Liebe Leserinnen und Leser,
alles neu macht bekanntlich der Mai – doch bereits in den vergangenen Wochen gab es zahlreiche Neuigkeiten rund um das Thema Alternative Investments, die wir Ihnen in dieser Ausgabe vorstellen möchten.
Unter anderem hat die BaFin ihr neues Rundschreiben zur Videoidentifizierung veröffentlicht. Die ESMA hat sich zu der Frage geäußert, ob der AIF-Vertriebspass nur für den Vertrieb an professionelle Anleger im Sinne der AIFMD verwendet werden darf oder auch auf den Vertrieb an beispielsweise semi-professionelle Investoren Anwendung findet.
Aktuelle Entwicklungen gibt es auch im Zusammenhang mit MiFID II. Eine entsprechende Zusammenstellung finden Sie in dieser Ausgabe.
Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre und verbleiben
mit besten Grüßen
Dr. Ulrich Keunecke
Die BaFin hat am 10. April 2017 ein neues Rundschreiben zu den Anforderungen an die Nutzung von Videoidentifizierungsverfahren (Rundschreiben 3/2017 (GW) zu den Anforderungen an die Nutzung von Videoidentifizierungsverfahren) veröffentlicht. Der Veröffentlichung waren intensive Vorarbeiten und Diskussionen vorangegangen, an der Behörden und Unternehmen beteiligt waren.
Das Videoidentifizierungsverfahren kann nunmehr durch alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) angewendet werden, die unter der Aufsicht der BaFin stehen. Noch im Juni 2016 hatte die BaFin mit Rundschreiben 4/2016 vorgesehen, dass Videoidentifizierungsverfahren ausschließlich durch Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1 KWG durchgeführt werden dürfen. Dies wurde zunächst ausgesetzt und ist nun durch Veröffentlichung des neuen Rundschreibens 3/2017 endgültig überholt.
Eine Videoidentifizierung ist nur für natürliche Personen vorgesehen. Die Identifizierung juristischer Personen oder Personengesellschaften im Wege einer Videoidentifizierung ist dagegen nicht möglich. Allerdings kann das Videoidentifizierungsverfahren für den ggf. notwendigen Identitätsnachweis eines gesetzlichen Vertreters oder Bevollmächtigten genutzt werden.
Das Rundschreiben tritt am 15. Juni 2017 in Kraft.
Weiterführende Links
Das BaFin-Rundschreiben 3/2017 kann hier abgerufen werden.
Die ESMA hat das Questions and answers Document “on the application of the Alternative Investment Fund Managers Directive (AIFMD)“ aktualisiert. Die ESMA stellt im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Anteilen von EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM nach Art. 32 AIFMD klar, dass der AIF-Vertriebspass nur für den Vertrieb an professionelle Anleger im Sinne der AIFMD verwendet werden darf. Eine Anwendung auf in einzelnen Mitgliedsstaaten vorgesehene weitere Kategorien von Investoren, wie “qualifying investor”, “well-informed investor”, oder semi-professioneller Investor ist nicht möglich.
Weiterführende Links
Das aktualisierte Q&A-Dokument kann hier abgerufen werden.
Im Zusammenhang mit MiFID II gab es Ende März / Anfang April 2017 mehrere Neuerungen:
Schließlich wurde am 6. April 2017 auch der finale Bericht “Guidelines on the calibration of circuit breakers and the publication and reporting of trading halts under MiFID II” von der ESMA veröffentlicht.
Weiterführende Links
Die Beschlussempfehlung für das 2. FiMaNoG kann hier, das EU-Amtsblatt L 87 kann hier, das aktualisierte Q&A-Dokument zum Anlegerschutz kann hier, das Q&A-Dokument zu Marktstrukturthemen kann hier, das Q&A-Dokument zu Transparenzthemen kann hier und der finale ESMA-Bericht vom 6. April kann hier abgerufen werden.
Die europäischen Aufsichtsbehörden haben Übersetzungen der „Gemeinsamen Leitlinien zu den Merkmalen eines risikobasierten Aufsichtsansatzes bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zu den Maßnahmen, die im Rahmen einer risikosensiblen Aufsicht zu ergreifen sind“ in allen offiziellen Sprachen der EU vorgelegt.
Weiterführende Links
Die deutsche Fassung der Leitlinien kann hier eingesehen werden.
Der gemeinsame Ausschuss der drei europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA hat eine Konsultation zu Leitlinien für Zahlungsdienstleister im Hinblick auf Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei elektronischen Zahlungstransaktionen eröffnet. Die Konsultationsfrist endet am 5. Juni 2017.
Weiterführende Links
Nähere Details zur Konsultation entnehmen Sie bitte der Webseite der EBA unter diesem Link.
ESMA stellt überarbeitete „Guidelines on the application of the endorsement regime under the CRA (Credit Rating Agencies) Regulation“ zur Konsultation. Der Übernahmemechanismus (endorsement regime) gemäß der CRA-Regulation erlaubt es, die Ratings einer Ratingagentur aus einem Drittland, bestätigt von einer EU-Ratingagentur, für aufsichtliche Zwecke zu verwenden.
Das Konsultationspapier sieht eine Reihe von Änderungen und Klarstellungen der derzeitigen Guidelines vor. Die Konsultationsfrist endet am 3. Juli 2017.
Weiterführende Links
Weitere Details finden Sie auf der Webseite der ESMA unter diesem Link.
Am 10. April 2017 hat der Verband der europäischen Versicherungswirtschaft Insurance Europe eine Stellungnahme zu den überarbeiteten „Regulatory Technical Standards (RTS) for the Packaged Retail Investment and Insurance Products (PRIIPs) Regulation“ veröffentlicht.
Nach Ansicht des Verbandes besteht noch Klärungsbedarf in Bezug auf die Level-3-Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf Kreditrisiken und bezüglich Übergangsregelungen.
Weiterführende Links
Die Stellungnahme kann hier abgerufen werden.
Bereits in der letzten Ausgabe dieses Newsletters haben wir über den Erlass der neuen PRIIPs-Level-2-Verordnung berichtet. Am 12. April 2017 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2017/653 über Basisinformationsblätter für PRIIPs nun im EU-Amtsblatt L 100 veröffentlicht. Sie konkretisiert den Inhalt und die Darstellung des Basisinformationsblattes und enthält eine Mustervorlage.
Die Delegierte Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2018.
Weiterführende Links
Das EU-Amtsblatt L 100 kann hier, die letzte Ausgabe des Newsletters kann hier eingesehen werden.
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