Suche
Contact
30.11.2015 | KPMG Law Insights

Alternative Investments Legal – Alternative Investments Legal | Ausgabe 10/2015

Liebe Leserinnen und Leser,

kurz vor Ende des Jahres gab es im November für uns gleich zweimal Anlass, sich mit eher grundsätzlichen Fragen zur Fondsverwaltung zu beschäftigen. Dies betrifft die gesetzliche Vertretung von Investmentfondsgesellschaften sowie den Umfang der Informationspflichten gegenüber einzelnen Anlegern bei der Verwaltung von Publikumsfonds.

Darüber hinaus sind seit dem 26. November 2015 für Emittenten von Wertpapieren neue Veröffentlichungs-, Mitteilungs- und Übermittlungspflichten bezüglich des Herkunftsstaats nach dem Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie zu beachten. Die BaFin hat hierzu ein Merkblatt und ein Formular veröffentlicht.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche und zugleich besinnliche Adventszeit.

Anlässlich der Feiertage zum Jahresende dürfen Sie unseren nächsten Dezember-Newsletter bereits zum 18. Dezember 2015 erwarten.

Mit besten Grüßen

Dr. Ulrich Keunecke

KVGen

OLG München: Eine externe KVG kann eine geschlossene Investmentkommanditgesellschaft gesetzlich nicht vertreten

Das OLG München hat mit Urteil vom 01.10.2015 (Az.: 23 U 1570/15) entschieden, dass bei einer geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft, die eine externe KVG bestellt hat, die gesetzliche Vertretungsmacht nicht der KVG, sondern den Organen der Investmentkommanditgesellschaft zusteht. Die externe KVG kann die Investmentfondsgesellschaft nicht gemäß § 651 ZPO gesetzlich vertreten.

Für die beklagte Fondsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co.KG hatte die von ihr bestellte KVG Berufung eingelegt und war dabei gegenüber dem OLG München als ihre gesetzliche Vertreterin aufgetreten. Die Geschäftsführung der geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft war in den Prozess nicht eingetreten. Das OLG München hat die Berufung mangels Vorliegens einer gesetzlichen Vertretungsmacht der KVG und damit fehlender Prozessfähigkeit als unzulässig verworfen.

Das Urteil kann u.a. über die Betriebs-Berater Homepage abgerufen werden.

KVGen

BaFin: Ungleichbehandlung von Anlegern im Publikumsfonds bei Information über Vermögensgegenstände von KVGen nicht zulässig

Nach Auffassung der BaFin ist es nicht zulässig, wenn eine KVG einzelnen – aber nicht allen Anlegern (gleichzeitig) – eines Publikums-Investvermögens Informationen über die Zusammensetzung der Portfolien und Preise einzelner Vermögensgegenstände übermittelt.

Hintergrund für die Entscheidung der BaFin waren Anfragen aus dem Bereich der Versicherungs- und der Bankenaufsicht, bei denen es u.a. um Meldepflichten von Versicherungsunternehmen nach Solvency II bezüglich der Zusammensetzung ihrer investierten Fondsportfolien sowie die Risikokapitalberechnung und das laufende Risikomanagement ging. Nach Ansicht der BaFin wäre der Gleichbehandlungsgrundsatz aus § 2 Abs. 2 Satz 1 KAVerOV (Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsregeln nach dem KAGB) gefährdet, wenn institutionelle Anleger in Publikumsfonds von der KVG früher oder umfassender über die Vermögenslage des Investmentvermögens informiert würden, als Privatanleger.

Bei Spezial-AIF hält die BaFin eine Ungleichbehandlung der Anleger nach § 26 Abs. 3 KAGB i.V.m. § 2 Abs. 2 KAVerOV hingegen für zulässig, wenn eine Vorzugsbehandlung bestimmter Anleger in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag des AIF vorgesehen ist.

Sofern KVGen z. B. Banken und Versicherungen Informationen bezüglich der von ihnen verwalteten Publikums-Investmentvermögen zukommen lassen, müssen sie diese allen Anlegern gleichzeitig zur Verfügung stellen.

AIF

BaFin-Leitfaden zu Pflichten für Emittenten von Wertpapieren gemäß § 2c WpHG

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie am 26.11.2015 besteht für Emittenten von Wertpapieren eine Veröffentlichungs-, Mitteilungs- und Übermittlungspflicht bezüglich des Herkunftsstaats.

Die BaFin hat Einzelheiten zur neuen Veröffentlichungspflicht für Emittenten von Wertpapieren gemäß § 2c WpHG in einem Hinweisschreiben zusammengefasst. Außerdem stellt sie ein entsprechendes Formular zur Mitteilung über die Veröffentlichung des Herkunftsstaats gemäß § 2c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a WpHG zur Verfügung.

Den BaFin Leitfaden können Sie unter diesem Link herunterladen.

Das deutschsprachige Mitteilungs-Formular der BaFin ist hier abrufbar.

Nähere Informationen zur neuen Veröffentlichungspflicht gemäß § 2c WpHG finden Sie unter diesem Link.

AIF

Schreiben des Finanzministeriums NRW an die Versorgungswerke zu Auslegungsfragen der AnlV

Mit Erlass vom 02.04.2015 hat das Finanzministerium NRW die im März diesen Jahres novellierte Anlageverordnung für die Versorgungswerke in NRW für anwendbar erklärt. Jetzt hat das Finanzministerium NRW mit Rundschreiben vom 10.11.2015 Leitlinien für die im Schreiben aufgeführten Auslegungsfragen aufgestellt.

In dem Schreiben werden insbesondere Auslegungsfragen zu Darlehen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4c AnlV, reinen Darlehensfonds, Immobilienanlagen sowie Infrastrukturbeteiligungen in Form von Investmentvermögen angesprochen.

KVGen

Stellungnahmen zum Referentenentwurf für ein Finanzmarktnovellierungsgesetz (FimanoG)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 16.10.2015 einen Referentenentwurf für ein Finanzmarktnovellierungsgesetz (FimanoG) an Marktteilnehmer und Verbände versandt und um schriftliche Stellungnahmen gebeten. Das FimanoG dient der Umsetzung einer Reihe von europäischen Rechtsakten, insbesondere von MiFID2 und MiFIR und sieht darüber hinaus auch Änderungen des KAGB zum Zweck der Anpassung an die PRIIPs-VO (EU/1286/2014) vor.

In den Stellungnahmen zum Referentenentwurf sprechen sich der Deutsche Fondsverband (BVI), der Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen (bsi) sowie die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) unter anderem für eine einheitliche Regelung zur Bereitstellung von Produktinformationsblättern nach KAGB und PRIIPs-VO für Publikums-AIF und Spezial-AIF aus.

Den Referentenentwurf vom 16.10.2015 und nähere Informationen hierzu erhalten sie auf der Homepage des BMF.

Die DK-Stellungnahme finden Sie unter diesem Link.

Das Positionspapier des BVI finden Sie an dieser Stelle.

Die Stellungnahme des bsi ist unter dem folgenden Link abrufbar.

KVGen

Europäisches Parlament nimmt Kommissionsvorschlag für mehr Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften an

Das Europäische Parlament hat am 29.10.2015 die EU-Verordnung „über die Meldung und Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften“ (SFT-VO) angenommen. Ziel der SFT-VO ist es, bestimmte Finanztransaktionen transparenter zu machen und Aufsichtsbehörden und Anlegern das Verständnis der damit verbundenen Risiken zu erleichtern. Die Regelungen der Verordnung beziehen sich auch auf AIF und deren Manager und haben im Wesentlichen folgenden Inhalt:

  • Die Meldung sämtlicher Wertpapierfinanzierungsgeschäfte an Transaktionsregister, ausgenommen sind lediglich Geschäfte mit Zentralbanken. Für Investmentfonds und OGAW beginnt die Meldepflicht 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung.
  • Investmentfonds müssen in ihren regelmäßigen Berichten und vorvertraglichen Dokumenten Angaben zur Nutzung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Gesamtertragsswaps bereitstellen; bestehenden Fonds werden für die Änderung dieser Unterlagen 18 Monate eingeräumt.
  • Mindesttransparenzanforderungen für die Wiederverwendung von Sicherheiten, z. B. Offenlegung der damit verbundenen Risiken und vorherige Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis. Diese müssen 6 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung angewandt werden.

Nach der Abstimmung im Parlament, soll die Verordnung demnächst förmlich vom EU-Ministerrat angenommen und danach im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

Weitere Informationen zu der SFT-Verordnung, wie Pressemitteilung vom 29.10.2015, FAQ`s und den der Abstimmung zugrundeliegenden Verordnungstext finden Sie unter diesem Link.

KVGen

Aufsichtsbehörden starten gemeinsame Konsultation zu technischen Regulierungsstandards nach der PRIIPs-VO

Die drei europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA haben am 11.11.2015 ein gemeinsames Konsultationspapier zu den Entwürfen technischer Standards für die Basisinformationsblätter zu Anlageprodukten und fondsgebundenen Versicherungen für Kleinanleger nach der PRIIPs-VO (EU/1286/2014) veröffentlicht. Die Konsultationsfrist endet am 29.10.2016.

In dem Konsultationspapier werden Einzelheiten zu den für die Basisinformationsblätter (KID) vorgesehenen Anforderungen und Regelungen dargelegt. Dazu gehören insbesondere:

  • Wortlaut und Layout der Vorlage, sowie die Behandlung multi-optioneller Produkte, die im Rahmen von drei Seiten nicht wirksam beschrieben werden können;
  • der sog. Gesamtrisikoindikator (SRI) mit sieben Klassifizierungen für den Risiken-/Chancen Abschnitt der Basisinformationsblätter;
  • eine Methodik zur Zuordnung der PRIIP-Anlageprodukte in die verschiedenen SRI-Klassen und für die Aufnahme von zusätzlichen Erläuterungen und Warnhinweisen für bestimmte PRIIP-Anlageprodukte;
  • Details zu Performance-Szenarien einschließlich eines Formats für eine differenzierende Darstellung;
  • Kostenaufstellungen inklusive der zu berechnenden Kennzahlen und des zu verwendenden Formats;
  • die Aktualisierung der Basisinformationsblätter auf jährlicher Basis.

Zur Unterstützung der Konsultation wird am 09.12.2015 in Frankfurt am Main eine öffentliche Anhörung stattfinden, auf der das Konsultationspapier und die technischen Standards erläutert werden sollen.

Weitere Informationen zu der Konsultation finden Sie unter diesem Link.

Näheres zur öffentlichen Anhörung am 09.12.2015 erfahren sie hier.

An dieser Stelle sind die Ergebnisse der Verbrauchertests, die in das finale Konsultationspapier eingeflossen sind, abrufbar.

Explore #more

13.03.2025 | KPMG Law Insights

EuGH verschärft kartellrechtliche Haftung für Informationsaustausch

Der EuGH (C-298/22) hat zuletzt strenge Maßstäbe für den zulässigen Informationsaustausch zwischen Unternehmen festgelegt. Dadurch stehen Unternehmen jetzt umso mehr vor der Frage: Über was…

11.03.2025 | In den Medien

KPMG Law Interview mit HAUFE: LkSG nach den Wahlen – alles neu?

Viele Unternehmen haben erhebliche Anstrengungen unternommen, um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu implementieren. Die politische Diskussion um eine Abschaffung sorgt nun für Verunsicherung. KPMG Law Expertin Anne-Kathrin

07.03.2025 | In den Medien

Gastbeitrag im unternehmensjurist: Die Anforderungen des BFSG richtig umsetzen

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz trifft Unternehmen künftig die Verpflichtung, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Je nach Rolle im Wirtschaftsverkehr variieren die Pflichten. Was auf Unternehmen…

05.03.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der TextilWirtschaft: Das bedeuten die Änderungen aus Brüssel für die Modebranche

Jetzt ist es offiziell: Die EU-Kommission wird die geplante Nachhaltigkeitsberichterstattung massiv vereinfachen. Die Initiative Lieferkettengesetz beleuchtet die angekündigten Änderungen am Lieferkettengesetz CSDDD im Detail. Erste…

28.02.2025 | In den Medien

KPMG LLP Launches KPMG Law US – The First Big Four Law Firm Serving The US Market

Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates Arizona hat KPMG US die Lizenz für KPMG Law US erteilt hat. Seit dem 27.02.2025 ist KPMG damit die erste…

27.02.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der ESGZ: Die aktuelle Meinung

Ist das deutsche Lieferkettengesetz ausreichend, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, oder benötigen wir schärfere Haftungsregeln für Menschenrechts- und Umweltverstöße? Diese Frage beantwortet auch KPMG…

26.02.2025 | KPMG Law Insights

Erstes Omnibus-Paket soll Pflichten der CSDDD, CSRD und EU-Taxonomie lockern

Die EU-Kommission hat heute den Entwurf des ersten angekündigten Omnibus-Pakets veröffentlicht. Mit der ersten Richtlinie im Rahmen der Omnibus-Initiative möchte die Kommission insbesondere die CSRD,…

26.02.2025 | In den Medien

JUVE Rechtsmarkt – Wie Shared Delivery Center den Performancedruck mindern

Kosteneffizienter, schlagkräftiger, schneller sein als die Konkurrenz. Diese Ziele treiben alle Unternehmen um, um so mehr in wirtschaftliche herausforderten Zeiten. Und so stellen sich Konzerne…

24.02.2025 |

Digitalisierung der Verwaltung – der digitale Führerschein ist ein erster Schritt

Die jüngst im Bundeskabinett beschlossene Einführung digitaler Führerscheine und Fahrzeugdokumente markiert einen bedeutenden Meilenstein bei der Digitalisierung der moderneren Verwaltung. Bürgerinnen und Bürger sollen ihre…

21.02.2025 | In den Medien

Gastbeitrag im Betriebs Berater: Überblick über die Regulierung für Wertpapierinstitute

Für Wertpapierinstitute gilt mit dem Inkrafttreten des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) seit dem 26.6.2021 ein eigenes Aufsichtsregime. Neben der unmittelbar geltenden Investment Firm Regulation (IFR) enthält außerdem…

Kontakt

Dr. Ulrich Keunecke

Partner
Leiter Sector Legal FS Insurance

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199 200
ukeunecke@kpmg-law.com

© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll