Alternative Investments spielen eine zunehmende Rolle sowohl auf der Finanzierungs- als auch auf der Investorenseite. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie künftig mit diesem Newsletter über wichtige rechtliche und regulatorische Entwicklungen im Bereich Alternative Investments Legal informieren.
Aktuell hat das Bundeskabinett am 25. Februar 2015 eine neue Anlageverordnung verabschiedet, die Anpassungen an das KAGB sowie einige Anlageerleichterungen vorsieht.
Ein Schwerpunkt der vorliegenden Ausgabe liegt auf aktuellen BaFin-Veröffentlichungen. Die BaFin konkretisiert ihre Aufsichtspraxis zum KAGB.
Auch auf europäischer Ebene gibt es zahlreiche neue Entwicklungen. So hat die EU-Kommission am 18. Februar 2015 ein Grünbuch mit dem Ziel der Bildung einer Kapitalmarktunion bis zum Jahr 2019 veröffentlicht.
Mit besten Grüßen
Dr. Ulrich Keunecke
Die BaFin hat am 20. Januar 2015 überarbeitete Entwürfe der Merkblätter „zur Prüfung der fachlichen Eignung, Zuverlässigkeit und zeitlichen Verfügbarkeit von Geschäftsleitern“ und „zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen“ zur Konsultation gestellt.
Die BaFin beabsichtigt, künftig getrennte Merkblätter für den Geltungsbereich des KWG, ZAG und KAGB auf der einen und des VAG auf der anderen Seite zu veröffentlichen. Dies soll den unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen an die Geschäftsleiter und Verwaltungs- und Aufsichtsorgane besser Rechnung tragen.
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Den aktuellen Entwurf nebst dazu eingegangener Stellungnahmen finden Sie hier
Am 13. Februar 2015 hat die BaFin den Entwurf eines „Rundschreibens zu den Aufgaben und Pflichten der Verwahrstelle“ zur Konsultation gestellt. Die Konsultationsfrist endet am 27. März 2015. Es soll das „Rundschreiben 6/2010 (WA) zu den Aufgaben und Pflichten der Depotbank“ ersetzen.
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Den Entwurf des neuen Verwahrstellenrundschreibens finden Sie hier.
Die BaFin hat am 4. Februar 2015 das „Merkblatt zu den Meldepflichten von AIF-Verwaltungsgesellschaften nach § 35 KAGB“ vom 16. Juli 2014 geändert. Das Merkblatt erläutert den Ablauf des Meldeverfahrens, insbesondere das Format, den Meldeweg und den Beginn der Übermittlung der Meldungen.
Vom 9. Februar 2015 bis 28. Februar 2015 wird es voraussichtlich einen Testbetrieb des Systems geben, der es ermöglicht, Testmeldungen über das MVP-Portal an die Bundesanstalt zu übermitteln.
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Das Merkblatt der BaFin finden Sie hier.
Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme vom 6. Februar 2015 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Kleinanlegerschutzgesetz vor, Genossenschaften, die bereits einer Pflichtprüfung nach §§ 53 ff. GenG unterliegen und deren Haupttätigkeit nicht darin besteht, einen oder mehrere AIF zu verwalten, in den Ausnahmetatbestand des § 2 Abs. 1 KAGB aufzunehmen.
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Hier finden Sie den Gesetzesentwurf für das Kleinanlegerschutzgesetz vom 29. Dezember 2014 und hier die Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Februar 2015 (BR-Drs. 638/14). Den am 11. Februar 2015 unter Berücksichtigung des Vorschlages des Bundesrates in den Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf können Sie hier abrufen.
Die ESMA hat mit Final Report vom 3. Februar 2015 technische Vorschläge an die EU-Kommission für delegierte Rechtsakte zu den Verordnungen für Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) sowie für Risikokapital (EuVECA) veröffentlicht. Die Vorschläge beziehen sich darauf, welche Arten von Waren und Dienstleistungen Produktionsmethoden darstellen sowie welche Formen finanzieller Unterstützung eine soziale Zielsetzung sind
Die EU-Kommission hat am 18. Februar ein Konsultationspapier zum Review der Prospektrichtlinie 2003/71/EC und der dazu ergangenen Durchführungsvorschriften veröffentlicht. Die Prospekterstellung wird zum Teil als zu komplex, teuer und aufwändig wahrgenommen. Ein Hauptgrund dafür besteht darin, dass die Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten die Anforderungen unterschiedlich handhaben. Ziel der Konsultation ist es, das Prospektregime zu vereinfachen, gleichzeitig aber einen effektiven Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Die Konsultationsfrist endet am 13. Mai 2015.
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Das Konsultationsdokument finden Sie hier.
Die EU-Kommission hat am 18. Februar 2015 ein Grünbuch mit dem Ziel der Bildung einer Kapitalmarktunion bis zum Jahr 2019 veröffentlicht. Das Grünbuch ist ein als Fragenkatalog konzipiertes Konsultationspapier. Ziel ist es, die Kapitalmärkte in Europa zu stärken, um die Abhängigkeit vom Bankensystem für Investitionen und Wachstum zu reduzieren. Die Konsultationsfrist endet am 13. Mai 2015.
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Das gesamte Grünbuch können Sie hier abrufen.
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