Suche
Contact
22.01.2016 | KPMG Law Insights

Alternative Investments Legal – Alternative Investments Legal | Ausgabe 1/2016

Liebe Leserinnen und Leser,

das neue Jahr startet mit einer Vielzahl von regulatorischen Neuerungen.

Die BaFin hat ein Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB herausgegeben, das die fachlichen und persönlichen Anforderungen an Geschäftsleiter erläutert.

Pünktlich zum Start von Solvency II hat die BaFin außerdem eine Vielzahl von Auslegungsschreiben zu Solvency II und einen Überblick über die geltenden Vorschriften veröffentlicht.

Die EU-Kommission hat die ESMA gebeten, bis zum 30.06.2016 folgende Jurisdiktionen für eine mögliche Erweiterung des AIFMD-Passes auf Nicht-EU AIFMs und AIFs, die derzeit noch den jeweils nationalen Private Placement Regimes unterliegen, zu prüfen: USA, Hong Kong und Singapur, Japan, Isle of Man, Cayman Islands, Bermuda und Australien.

Wir wünschen Ihnen einen gutes und erfolgreiches Jahr 2016!

Mit besten Grüßen

Dr. Ulrich Keunecke

KVGen

BaFin veröffentlicht Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB

Die BaFin hat am 4.01.2016 ein „Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB“ veröffentlicht. Das Merkblatt erläutert die fachlichen und persönlichen Anforderungen an Personen, die als Geschäftsleiter nach den jeweiligen Aufsichtsgesetzen bestellt werden. Es gibt einen Überblick über die damit verbundenen Anzeigepflichten, einschließlich der einzureichenden Unterlagen. Das Merkblatt widmet sich ausführlich den durch die Neuerungen im Kreditwesengesetz erweiterten Anforderungen an die Geschäftsleiter. Erstmals sind auch die Anforderungen an die Geschäftsleiter im Geltungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuches Gegenstand des Merkblatts. Neben dem Merkblatt stellt die BaFin auf ihrer Homepage eine Reihe von Formularen und Checklisten zur Verfügung, die zur Erleichterung der Anzeigenerstattung ab sofort zu verwenden sind.

Weiterführende Links

Das Merkblatt sowie die Formulare finden Sie unter diesem Link.

AIF

Entwurf des Investmentsteuerreformgesetzes

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 18.12.2015 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) veröffentlicht.

Der Gesetzentwurf sieht vor, ein neues Besteuerungssystem für Publikums-Investmentfonds einzuführen, das wesentlich einfacher, leichter administrierbar und gestaltungssicherer sein soll. Für Spezial-Investmentfonds soll das bisherige semitransparente Besteuerungssystem grundsätzlich fortgeführt werden.

Um Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung (sog. Cum/Cum-Geschäfte) zu verhindern, macht der Gesetzentwurf die Anrechenbarkeit der auf Dividenden erhobenen Kapitalertragsteuer davon abhängig, dass der Steuerpflichtige die Aktie für einen Mindestzeitraum hält und dabei ein Mindestmaß an wirtschaftlichem Risiko trägt.

Weiterführende Links

Den Referentenentwurf können Sie hier abrufen.

KVGen

Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 6.01.2016 das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz („FimanoG“) beschlossen. Das Gesetz dient der Umsetzung Marktmissbrauchsrichtlinie („MAD“), der Marktmissbrauchsverordnung („MAR“), der EU-Verordnung über Zentralverwahrer („CSD-VO“) sowie der EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsprodukte („PRIIP-VO“).

Im Zuge dieser Umsetzung erfolgen Anpassung des WpHG, KWG, KAGB, VAG, GewO sowie weiterer Gesetze. U.a. sollen künftig europaweit einheitliche Anforderungen an die Informationen, die Kleinanlegern bei dem Vertrieb von „verpackten“ Anlageprodukten zur Verfügung gestellt werden müssen, gelten.

Weiterführende Links

Den beschlossenen Entwurf finden Sie hier.

Versicherer

BaFin Info-Seite zu Solvency II

Nach mehrjähriger Vorbereitungsphase ist Solvency II zum 1.01.2016 in Kraft getreten. Die Einführung des neuen risikobasierten europäischen Aufsichtsstandards erfolgte in Deutschland durch die Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Die BaFin hat zu Solvency II auf einer Webseite einen Überblick über die Rechtsgrundlagen von Solvency II und das zugrundeliegende Rechtsetzungsverfahren zusammengestellt. Zusätzlich können Sie sich hier über den delegierten Rechtsakt, die technischen Standards sowie die EIOPA-Leitlinien zu Solvency II informieren.

Weiterführende Links

Die Seite finden Sie unter diesem Link.

Versicherer

BaFin veröffentlicht weitere Auslegungsentscheidungen zu Solvency II

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 21.12.2015 folgende Auslegungsentscheidungen in Zusammenhang mit Solvency II veröffentlicht:

  • Eigenmittelanforderungen und Governance-System
  • Auslegungsentscheidung zur Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit
  • Auslegungsentscheidung zum Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (Prudent Person Principle)
  • Auslegungsentscheidung zu internen Kontrollen und interner Revision in Versicherungsunternehmen
  • Auslegungsentscheidung zum Risikomanagement in Versicherungsunternehmen
  • Auslegungsentscheidung zum Outsourcing bei Versicherungsunternehmen
  • Auslegungsentscheidung zu den allgemeinen Governance-Anforderungen an Versicherungsunternehmen.

Weiterführende Links

Die Schreiben finden auf der Internetseite der BaFin unter dem folgenden Link.

Europäische Marktaufsicht

ESMA veröffentlicht Brief der EU-Kommission zum AIFMD- Passport

ESMA hat den Antwortbrief der EU-Kommission vom 17.12.2015 auf ihre Empfehlung bezüglich der Anwendung des AIFM-Passes auf Nicht-EU-AIFM sowie der Anwendung nationaler Bestimmungen über Privatplatzierungen (national private placement regimes, „NPPR“) veröffentlicht.

Wie in unserem Juli-Newsletter berichtet, bezieht sich die ESMA Empfehlung auf eine mögliche Erweiterung des AIFMD-Passes auf Nicht-EU AIFMs und AIFs, die derzeit noch den jeweils nationalen Private Placement Regimes unterliegen. Der AIFMD-Pass ist derzeit nur für EU AIFMs/AIFs möglich.

Die EU-Kommission hat die ESMA nunmehr gebeten, bis zum 30. Juni 2016 folgende Jurisdiktionen für eine Passporterweiterung zu prüfen: USA, Hong Kong und Singapur, Japan, Isle of Man, Cayman Islands, Bermuda und Australien. Ferner stimmt die EU-Kommission dem Vorschlag der ESMA zu, eine weitere Stellungnahme abzugeben, sobald die AIFM-Richtlinie vollständig umgesetzt ist. Die ESMA hatte moniert, dass eine endgültige Stellungnahme und Empfehlung bis Juli 2015 – wie von der AIFMD vorgesehen – nicht möglich war, da es zu Verzögerungen bei der Einführung und der Umsetzung der Richtlinie kam.

Weiterführende Links

Weitere Informationen finden Sie hier.

AIF

Kritik an geplanter OGAW-V-Umsetzung hinsichtlich der Vergabe von Gelddarlehen

Der Verband der Auslandbanken („VAB“) hat mit Schreiben vom 11.12.2015 an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die geplante Umsetzung der OGAW-V-Richtlinie kritisiert. Aus dieser ergebe sich aufgrund des zweiten Halbsatzes in § 20 Abs. 9 Satz 2 KAGB-E, dass Spezial-AIF bei Vergabe von Gelddarlehen – anders als geschlossene Spezial-AIF – nicht die Möglichkeit der Prolongation und Restrukturierung haben sollen. Diese unterschiedliche Behandlung sei sachlich nicht nachvollziehbar.

Explore #more

14.05.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät Deutsche Telekom bei BaFin Erlaubnis für Rückversicherungs Captive

Die Deutsche Telekom AG hat von der BaFin die Erlaubnis zur Gründung einer Rückversicherungs‑Captive mit Sitz in Deutschland erhalten. Die Lizenz wurde Ende März 2026…

13.05.2026 | KPMG Law Insights

Was die neue Verbraucherkreditrichtlinie für Retailbanken bedeutet

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) verschärft die Anforderungen an die Vergabe von Verbraucherkrediten für Retailbanken. Was Retailbanken ab dem 20. November 2026 bei der Vergabe…

13.05.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advises SAP on strategic investments in unicorn startups n8n and Parloa

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) advised SAP SE (SAP) on its strategic investments in the unicorn startups n8n and Parloa. KPMG Law provided SAP…

13.05.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät Deutsche Telekom bei BaFin Erlaubnis für Rückversicherungs Captive

Die Deutsche Telekom AG hat von der BaFin die Erlaubnis zur Gründung einer Rückversicherungs‑Captive mit Sitz in Deutschland erhalten. Die Lizenz wurde Ende März 2026…

12.05.2026 | KPMG Law Insights

Keine Beihilfe bei lokalem Sachverhalt: Wann das Beihilfeverbot des Art. 107 AEUV nicht greift

Nicht jede staatliche Förderung ist auch eine genehmigungspflichtige Beihilfe. Ist der Sachverhalt rein lokal, kann die Behörde auf das zeitaufwendige Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission verzichten.…

11.05.2026 | KPMG Law Insights

Mit der EU Inc. Start-ups digital gründen und europaweit skalieren – EU plant neue Rechtsform

Die EU‑Kommission hat mit der EU Inc. eine neue, europaweit einheitliche Gesellschaftsform vorgeschlagen, die Unternehmensgründungen schneller, günstiger und vollständig digital machen soll. Zielgruppe sind vor…

08.05.2026 | KPMG Law Insights

Vergabebeschleunigungsgesetz: Neue Anforderungen und Spielräume für die öffentliche Beschaffung

Um Vergabeverfahren schneller, flexibler und praktikabler zu machen, wurde jetzt das Vergaberecht reformiert. Am 23. April 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung der…

08.05.2026 | KPMG Law Insights

BGH: Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Jahreserklärung sind unterschiedliche prozessuale Taten

Mit seinem Beschluss vom 10. Dezember 2025 (1 StR 387/25) vollzieht der BGH einen Kurswechsel: Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärung eines Besteuerungszeitraums sind unterschiedliche prozessuale…

02.05.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in IT-Business: Business Judgement Rule beim KI-Einsatz

KI wird zunehmend Grundlage wichtiger Unternehmensentscheidungen. Doch was passiert, wenn die „Blackbox“ KI fehlerhafte oder unzureichende Ergebnisse liefert? Nikolaus Manthey und Sabrina Riesenbeck von KPMG…

29.04.2026 | KPMG Law Insights

Das Beschaffungsbeschleunigungsgesetz verändert den Zugang zu Bundeswehr-Vergaben

Das am 14. Februar 2026 in Kraft getretene Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz soll die Beschaffung der Bundeswehr deutlich beschleunigen, indem von den üblichen Vergaberegeln abgewichen werden…

Kontakt

Dr. Ulrich Keunecke

Partner
Leiter Sector Legal FS Asset Management
Leiter Sector Legal FS Insurance

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199 200
ukeunecke@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll