Suche
Contact
19.12.2017 | KPMG Law Insights

Alternative Investments Legal | Ausgabe 12/2017

Liebe Leserinnen und Leser,

die Feiertage stehen vor der Tür und auf den Weihnachtsmärkten schmeckt der Glühwein bei winterlichen Temperaturen besonders. Daher wollen wir die vorweihnachtliche Stimmung nur kurz mit einigen wichtigen regulatorischen Neuerungen unterbrechen.

Die BaFin hat das lang erwartete neue Kapitalanlagerundschreiben für die Kapitalanlage von kleineren Versicherungen sowie Pensionskassen und -fonds veröffentlicht. Außerdem gibt es ein neues BaFin-Merkblatt zum ZAG und die bei der BaFin eingegangenen Stellungnahmen zu geplanten Änderungen der MaComp ((Konsultation 15/2017 (WA)) wurden veröffentlicht.

Damit wollen wir es für dieses Mal auch schon belassen. Wir wünschen Ihnen besinnliche Feiertage, ein erfolgreiches Neues Jahr 2018 und freuen uns darauf, Sie auch im nächsten Jahr durch den Dschungel der rechtlichen Anforderungen und regulatorischen Herausforderungen zu führen.

Mit besten Grüßen

Dr. Ulrich Keunecke

BaFin

Veröffentlichung des neuen Kapitalanlagerundschreibens 11/2017 (VA)

Die BaFin hat am 12.12.2017 das Kapitalanlagerundschreiben, das im Januar konsultiert wurde, veröffentlicht. Es enthält Hinweise zur Anlage des Sicherungsvermögens und richtet sich an alle Unternehmen, die zum Erstversicherungsgeschäft zugelassen sind und unter die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen fallen (§§ 212 bis 217 Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG), sowie an deutsche Pensionskassen und Pensionsfonds.

Das neue Rundschreiben nimmt mit einigen Änderungen im Wesentlichen den konsultierten Entwurf auf.

Die im Rundschreiben dargestellte Verwaltungspraxis findet ab sofort Anwendung.

Das Rundschreiben finden Sie auf der Webseite der BaFin unter diesem Link.

BaFin

Veröffentlichung eines neuen Merkblatts zum ZAG

Im Vorgriff auf den künftigen Anwendungsbereich des durch die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie novellierten Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), das am 13.01.2018 in Kraft tritt, hat die BaFin am 29.11.2017 ein überarbeitetes Merkblatt veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie hier.

BaFin

Veröffentlichung eingegangener Stellungnahmen zu geplanten Änderungen der MaComp ((Konsultation 15/2017 (WA))

Am 2.11.2017 hat die BaFin die geplanten Änderungen der MaComp zur Konsultation gestellt. Ende der Konsultationsfrist war am 30.11.2017.

Die eingegangenen Stellungnahmen des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V., des Verbandes der Auslandsbanken, des IDW, der Deutschen Kreditwirtschaft, des Bundesverbandes der Wertpapierfirmen e.V., des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. sowie der Bank für Vermögen Aktiengesellschaft hat die BaFin auf ihrer Webseite zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Explore #more

29.08.2025 | Unkategorisiert

Statement von Ulrich Keunecke zum Infrastrursondervermögen in Politico

KPMG Law Finanzexperte Ulrich Keunecke erklärt, wie das Sondervermögen Infrastruktur mit Kapital von Privatanlegern gehebelt werden kann. Sie finden den Beitrag in Politico (PayWall). „Wenn…

25.08.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät APELOS im Rahmen der Refinanzierung und dem Kauf einer Praxisgruppe mit rund 50 Praxisstandorten.

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die APELOS Therapie GmbH, eine führende Therapiepraxisgruppe in Deutschland, im Rahmen…

15.08.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in Die-Stiftung.de zum Thema Stiftungsregister – Der lange Weg zur digitalen Ordnung

Das Inkrafttreten der Stiftungsrechtsreform am 1. Juli 2023 markiert einen Wendepunkt im deutschen Stiftungswesen. Die Liste der nicht unumstrittenen Änderungen ist lang und soll auch…

14.08.2025 | KPMG Law Insights

Elektromobilität in der Logistik – rechtliche Herausforderungen

Um ihren CO2-Ausstoß zu verringern, setzt die Logistikbranche immer mehr auf Elektromobilität. Nicht nur die ESG-Regulatorik wie die Berichtspflichten sind die Ursache hierfür, auch…

07.08.2025 | KPMG Law Insights

NIS2: So müssen sich Energieversorger vor Cyberangriffen schützen

Im Juli 2025 meldete der Militärische Abschirmdienst Medienberichten zufolge einen deutlichen Anstieg von Ausspähversuchen und Störmaßnahmen durch den russischen Geheimdienst. Dass auch die deutsche Energieinfrastruktur…

06.08.2025 | KPMG Law Insights

Steueroasen: Wenn Geschäftsbeziehungen ein Strafverfahren auslösen

Ein deutsches Tech-Unternehmen zahlte seit Jahren Lizenzgebühren an einen Vertragspartner in Panama, ohne je Probleme gehabt zu haben. Nur wenige wussten jedoch, dass Panama seit

06.08.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law, KPMG in Deutschland und KPMG in der Schweiz haben Bureau Veritas bei der Übernahme von Dornier Hinneburg und dessen Schweizer Tochtergesellschaft Hinneburg Swiss beraten

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat gemeinsam mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) und der KPMG AG Switzerland die Bureau Veritas Gruppe (Bureau…

05.08.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät Athagoras Holding GmbH beim Erwerb der IGES Gruppe

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Athagoras Holding GmbH, eine Plattform des Münchener PE Hauses Greenpeak Partners, bei der Akquisition der IGES…

05.08.2025 | In den Medien

Wirtschaftswoche zeichnet KPMG Law als Top Kanzlei im Vergaberecht aus

Das aktuelle Ranking des Handelsblatt Research Instituts in Kooperation mit der WirtschaftsWoche hat die Top Kanzleien sowie Top-Anwält:innen in den Rechtsgebieten „Vergaberecht“, „Umwelt- und Bauplanungsrecht“…

04.08.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG AG beraten NMP Germany bei dem Kauf der DESMA Schuhmaschinen GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die NMP Germany GmbH (NMP) bei dem Kauf der DESMA Schuhmaschinen GmbH (DESMA) rechtlich beraten. KPMG Law…

Kontakt

Dr. Ulrich Keunecke

Partner
Leiter Sector Legal FS Asset Management
Leiter Sector Legal FS Insurance

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199 200
ukeunecke@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll