Suche
Contact
28.04.2017 | KPMG Law Insights

Alternative Investments Legal – Alternative Investments Legal | Ausgabe 4/2017

Liebe Leserinnen und Leser,

alles neu macht bekanntlich der Mai – doch bereits in den vergangenen Wochen gab es zahlreiche Neuigkeiten rund um das Thema Alternative Investments, die wir Ihnen in dieser Ausgabe vorstellen möchten.

Unter anderem hat die BaFin ihr neues Rundschreiben zur Videoidentifizierung veröffentlicht. Die ESMA hat sich zu der Frage geäußert, ob der AIF-Vertriebspass nur für den Vertrieb an professionelle Anleger im Sinne der AIFMD verwendet werden darf oder auch auf den Vertrieb an beispielsweise semi-professionelle Investoren Anwendung findet.

Aktuelle Entwicklungen gibt es auch im Zusammenhang mit MiFID II. Eine entsprechende Zusammenstellung finden Sie in dieser Ausgabe.

Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre und verbleiben

mit besten Grüßen

Dr. Ulrich Keunecke

BaFin

BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW) – Videoidentifizierungsverfahren veröffentlicht

Die BaFin hat am 10. April 2017 ein neues Rundschreiben zu den Anforderungen an die Nutzung von Videoidentifizierungsverfahren (Rundschreiben 3/2017 (GW) zu den Anforderungen an die Nutzung von Videoidentifizierungsverfahren) veröffentlicht. Der Veröffentlichung waren intensive Vorarbeiten und Diskussionen vorangegangen, an der Behörden und Unternehmen beteiligt waren.

Das Videoidentifizierungsverfahren kann nunmehr durch alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) angewendet werden, die unter der Aufsicht der BaFin stehen. Noch im Juni 2016 hatte die BaFin mit Rundschreiben 4/2016 vorgesehen, dass Videoidentifizierungsverfahren ausschließlich durch Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1 KWG durchgeführt werden dürfen. Dies wurde zunächst ausgesetzt und ist nun durch Veröffentlichung des neuen Rundschreibens 3/2017 endgültig überholt.

Eine Videoidentifizierung ist nur für natürliche Personen vorgesehen. Die Identifizierung juristischer Personen oder Personengesellschaften im Wege einer Videoidentifizierung ist dagegen nicht möglich. Allerdings kann das Videoidentifizierungsverfahren für den ggf. notwendigen Identitätsnachweis eines gesetzlichen Vertreters oder Bevollmächtigten genutzt werden.

Das Rundschreiben tritt am 15. Juni 2017 in Kraft.

Weiterführende Links

Das BaFin-Rundschreiben 3/2017 kann hier abgerufen werden.

ESMA

Aktualisierte Q&A zur Anwendung der AIFMD veröffentlicht

Die ESMA hat das Questions and answers Document “on the application of the Alternative Investment Fund Managers Directive (AIFMD)“ aktualisiert. Die ESMA stellt im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Anteilen von EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM nach Art. 32 AIFMD klar, dass der AIF-Vertriebspass nur für den Vertrieb an professionelle Anleger im Sinne der AIFMD verwendet werden darf. Eine Anwendung auf in einzelnen Mitgliedsstaaten vorgesehene weitere Kategorien von Investoren, wie “qualifying investor”, “well-informed investor”, oder semi-professioneller Investor ist nicht möglich.

Weiterführende Links

Das aktualisierte Q&A-Dokument kann hier abgerufen werden.

EU-Kommission, ESMA und Deutscher Bundestag

Aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit MiFID II

Im Zusammenhang mit MiFID II gab es Ende März / Anfang April 2017 mehrere Neuerungen:

  • Am 30. März 2017 hat der Deutsche Bundestag das zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Im Vergleich zur Fassung des Regierungsentwurfs vom 21. Dezember 2016 ergeben sich nur geringfügige Änderungen.
  • Im EU-Amtsblatt L 87 vom 31. März 2017 sind die finalen Durchführungsbestimmungen zu MiFID II und MiFiR – 28 Delegierte Verordnungen und eine delegierte Richtlinie zur Ergänzung von MiFID II – veröffentlicht worden.
  • Am 4. April 2017 hat die ESMA das aktualisierte Q&A-Dokument zur Umsetzung von Regeln zum Anlegerschutz gemäß MiFID II / MiFIR veröffentlicht. Dieses wurde um 10 weitere Fragen und Antworten in den Bereichen „Best execution“ und „Inducements“ ergänzt.
  • Am 5. April 2017 hat die ESMA die Q&As zur Implementierung von MiFID II-Vorgaben zu Marktstrukturthemen um insgesamt 22 weitere Fragen und Antworten ergänzt sowie zu Transparenzthemen um 7 weitere Fragen und Antworten.

Schließlich wurde am 6. April 2017 auch der finale Bericht “Guidelines on the calibration of circuit breakers and the publication and reporting of trading halts under MiFID II” von der ESMA veröffentlicht.

Weiterführende Links

Die Beschlussempfehlung für das 2. FiMaNoG kann hier, das EU-Amtsblatt L 87 kann hier, das aktualisierte Q&A-Dokument zum Anlegerschutz kann hier, das Q&A-Dokument zu Marktstrukturthemen kann hier, das Q&A-Dokument zu Transparenzthemen kann hier und der finale ESMA-Bericht vom 6. April kann hier abgerufen werden.

ESAs

Deutsche Übersetzung der Gemeinsamen Leitlinien zur risikobasierten Aufsicht gemäß 4. EU-Geldwäscherichtlinie

Die europäischen Aufsichtsbehörden haben Übersetzungen der „Gemeinsamen Leitlinien zu den Merkmalen eines risikobasierten Aufsichtsansatzes bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zu den Maßnahmen, die im Rahmen einer risikosensiblen Aufsicht zu ergreifen sind“ in allen offiziellen Sprachen der EU vorgelegt.

Weiterführende Links

Die deutsche Fassung der Leitlinien kann hier eingesehen werden.

ESAs

Konsultation zu Leitlinien zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beim elektronischen Zahlungsverkehr

Der gemeinsame Ausschuss der drei europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA hat eine Konsultation zu Leitlinien für Zahlungsdienstleister im Hinblick auf Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei elektronischen Zahlungstransaktionen eröffnet. Die Konsultationsfrist endet am 5. Juni 2017.

Weiterführende Links

Nähere Details zur Konsultation entnehmen Sie bitte der Webseite der EBA unter diesem Link.

ESMA

Konsultation zu den Leitlinien für den Übernahmemechanismus von Ratings gemäß der Verordnung für Ratingagenturen

ESMA stellt überarbeitete „Guidelines on the application of the endorsement regime under the CRA (Credit Rating Agencies) Regulation“ zur Konsultation. Der Übernahmemechanismus (endorsement regime) gemäß der CRA-Regulation erlaubt es, die Ratings einer Ratingagentur aus einem Drittland, bestätigt von einer EU-Ratingagentur, für aufsichtliche Zwecke zu verwenden.

Das Konsultationspapier sieht eine Reihe von Änderungen und Klarstellungen der derzeitigen Guidelines vor. Die Konsultationsfrist endet am 3. Juli 2017.

Weiterführende Links

Weitere Details finden Sie auf der Webseite der ESMA unter diesem Link.

Insurance Europe

Stellungnahme zu PRIIPs

Am 10. April 2017 hat der Verband der europäischen Versicherungswirtschaft Insurance Europe eine Stellungnahme zu den überarbeiteten „Regulatory Technical Standards (RTS) for the Packaged Retail Investment and Insurance Products (PRIIPs) Regulation“ veröffentlicht.

Nach Ansicht des Verbandes besteht noch Klärungsbedarf in Bezug auf die Level-3-Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf Kreditrisiken und bezüglich Übergangsregelungen.

Weiterführende Links

Die Stellungnahme kann hier abgerufen werden.

EU-Kommission

PRIIPs-Level 2-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Bereits in der letzten Ausgabe dieses Newsletters haben wir über den Erlass der neuen PRIIPs-Level-2-Verordnung berichtet. Am 12. April 2017 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2017/653 über Basisinformationsblätter für PRIIPs nun im EU-Amtsblatt L 100 veröffentlicht. Sie konkretisiert den Inhalt und die Darstellung des Basisinformationsblattes und enthält eine Mustervorlage.

Die Delegierte Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2018.

Weiterführende Links

Das EU-Amtsblatt L 100 kann hier, die letzte Ausgabe des Newsletters kann hier eingesehen werden.

Explore #more

29.07.2025 | KPMG Law Insights

Die Spar- und Investitionsunion (SIU) – das sind die Pläne der EU

In der EU fehlt an vielen Stellen Geld, unter anderem für die Infrastruktur, den Ausbau der Digitalisierung und die Verteidigung. Gleichzeitig verfügen Europäer über hohe…

28.07.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät den Gesellschafter der Schubert Touristik GmbH bei der Verhandlung und Umsetzung einer strategischen Partnerschaft mit dem österreichischen Private Equity Unternehmen AG Capital

Die Schubert-Gruppe mit Hauptsitz in Aschersleben ist spezialisiert auf organisierte und begleitete Bus-, Flug- und Kreuzfahrtreisen weltweit, speziell zugeschnitten auf Senioren ab 60 Jahren. Mit…

25.07.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät BETOMAX, ein Unternehmen der INDUS Holding AG, beim Erwerb der TRIGOSYS GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die BETOMAX systems GmbH & Co. KG, ein Unternehmen der INDUS Holding AG, beim Erwerb aller Anteile…

24.07.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten die Q.ANT GmbH bei einer Series-A-Finanzierungsrunde über 62 Millionen Euro

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft (KPMG Law) und KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben mit einem service-übergreifenden Team die Q.ANT GmbH bei einer Series-A-Finanzierungsrunde mit einem Volumen…

23.07.2025 | KPMG Law Insights

Steuerhinterziehung durch Influencer:innen: Warum jetzt die Selbstanzeige helfen kann

Weitere Autor:innen und Ansprechpartner: innen: Dr. Anne Schäfer, Marco Strootmann, Anastasia Podolak Die Finanzverwaltung nimmt das Influencer-Marketing ins Visier. Aktuell ermitteln Behörden…

22.07.2025 | KPMG Law Insights

Gesetz zur Umsetzung der RED III beschleunigt Genehmigungsverfahren für den Windenergieausbau

Das Gesetz zur Umsetzung der Erneuerbare-Energie-Richtlinie kann zeitnah in Kraft treten, nachdem der Bundestag dem Entwurf am 10. Juli und der Bundesrat am 11. Juli…

22.07.2025 | KPMG Law Insights

BGH: Baukostenzuschüsse bei Batteriespeichern weiterhin zulässig

Elektrizitätsverteilernetzbetreiber dürfen bei Netzanschlüssen von Batteriespeichern Baukostenzuschüsse erheben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 15. Juli 2025 entschieden (Az EnVR 1/24). Die Höhe der…

21.07.2025 | In den Medien

FAZ Beitrag zum Thema Steuerhinterziehung von Influencern mit KPMG Law Statement

Nordrhein-Westfalen greift hart durch gegen Influencer, die mutmaßlich Steuern hinterziehen.  Auch Unternehmen, die Influencer beauftragen, stehen in der Pflicht. In einem Beitrag auf FAZ.net ordnen…

18.07.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement im Handelsblatt: Hürden für internationale Fachkräfte

Deutschland hat einiges getan, um die Zuwanderung von Fachkräften zu erleichtern, zuletzt mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz aus dem Jahr 2023. Bei der Vergabe der sogenannten…

15.07.2025 | In den Medien

JUVE: KPMG Law Experte zu Top-Trends für mehr Effizienz in Rechtsabteilungen und Kanzleien

Die siebte Legal Operations Konferenz von JUVE und NWB hat gezeigt, wie tiefgreifend künstliche Intelligenz den Rechtsmarkt verändert. KPMG Law war wie in den letzten…

Kontakt

Dr. Ulrich Keunecke

Partner
Leiter Sector Legal FS Insurance

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199 200
ukeunecke@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll