nachdem der Start mehrfach verschoben wurde, steht das System für das produktive AIFM Reporting seit dem 10. August 2015 zur Verfügung.
Die BaFin hat außerdem ein Muster-Anzeigeschreiben für KVGen veröffentlicht, die beabsichtigen, EU-AIFs in anderen EU-Mitgliedstaaten zu verwalten.
Die ESMA hat ein Konsultationspapier zur Vergütungspolitik veröffentlicht, das unter anderem Veränderungen für gruppenzugehörige AIFM vorsieht. Die Leitlinien sollen künftig auch auf AIFM, die z.B. zu einer Banken- oder Versicherungsgruppe gehören, uneingeschränkt anwendbar sein.
Auf der BaFin-Website finden nun Einzelheiten zum Verfahren zur Feststellung kleiner Versicherungsunternehmen sowie Stellungnahmen zur EIOPA-Konsultation betreffend Infrastrukturinvestments unter SolV II.
Wir wünschen Ihnen einen informativen Start in die Woche.
Mit besten Grüßen
Dr. Ulrich Keunecke
Das System für das produktive Reporting nach der AIFMD steht seit 10. August 2015 zur Verfügung. Die BaFin fordert alle Teilnehmer auf, sämtliche bisher fälligen Meldungen innerhalb von 14 Tagen in das Produktivsystem einzustellen. Etwaige Fehlermeldungen, die das System im Anschluss an einen erfolgreichen Upload nach inhaltlicher Prüfung übermittelt, sollen bis zum 31. August 2015 behoben werden.
Die BaFin hat am 5. August 2015 ein Muster-Schreiben für eine Anzeige gemäß § 53 KAGB veröffentlicht. Das Muster kann von KVGen genutzt werden, die direkt oder über eine Zweigniederlassung grenzüberschreitend EU-AIFs in anderen EU-Mitgliedstaaten verwalten wollen.
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Das Musterformular finden Sie unter diesem Link.
Die ESMA hat am 24. Juli 2015 ein Konsultationspapier vorgelegt. Darin stellt sie einen Entwurf der gemäß OGAW-V-Richtlinie erforderlichen Leitlinien zur Vergütungspolitik sowie eine Revision der bisher geltenden „Leitlinien zu soliden Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD“ (ESMA/2013/232 vom 3. Juli 2013) zur Diskussion.
Die Änderungen für AIFM betreffen gruppenzugehörige Unternehmen, für die die Vergütungsleitlinien künftig uneingeschränkt gelten sollen. Es soll keine Ausnahmen für AIFM geben, die zu einer Banken-, Versicherungs- oder anderen Gruppe oder einem Finanzkonglomerat gehören.
Die Stellungnahmefrist läuft am 23. Oktober 2015 ab.
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Das Konsultationspapier der ESMA können Sie hier abrufen.
Die Luxemburger Finanzaufsicht CSSF hat am 10. August 2015 eine Ergänzung ihres Frage- und Antwortkataloges zum AIFM-Umsetzungsgesetz veröffentlicht. Enthalten sind nunmehr auch Einträge zu den Begriffen „Vertrieb“ und „Reverse Solicitation“.
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Die FAQs der CSSF können Sie hier abrufen.
Die ESMA hat am 31. Juli 2015 ein Konsultationspapier zu technischen Regulierungsstandards für die einheitliche Anwendung der Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds („ELTIFs“) veröffentlicht. Die zur Konsultation gestellten Regulierungsstandards betreffen technische Fragestellungen u.a. in Bezug auf den Einsatz von Derivaten. Die Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 14. Oktober 2015.
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Das Konsultationspapier ist hier abrufbar.
Seit Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes am 10. Juli 2015 gilt eine schärfere Prospektpflicht für Anbieter von Finanzprodukten nach § 1 Abs. 2 VermAnlG. Von den Änderungen sind grundsätzlich nicht Aktien, Rentenpapiere sowie Investmentfonds umfasst. Für
Anbieter von partiarischen Darlehen und Nachrangdarlehen allerdings wird die Prospektpflicht erstmals eingeführt. Die BaFin bietet auf ihrer Internetseite einen Überblick über die Veränderungen, die das Kleinanlegerschutzgesetz mit sich bringt.
Der europäische Versicherungsverband und der Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. (bsi) haben Stellungnahmen zum technischen Diskussionspapier der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) zur Verordnung der EU über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) veröffentlicht.
Es liegen mehrere Stellungnahmen zu den Vorschlägen der EU-Kommission und der EIOPA vor, im Rahmen von Solvency II für Infrastrukturinvestitionen von Versicherungsunternehmen niedrigere Eigenkapitalanforderungen vorzusehen. Das Konsultationspapier der EIOPA sieht vor, dass Infrastrukturanlagen in Form von Fremd- oder Eigenkapital privilegiert behandelt werden. Dies wird grundsätzlich begrüßt. Jedoch wird unter anderem eine Lockerung der engen Voraussetzungen vorgeschlagen, um Hindernisse für Infrastrukturinvestitionen zu beseitigen.
Die BaFin hat am 19. August 2015 auf ihrer Internetseite Einzelheiten zum Verfahren zur Feststellung von kleinen Versicherungsunternehmen im Sinne von § 211 VAG 2016 veröffentlicht. Nach dieser Vorschrift unterliegen kleine Versicherungsunternehmen nicht den ab 2016 geltenden Anforderungen der Solvency II-Richtlinie. Die Feststellung erfolgt von Amts wegen, sofern der BaFin die hierfür erforderlichen Informationen vorliegen.
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Eine vollständige Beschreibung finden Sie hier.
Die Verordnung zum Produktinformationsblatt und zu weiteren Informationspflichten bei zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen ist im Bundesgesetzblatt vom 31. Juli 2015 veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
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Die Verordnung ist als „Nur-Lese-Fassung“ hier abrufbar
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