Suche
Contact
22.01.2016 | KPMG Law Insights

Alternative Investments Legal – Alternative Investments Legal | Ausgabe 1/2016

Liebe Leserinnen und Leser,

das neue Jahr startet mit einer Vielzahl von regulatorischen Neuerungen.

Die BaFin hat ein Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB herausgegeben, das die fachlichen und persönlichen Anforderungen an Geschäftsleiter erläutert.

Pünktlich zum Start von Solvency II hat die BaFin außerdem eine Vielzahl von Auslegungsschreiben zu Solvency II und einen Überblick über die geltenden Vorschriften veröffentlicht.

Die EU-Kommission hat die ESMA gebeten, bis zum 30.06.2016 folgende Jurisdiktionen für eine mögliche Erweiterung des AIFMD-Passes auf Nicht-EU AIFMs und AIFs, die derzeit noch den jeweils nationalen Private Placement Regimes unterliegen, zu prüfen: USA, Hong Kong und Singapur, Japan, Isle of Man, Cayman Islands, Bermuda und Australien.

Wir wünschen Ihnen einen gutes und erfolgreiches Jahr 2016!

Mit besten Grüßen

Dr. Ulrich Keunecke

KVGen

BaFin veröffentlicht Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB

Die BaFin hat am 4.01.2016 ein „Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB“ veröffentlicht. Das Merkblatt erläutert die fachlichen und persönlichen Anforderungen an Personen, die als Geschäftsleiter nach den jeweiligen Aufsichtsgesetzen bestellt werden. Es gibt einen Überblick über die damit verbundenen Anzeigepflichten, einschließlich der einzureichenden Unterlagen. Das Merkblatt widmet sich ausführlich den durch die Neuerungen im Kreditwesengesetz erweiterten Anforderungen an die Geschäftsleiter. Erstmals sind auch die Anforderungen an die Geschäftsleiter im Geltungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuches Gegenstand des Merkblatts. Neben dem Merkblatt stellt die BaFin auf ihrer Homepage eine Reihe von Formularen und Checklisten zur Verfügung, die zur Erleichterung der Anzeigenerstattung ab sofort zu verwenden sind.

Weiterführende Links

Das Merkblatt sowie die Formulare finden Sie unter diesem Link.

AIF

Entwurf des Investmentsteuerreformgesetzes

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 18.12.2015 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) veröffentlicht.

Der Gesetzentwurf sieht vor, ein neues Besteuerungssystem für Publikums-Investmentfonds einzuführen, das wesentlich einfacher, leichter administrierbar und gestaltungssicherer sein soll. Für Spezial-Investmentfonds soll das bisherige semitransparente Besteuerungssystem grundsätzlich fortgeführt werden.

Um Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung (sog. Cum/Cum-Geschäfte) zu verhindern, macht der Gesetzentwurf die Anrechenbarkeit der auf Dividenden erhobenen Kapitalertragsteuer davon abhängig, dass der Steuerpflichtige die Aktie für einen Mindestzeitraum hält und dabei ein Mindestmaß an wirtschaftlichem Risiko trägt.

Weiterführende Links

Den Referentenentwurf können Sie hier abrufen.

KVGen

Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 6.01.2016 das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz („FimanoG“) beschlossen. Das Gesetz dient der Umsetzung Marktmissbrauchsrichtlinie („MAD“), der Marktmissbrauchsverordnung („MAR“), der EU-Verordnung über Zentralverwahrer („CSD-VO“) sowie der EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsprodukte („PRIIP-VO“).

Im Zuge dieser Umsetzung erfolgen Anpassung des WpHG, KWG, KAGB, VAG, GewO sowie weiterer Gesetze. U.a. sollen künftig europaweit einheitliche Anforderungen an die Informationen, die Kleinanlegern bei dem Vertrieb von „verpackten“ Anlageprodukten zur Verfügung gestellt werden müssen, gelten.

Weiterführende Links

Den beschlossenen Entwurf finden Sie hier.

Versicherer

BaFin Info-Seite zu Solvency II

Nach mehrjähriger Vorbereitungsphase ist Solvency II zum 1.01.2016 in Kraft getreten. Die Einführung des neuen risikobasierten europäischen Aufsichtsstandards erfolgte in Deutschland durch die Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Die BaFin hat zu Solvency II auf einer Webseite einen Überblick über die Rechtsgrundlagen von Solvency II und das zugrundeliegende Rechtsetzungsverfahren zusammengestellt. Zusätzlich können Sie sich hier über den delegierten Rechtsakt, die technischen Standards sowie die EIOPA-Leitlinien zu Solvency II informieren.

Weiterführende Links

Die Seite finden Sie unter diesem Link.

Versicherer

BaFin veröffentlicht weitere Auslegungsentscheidungen zu Solvency II

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 21.12.2015 folgende Auslegungsentscheidungen in Zusammenhang mit Solvency II veröffentlicht:

  • Eigenmittelanforderungen und Governance-System
  • Auslegungsentscheidung zur Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit
  • Auslegungsentscheidung zum Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (Prudent Person Principle)
  • Auslegungsentscheidung zu internen Kontrollen und interner Revision in Versicherungsunternehmen
  • Auslegungsentscheidung zum Risikomanagement in Versicherungsunternehmen
  • Auslegungsentscheidung zum Outsourcing bei Versicherungsunternehmen
  • Auslegungsentscheidung zu den allgemeinen Governance-Anforderungen an Versicherungsunternehmen.

Weiterführende Links

Die Schreiben finden auf der Internetseite der BaFin unter dem folgenden Link.

Europäische Marktaufsicht

ESMA veröffentlicht Brief der EU-Kommission zum AIFMD- Passport

ESMA hat den Antwortbrief der EU-Kommission vom 17.12.2015 auf ihre Empfehlung bezüglich der Anwendung des AIFM-Passes auf Nicht-EU-AIFM sowie der Anwendung nationaler Bestimmungen über Privatplatzierungen (national private placement regimes, „NPPR“) veröffentlicht.

Wie in unserem Juli-Newsletter berichtet, bezieht sich die ESMA Empfehlung auf eine mögliche Erweiterung des AIFMD-Passes auf Nicht-EU AIFMs und AIFs, die derzeit noch den jeweils nationalen Private Placement Regimes unterliegen. Der AIFMD-Pass ist derzeit nur für EU AIFMs/AIFs möglich.

Die EU-Kommission hat die ESMA nunmehr gebeten, bis zum 30. Juni 2016 folgende Jurisdiktionen für eine Passporterweiterung zu prüfen: USA, Hong Kong und Singapur, Japan, Isle of Man, Cayman Islands, Bermuda und Australien. Ferner stimmt die EU-Kommission dem Vorschlag der ESMA zu, eine weitere Stellungnahme abzugeben, sobald die AIFM-Richtlinie vollständig umgesetzt ist. Die ESMA hatte moniert, dass eine endgültige Stellungnahme und Empfehlung bis Juli 2015 – wie von der AIFMD vorgesehen – nicht möglich war, da es zu Verzögerungen bei der Einführung und der Umsetzung der Richtlinie kam.

Weiterführende Links

Weitere Informationen finden Sie hier.

AIF

Kritik an geplanter OGAW-V-Umsetzung hinsichtlich der Vergabe von Gelddarlehen

Der Verband der Auslandbanken („VAB“) hat mit Schreiben vom 11.12.2015 an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die geplante Umsetzung der OGAW-V-Richtlinie kritisiert. Aus dieser ergebe sich aufgrund des zweiten Halbsatzes in § 20 Abs. 9 Satz 2 KAGB-E, dass Spezial-AIF bei Vergabe von Gelddarlehen – anders als geschlossene Spezial-AIF – nicht die Möglichkeit der Prolongation und Restrukturierung haben sollen. Diese unterschiedliche Behandlung sei sachlich nicht nachvollziehbar.

Explore #more

01.07.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law advised Bosch on the multinational carve-out of the en-tire product business of Bosch Building Technologies to investor Triton

KPMG Law advises Robert Bosch on the carve-out of the building technologies division’s product business for security and communications technology (Bosch Building Technologies) in more…

27.06.2025 | KPMG Law Insights

Krankenhaus-Sanierung: In drei Stufen aus der Krise

Viele Kliniken sehen kurz- oder mittelfristig ihre Existenz gefährdet. Auch anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens geht es wirtschaftlich schlecht. Unzureichende Vergütungsstrukturen, Personalmangel, Nachwirkungen der Corona-Pandemie und…

27.06.2025 | In den Medien

KPMG Law bei den PMN Awards nominiert

Wir freuen uns über die Nominierung direkt in zwei Kategorien bei den PMN Awards 2025. Im Bereich Geschäftsentwicklung wurde unser Projekt „Verlängerte Werkbank“ nominiert.…

25.06.2025 | KPMG Law Insights

Mitarbeiterentsendung in die USA: Das ist bei der US-Immigration zu beachten

Die Verschärfungen bei der US-Immigration führen weltweit zu Verunsicherung. Insbesondere die Kontrollen bei der Einreise in die USA sind seit dem Antritt der neuen US-Regierung

19.06.2025 | Events, In den Medien

KPMG Law auf dem BUJ Unternehmensjuristenkongress 2025

Die Welt befindet sich im Wandel – dies dürfte zwar eine Binsenweisheit sein, trifft aber doch gerade auf die aktuelle Lage in bestechender Weise zu.…

19.06.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der Technik&Einkauf: Weiße Mäuse in der Blackbox

Künstliche Intelligenz (KI) kann den Einkauf revolutionieren. Zuvor müssen Akteure allerdings ihre analogen Fähigkeiten bemühen. Ein zielgerichtetes und strukturiertes Vorgehen erhöht die Erfolgsaussichten des Vorhabens…

12.06.2025 | KPMG Law Insights

Vom KI-Tool zum KI-Framework – ein Werkstattbericht

Es fing mit ein paar Fragen zu Microsoft Copilot an – und endete mit einem unternehmensweiten KI-Framework. Wir durften das Unternehmen, ein global aufgestelltes Beratungshaus,…

12.06.2025 | Pressemitteilungen

Handelsblatt und Best Lawyers zeichnet KPMG Law Expert:innen aus

Best Lawyers hat erneut exklusiv für das Handelsblatt die besten Wirtschaftsanwältinnen und -anwälte Deutschlands für das Jahr 2025 ermittelt. Insgesamt wurden 33  Anwältinnen und Anwälte…

11.06.2025 | KPMG Law Insights

Omnibus IV bringt einige Vereinfachungen, vor allem im Produktrecht

Die EU-Kommission hat am 21. Mai 2025 das vierte Omnibus-Paket vorgeschlagen. Omnibus IV enthält Vereinfachungen in Bezug auf zahlreiche produktrechtliche Anforderungen und für KMU…

06.06.2025 | Unkategorisiert

KPMG Law berät den Mehrheitsgesellschafter der Heimkreiter GmbH beim Verkauf an PreZero

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat den Mehrheitsgesellschafter der Heimkreiter GmbH bei der Veräußerung seiner Gesellschaftsbeteiligung an die PreZero Dritte Verwaltungs GmbH rechtlich…

Kontakt

Dr. Ulrich Keunecke

Partner
Leiter Sector Legal FS Insurance

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199 200
ukeunecke@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll