Liebe Leserinnen und Leser,
das neue Jahr startet mit einer Vielzahl von regulatorischen Neuerungen.
Die BaFin hat ein Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB herausgegeben, das die fachlichen und persönlichen Anforderungen an Geschäftsleiter erläutert.
Pünktlich zum Start von Solvency II hat die BaFin außerdem eine Vielzahl von Auslegungsschreiben zu Solvency II und einen Überblick über die geltenden Vorschriften veröffentlicht.
Die EU-Kommission hat die ESMA gebeten, bis zum 30.06.2016 folgende Jurisdiktionen für eine mögliche Erweiterung des AIFMD-Passes auf Nicht-EU AIFMs und AIFs, die derzeit noch den jeweils nationalen Private Placement Regimes unterliegen, zu prüfen: USA, Hong Kong und Singapur, Japan, Isle of Man, Cayman Islands, Bermuda und Australien.
Wir wünschen Ihnen einen gutes und erfolgreiches Jahr 2016!
Mit besten Grüßen
Dr. Ulrich Keunecke
Die BaFin hat am 4.01.2016 ein „Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB“ veröffentlicht. Das Merkblatt erläutert die fachlichen und persönlichen Anforderungen an Personen, die als Geschäftsleiter nach den jeweiligen Aufsichtsgesetzen bestellt werden. Es gibt einen Überblick über die damit verbundenen Anzeigepflichten, einschließlich der einzureichenden Unterlagen. Das Merkblatt widmet sich ausführlich den durch die Neuerungen im Kreditwesengesetz erweiterten Anforderungen an die Geschäftsleiter. Erstmals sind auch die Anforderungen an die Geschäftsleiter im Geltungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuches Gegenstand des Merkblatts. Neben dem Merkblatt stellt die BaFin auf ihrer Homepage eine Reihe von Formularen und Checklisten zur Verfügung, die zur Erleichterung der Anzeigenerstattung ab sofort zu verwenden sind.
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Das Merkblatt sowie die Formulare finden Sie unter diesem Link.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 18.12.2015 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) veröffentlicht.
Der Gesetzentwurf sieht vor, ein neues Besteuerungssystem für Publikums-Investmentfonds einzuführen, das wesentlich einfacher, leichter administrierbar und gestaltungssicherer sein soll. Für Spezial-Investmentfonds soll das bisherige semitransparente Besteuerungssystem grundsätzlich fortgeführt werden.
Um Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung (sog. Cum/Cum-Geschäfte) zu verhindern, macht der Gesetzentwurf die Anrechenbarkeit der auf Dividenden erhobenen Kapitalertragsteuer davon abhängig, dass der Steuerpflichtige die Aktie für einen Mindestzeitraum hält und dabei ein Mindestmaß an wirtschaftlichem Risiko trägt.
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Den Referentenentwurf können Sie hier abrufen.
Das Bundeskabinett hat am 6.01.2016 das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz („FimanoG“) beschlossen. Das Gesetz dient der Umsetzung Marktmissbrauchsrichtlinie („MAD“), der Marktmissbrauchsverordnung („MAR“), der EU-Verordnung über Zentralverwahrer („CSD-VO“) sowie der EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsprodukte („PRIIP-VO“).
Im Zuge dieser Umsetzung erfolgen Anpassung des WpHG, KWG, KAGB, VAG, GewO sowie weiterer Gesetze. U.a. sollen künftig europaweit einheitliche Anforderungen an die Informationen, die Kleinanlegern bei dem Vertrieb von „verpackten“ Anlageprodukten zur Verfügung gestellt werden müssen, gelten.
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Den beschlossenen Entwurf finden Sie hier.
Nach mehrjähriger Vorbereitungsphase ist Solvency II zum 1.01.2016 in Kraft getreten. Die Einführung des neuen risikobasierten europäischen Aufsichtsstandards erfolgte in Deutschland durch die Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Die BaFin hat zu Solvency II auf einer Webseite einen Überblick über die Rechtsgrundlagen von Solvency II und das zugrundeliegende Rechtsetzungsverfahren zusammengestellt. Zusätzlich können Sie sich hier über den delegierten Rechtsakt, die technischen Standards sowie die EIOPA-Leitlinien zu Solvency II informieren.
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Die Seite finden Sie unter diesem Link.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 21.12.2015 folgende Auslegungsentscheidungen in Zusammenhang mit Solvency II veröffentlicht:
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Die Schreiben finden auf der Internetseite der BaFin unter dem folgenden Link.
ESMA hat den Antwortbrief der EU-Kommission vom 17.12.2015 auf ihre Empfehlung bezüglich der Anwendung des AIFM-Passes auf Nicht-EU-AIFM sowie der Anwendung nationaler Bestimmungen über Privatplatzierungen (national private placement regimes, „NPPR“) veröffentlicht.
Wie in unserem Juli-Newsletter berichtet, bezieht sich die ESMA Empfehlung auf eine mögliche Erweiterung des AIFMD-Passes auf Nicht-EU AIFMs und AIFs, die derzeit noch den jeweils nationalen Private Placement Regimes unterliegen. Der AIFMD-Pass ist derzeit nur für EU AIFMs/AIFs möglich.
Die EU-Kommission hat die ESMA nunmehr gebeten, bis zum 30. Juni 2016 folgende Jurisdiktionen für eine Passporterweiterung zu prüfen: USA, Hong Kong und Singapur, Japan, Isle of Man, Cayman Islands, Bermuda und Australien. Ferner stimmt die EU-Kommission dem Vorschlag der ESMA zu, eine weitere Stellungnahme abzugeben, sobald die AIFM-Richtlinie vollständig umgesetzt ist. Die ESMA hatte moniert, dass eine endgültige Stellungnahme und Empfehlung bis Juli 2015 – wie von der AIFMD vorgesehen – nicht möglich war, da es zu Verzögerungen bei der Einführung und der Umsetzung der Richtlinie kam.
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Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Verband der Auslandbanken („VAB“) hat mit Schreiben vom 11.12.2015 an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die geplante Umsetzung der OGAW-V-Richtlinie kritisiert. Aus dieser ergebe sich aufgrund des zweiten Halbsatzes in § 20 Abs. 9 Satz 2 KAGB-E, dass Spezial-AIF bei Vergabe von Gelddarlehen – anders als geschlossene Spezial-AIF – nicht die Möglichkeit der Prolongation und Restrukturierung haben sollen. Diese unterschiedliche Behandlung sei sachlich nicht nachvollziehbar.
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