwirkungen der Corona-Pandemie und…

27.06.2025 | In den Medien

KPMG Law bei den PMN Awards nominiert

Wir freuen uns über die Nominierung direkt in zwei Kategorien bei den PMN Awards 2025. Im Bereich Geschäftsentwicklung wurde unser Projekt „Verlängerte Werkbank“ nominiert.…

25.06.2025 | KPMG Law Insights

Mitarbeiterentsendung in die USA: Das ist bei der US-Immigration zu beachten

Die Verschärfungen bei der US-Immigration führen weltweit zu Verunsicherung. Insbesondere die Kontrollen bei der Einreise in die USA sind seit dem Antritt der neuen US-Regierung

19.06.2025 | Events, In den Medien

KPMG Law auf dem BUJ Unternehmensjuristenkongress 2025

Die Welt befindet sich im Wandel – dies dürfte zwar eine Binsenweisheit sein, trifft aber doch gerade auf die aktuelle Lage in bestechender Weise zu.…

19.06.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der Technik&Einkauf: Weiße Mäuse in der Blackbox

Künstliche Intelligenz (KI) kann den Einkauf revolutionieren. Zuvor müssen Akteure allerdings ihre analogen Fähigkeiten bemühen. Ein zielgerichtetes und strukturiertes Vorgehen erhöht die Erfolgsaussichten des Vorhabens…

12.06.2025 | KPMG Law Insights

Vom KI-Tool zum KI-Framework – ein Werkstattbericht

Es fing mit ein paar Fragen zu Microsoft Copilot an – und endete mit einem unternehmensweiten KI-Framework. Wir durften das Unternehmen, ein global aufgestelltes Beratungshaus,…

12.06.2025 | Pressemitteilungen

Handelsblatt und Best Lawyers zeichnet KPMG Law Expert:innen aus

Best Lawyers hat erneut exklusiv für das Handelsblatt die besten Wirtschaftsanwältinnen und -anwälte Deutschlands für das Jahr 2025 ermittelt. Insgesamt wurden 33  Anwältinnen und Anwälte…

11.06.2025 | KPMG Law Insights

Omnibus IV bringt einige Vereinfachungen, vor allem im Produktrecht

Die EU-Kommission hat am 21. Mai 2025 das vierte Omnibus-Paket vorgeschlagen. Omnibus IV enthält Vereinfachungen in Bezug auf zahlreiche produktrechtliche Anforderungen und für KMU…

06.06.2025 | Unkategorisiert

KPMG Law berät den Mehrheitsgesellschafter der Heimkreiter GmbH beim Verkauf an PreZero

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat den Mehrheitsgesellschafter der Heimkreiter GmbH bei der Veräußerung seiner Gesellschaftsbeteiligung an die PreZero Dritte Verwaltungs GmbH rechtlich…

Kontakt

Dr. Rainer Algermissen

Partner
Leiter Bau- und Immobilienrecht

Fuhlentwiete 5
20355 Hamburg

Tel.: +49 40 3609945331
ralgermissen@kpmg-law.com

Anna-Elisabeth Gronert

Manager

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199125
agronert@kpmg-law.com

Falk Mathews

Senior Manager

Fuhlentwiete 5
20355 Hamburg

Tel.: +49 40 3609945014
fmathews@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll