Liebe Leserinnen und Leser,
auch wenn die Sommerferien in einigen Bundesländern noch andauern, hat sich im August rund um das Thema Alternative Investments wieder einiges getan, das wir Ihnen in dieser Ausgabe präsentieren möchten.
Unter anderem hat die BaFin Konsultationen zur Novellierung der KARBV und der KAPrüfbV veröffentlicht. Die EBA hat ein Diskussionspapier zur Vorgehensweise in Zusammenhang mit FinTech vorgelegt.
Aktuelle Entwicklungen gibt es auch im Zusammenhang mit PRIIPS; eine entsprechende Zusammenstellung finden Sie in dieser Ausgabe.
Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre und verbleiben
mit besten Grüßen
Dr. Ulrich Keunecke
Im Bundesgesetzblatt 2017 Teil I Nr. 54 vom 03.08.2017 ist die Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung vom 25.07.2017 bekannt gemacht worden.
Mit der Überarbeitung wurden in erster Linie die Anforderungen der EBA-Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik in deutsches Recht umgesetzt, die die Vergütungsregeln der europäischen Eigenmittelrichtlinie und -verordnung CRD IV und CRR konkretisieren.
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Bestimmte Vorschriften sind gemäß der Übergangsregelungen erstmals für Bemessungszeiträume anzuwenden, die nach dem 04.08.2017 beginnen.
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Die Nur-Lesefassung finden Sie an dieser Stelle.
Am 04.08.2017 ist die novellierte Institutsvergütungsverordnung in Kraft getreten. Die aktuelle Überarbeitung dient der Übernahme der Anforderungen der EBA-Leitlinien in das deutsche Aufsichtsrecht. Die wichtigsten Änderungen der Überarbeitung hat die BaFin am 16.08.2017 zusammengefasst. Zudem ist die BaFin derzeit dabei, die Auslegungshilfe zur Institutsvergütungsverordnung zu überarbeiten.
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Sie finden die Verordnung an dieser Stelle.
Die BaFin hat am 25.07.2017 Entwürfe zur Novellierung der „Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände“ (KARBV) sowie der „Verordnung über den Gegenstand der Prüfung und die Inhalte der Prüfungsberichte für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentaktiengesellschaften, Investmentkommanditgesellschaften und Sondervermögen“ (KAPrüfbV) zur Konsultation gestellt.
Die Änderungen sind Folge der Einführung neuer Regelungen für die Darlehensvergabe und Investitionen in unverbriefte Darlehensforderungen für Rechnungen bestimmter Investmentvermögen durch das Gesetz zur Umsetzung der OGAW-Änderungsrichtlinie 2014/91/EU. Diese machen entsprechende Ergänzungen zum Gegenstand der Prüfung und zu den Inhalten der Prüfungsberichte für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie für die von ihnen verwalteten Investmentvermögen als auch Ergänzungen zu Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung zu diesen Investmentvermögen sowie zur Bewertung dieser Vermögensgegenstände aus Anlegerschutz- und Transparenzgründen erforderlich. Das gleiche gilt für Ergänzungen im Zusammenhang mit der (künftigen) Übermittlung der Prüfungsberichte über MVP (§ 3 Abs. 6 KAPrüfbV n.F.) und Prüfungs- und Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) Nr. 2365/2015 (SFTR) und der Verordnung (EU) Nr. 1011/2016 (Benchmark-Verordnung) – §§ 14a und b KAPrüfbV n.F.). Zugleich dienen die Änderungsverordnungen redaktionellen und klarstellenden Änderungen und Korrekturen.
Stellungnahmen konnten bis zum 15.08.2017 abgegeben werden.
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Die Konsultation kann hier eingesehen werden.
Die BaFin hat am 21.08.2017 ein Merkblatt zu den Voraussetzungen veröffentlicht, die Kreditinstitute erfüllen müssen, die eine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften gemäß §§ 32 und 33 Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit § 14 Anzeigenverordnung (AnzV) beantragen wollen. Das Merkblatt versteht sich als Hilfestellung für die Vorbereitung eines Antrags auf Erteilung einer Bankerlaubnis.
Das Merkblatt finden Sie hier.
Die BaFin hat die Entwürfe der zur Konsultation stehenden überarbeiteten Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung – WpHGMaAnzV) sowie der überarbeiteten Verordnung über die Prüfung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 36 des Wertpapierhandelsgesetzes (Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung – WpDPV) geändert.
Die Konsultation wurde am 29.05.2017 eröffnet mit der Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 19.06.2017.
Die Entwürfe der Verordnungen wurden mit Datum vom 24.07.2017 aufgrund des Inkrafttretens einzelner Regelungen des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes geändert.
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Alle relevanten Informationen finden Sie auf der Webseite der BaFin unter diesem Link.
Am 21.07.2017 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Wesentliche Inhalte sind u.a. die Erweiterung des Kreises der Zahlungsdienste um sogenannte Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste und die Verbesserung der Sicherheit bei der Zahlungsabwicklung u.a. im Hinblick auf die Kundenauthentifizierung. Darüber hinaus enthalten die Richtlinie und das Umsetzungsgesetz zahlreiche Vorgaben, deren Ziel es ist, den Schutz der Zahlungsdienstnutzer insbesondere bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen weiter zu verbessern.
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Das im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetz kann hier eingesehen werden.
Die EBA hat am 27.07.2017 den „Final Report: Guidelines on major incident reporting under Directive (EU) 2015/2366 (PSD2)“ veröffentlicht. Die Guidelines wurden in enger Zusammenarbeit mit der EZB erarbeitet. Sie gelten ab dem 13.01.2018.
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Sie finden hier die Pressemeldung der EBA mit einem weiterführenden Link zu den Guidelines.
ESMA hat am 08.08.2017 auf die Antworten zum Entwurf eines Technical Advice zur Geldmarktfondsverordnung hingewiesen.
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Die Kurzmeldung mit einem Link zu den eingegangenen Antworten finden Sie unter dem folgenden Link.
Im EU-Amtsblatt Nr. L 210 vom 15.08.2017 wurde folgende Berichtigungen bekannt gemacht:
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/653 der Kommission vom 08.03.2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) durch technische Regulierungsstandards in Bezug auf die Darstellung, den Inhalt, die Überprüfung und die Überarbeitung dieser Basisinformationsblätter sowie die Bedingungen für die Erfüllung der Verpflichtung zu ihrer Bereitstellung.
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Das EU-Amtsblatt finden Sie unter diesem Link.
Die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben am 18.08.2017 die Leitlinien für die Anforderungen an das Key Information Document (KID) für Packaging Retail und Insurance-based Investment Products (PRIIPs) ergänzt. Der FAQ-Katalog enthält Antworten zu u.a. folgenden Bereichen: Marktrisikobewertung, Bewertung des Kreditrisikos, Risikoindikatoren, Derivaten und Kostenberechnung. Zusätzlich haben die ESAs ein Dokument mit Diagrammen zur Berechnung veröffentlicht.
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Der aktuelle Katalog kann hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.
Die EBA hat am 04.08.2017 ihr „Discussion Paper on EBA’s approach to financial technology (FinTech)“ veröffentlicht. Darin legt die EBA die Ergebnisse einer ersten europaweiten Bestandsaufnahme zu FinTech dar, zu der die Aufsicht im Frühjahr 2017 aufgerufen hatte. 22 Mitgliedstaaten und 282 FinTech-Unternehmen hatten an der Umfrage teilgenommen. In ihrem Diskussionspapier erläutert die EBA ihre Vorschläge für künftige Arbeiten an FinTech, gegliedert in sechs Handlungsfelder:
Die Konsultationsfrist endet am 06.11.2017.
Weiterführende Links
Sie finden hier die Pressemeldung der EBA mit einem weiterführenden Link zum Diskussionspapier.
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