Liebe Leserinnen und Leser,
die Feiertage stehen vor der Tür und auf den Weihnachtsmärkten schmeckt der Glühwein bei winterlichen Temperaturen besonders. Daher wollen wir die vorweihnachtliche Stimmung nur kurz mit einigen wichtigen regulatorischen Neuerungen unterbrechen.
Die BaFin hat das lang erwartete neue Kapitalanlagerundschreiben für die Kapitalanlage von kleineren Versicherungen sowie Pensionskassen und -fonds veröffentlicht. Außerdem gibt es ein neues BaFin-Merkblatt zum ZAG und die bei der BaFin eingegangenen Stellungnahmen zu geplanten Änderungen der MaComp ((Konsultation 15/2017 (WA)) wurden veröffentlicht.
Damit wollen wir es für dieses Mal auch schon belassen. Wir wünschen Ihnen besinnliche Feiertage, ein erfolgreiches Neues Jahr 2018 und freuen uns darauf, Sie auch im nächsten Jahr durch den Dschungel der rechtlichen Anforderungen und regulatorischen Herausforderungen zu führen.
Mit besten Grüßen
Dr. Ulrich Keunecke
Die BaFin hat am 12.12.2017 das Kapitalanlagerundschreiben, das im Januar konsultiert wurde, veröffentlicht. Es enthält Hinweise zur Anlage des Sicherungsvermögens und richtet sich an alle Unternehmen, die zum Erstversicherungsgeschäft zugelassen sind und unter die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen fallen (§§ 212 bis 217 Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG), sowie an deutsche Pensionskassen und Pensionsfonds.
Das neue Rundschreiben nimmt mit einigen Änderungen im Wesentlichen den konsultierten Entwurf auf.
Die im Rundschreiben dargestellte Verwaltungspraxis findet ab sofort Anwendung.
Das Rundschreiben finden Sie auf der Webseite der BaFin unter diesem Link.
Im Vorgriff auf den künftigen Anwendungsbereich des durch die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie novellierten Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), das am 13.01.2018 in Kraft tritt, hat die BaFin am 29.11.2017 ein überarbeitetes Merkblatt veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Am 2.11.2017 hat die BaFin die geplanten Änderungen der MaComp zur Konsultation gestellt. Ende der Konsultationsfrist war am 30.11.2017.
Die eingegangenen Stellungnahmen des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V., des Verbandes der Auslandsbanken, des IDW, der Deutschen Kreditwirtschaft, des Bundesverbandes der Wertpapierfirmen e.V., des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. sowie der Bank für Vermögen Aktiengesellschaft hat die BaFin auf ihrer Webseite zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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