Suche
Contact
19.12.2017 | KPMG Law Insights

Alternative Investments Legal | Ausgabe 12/2017

Liebe Leserinnen und Leser,

die Feiertage stehen vor der Tür und auf den Weihnachtsmärkten schmeckt der Glühwein bei winterlichen Temperaturen besonders. Daher wollen wir die vorweihnachtliche Stimmung nur kurz mit einigen wichtigen regulatorischen Neuerungen unterbrechen.

Die BaFin hat das lang erwartete neue Kapitalanlagerundschreiben für die Kapitalanlage von kleineren Versicherungen sowie Pensionskassen und -fonds veröffentlicht. Außerdem gibt es ein neues BaFin-Merkblatt zum ZAG und die bei der BaFin eingegangenen Stellungnahmen zu geplanten Änderungen der MaComp ((Konsultation 15/2017 (WA)) wurden veröffentlicht.

Damit wollen wir es für dieses Mal auch schon belassen. Wir wünschen Ihnen besinnliche Feiertage, ein erfolgreiches Neues Jahr 2018 und freuen uns darauf, Sie auch im nächsten Jahr durch den Dschungel der rechtlichen Anforderungen und regulatorischen Herausforderungen zu führen.

Mit besten Grüßen

Dr. Ulrich Keunecke

BaFin

Veröffentlichung des neuen Kapitalanlagerundschreibens 11/2017 (VA)

Die BaFin hat am 12.12.2017 das Kapitalanlagerundschreiben, das im Januar konsultiert wurde, veröffentlicht. Es enthält Hinweise zur Anlage des Sicherungsvermögens und richtet sich an alle Unternehmen, die zum Erstversicherungsgeschäft zugelassen sind und unter die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen fallen (§§ 212 bis 217 Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG), sowie an deutsche Pensionskassen und Pensionsfonds.

Das neue Rundschreiben nimmt mit einigen Änderungen im Wesentlichen den konsultierten Entwurf auf.

Die im Rundschreiben dargestellte Verwaltungspraxis findet ab sofort Anwendung.

Das Rundschreiben finden Sie auf der Webseite der BaFin unter diesem Link.

BaFin

Veröffentlichung eines neuen Merkblatts zum ZAG

Im Vorgriff auf den künftigen Anwendungsbereich des durch die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie novellierten Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), das am 13.01.2018 in Kraft tritt, hat die BaFin am 29.11.2017 ein überarbeitetes Merkblatt veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie hier.

BaFin

Veröffentlichung eingegangener Stellungnahmen zu geplanten Änderungen der MaComp ((Konsultation 15/2017 (WA))

Am 2.11.2017 hat die BaFin die geplanten Änderungen der MaComp zur Konsultation gestellt. Ende der Konsultationsfrist war am 30.11.2017.

Die eingegangenen Stellungnahmen des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V., des Verbandes der Auslandsbanken, des IDW, der Deutschen Kreditwirtschaft, des Bundesverbandes der Wertpapierfirmen e.V., des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. sowie der Bank für Vermögen Aktiengesellschaft hat die BaFin auf ihrer Webseite zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Explore #more

06.06.2025 | KPMG Law Insights

Mitarbeiterentsendung in die USA: Das ist bei der US-Immigration zu beachten

Die Verschärfungen bei der US-Immigration führen weltweit zu Verunsicherung. Insbesondere die Kontrollen bei der Einreise in die USA sind seit dem Antritt der neuen US-Regierung

06.06.2025 | Unkategorisiert

KPMG Law berät den Mehrheitsgesellschafter der Heimkreiter GmbH beim Verkauf an PreZero

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat den Mehrheitsgesellschafter der Heimkreiter GmbH bei der Veräußerung seiner Gesellschaftsbeteiligung an die PreZero Dritte Verwaltungs GmbH rechtlich…

02.06.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Diehl Defence bei der Übernahme von e.sigma

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Diehl Defence GmbH & Co. KG (Diehl Defence) bei dem…

27.05.2025 | KPMG Law Insights

Handy-Kontrollen bei der Einreise in die USA: So verhalten Sie sich richtig

Keyfacts: US-Einwanderungsbeamte überwachen öffentliche Social-Media-Daten und Reisende sollten bereit sein, Details zu ihren persönlichen Social-Media-Konten zu teilen. Alle Reisenden in die USA können an der…

14.05.2025 | KPMG Law Insights

BGH zu Kundenanlagen: Beschluss ordnet richtlinienkonforme Anwendung an

Mit Beschluss vom 13. Mai 2025 hat der BGH die Versorgunginfrastruktur im konkreten Fall einer Wohnanlage in Zwickau als Verteilernetz eingestuft und damit die Beschwerde…

13.05.2025 | In den Medien

KPMG Law Experte im Spiegel zur aktuellen Energiepolitik

In einem aktuellen Beitrag im Spiegel zur Energiepolitik wird Dirk-Henning Meier, Senior Manager im Bereich Energierecht bei KPMG Law, zitiert. Sie finden den Beitrag…

13.05.2025 | In den Medien, Karriere

azur Karriere Magazin – Alles KI oder was?

Künstliche Intelligenz ist längst in Kanzleien und Rechtsabteilungen angekommen. Doch der Umgang mit ihr will gelernt sein. Viele Arbeitgeber erweitern daher ihre Legal-Tech-Ausbildung um KI-Schulungen…

13.05.2025 | KPMG Law Insights

Erste Erfahrungen mit dem Einwegkunststofffondsgesetz: Das sollten Hersteller beachten

Getränkebecher, Folien und Plastikzigarettenfilter verschmutzen Straßen, Parks und Gehwege. Die Reinigungskosten tragen die Kommunen. Das Einwegkunststofffondsgesetz soll sie finanziell entlasten. Die Idee: Die Hersteller bestimmter…

07.05.2025 | KPMG Law Insights

Kündigung von befristeten Mietverträgen bei der „Vermietung vom Reißbrett“

Bei einer „Vermietung vom Reißbrett“ beginnt das Mietverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt zu laufen, meist dem Übergabetermin. In der Regel gehen die Vertragsparteien in…

Kontakt

Dr. Ulrich Keunecke

Partner
Leiter Sector Legal FS Insurance

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199 200
ukeunecke@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll